Probleme mit dem Matrix-LED-Licht

  • Ja, letztens in den Abend gefahren und den Assist aktiviert, erst war er nur weiß und ist dann irgendwann blau geworden.

    30.12.2021 ULT 12.22. 80x Sportline

    Panasonic Wp 5kW, 4,9kWp mit 20x245W plus 38x440W Bluesun auf Nord- und Flachdach, LG 10Resu Speicher, Passivhaus

  • Habe früh morgens also das blaue Fernlichtsymbol mit dem A darin. Dann stellt er mitunter das Fernlicht aus und das Symbol wird weiß mit dem A darin.


    Es passiert auf der Landstraße also ohne Straßenbeleuchtung und bei über 30 km/h

    Ich gehe eher davon aus, dass da mit den Kartendaten etwas faul ist und das Auto sich innerhalb einer Ortschaft wähnt...


    Hatte ich letztes Jahr in der Bretagne extrem. Reproduzierbar hat sich die Automatik auf einem Stück Landstraße strikt geweigert, das Fernlicht einzuschalten, im nächsten Ort hingegen schon.

  • Ich gehe eher davon aus, dass da mit den Kartendaten etwas faul ist und das Auto sich innerhalb einer Ortschaft wähnt...


    Hatte ich letztes Jahr in der Bretagne extrem. Reproduzierbar hat sich die Automatik auf einem Stück Landstraße strikt geweigert, das Fernlicht einzuschalten, im nächsten Ort hingegen schon.

    Wobei innerhalb einer Ortschaft und ohne Straßenbeleuchtung macht meiner auch das Fernlicht an. Ich wüsste nicht warum Kartendaten einen Einfluss auf den Fernlichtassistenten haben sollte. Straßenbeleuchtung ist dort eh nicht hinterlegt.

  • Ich gehe eher davon aus, dass da mit den Kartendaten etwas faul ist und das Auto sich innerhalb einer Ortschaft wähnt...


    Hatte ich letztes Jahr in der Bretagne extrem. Reproduzierbar hat sich die Automatik auf einem Stück Landstraße strikt geweigert, das Fernlicht einzuschalten, im nächsten Ort hingegen schon.

    Ich schau mal, ich glaube in dem Dorf wo ich jeden morgen durchfahre ist das Ortsausgangsschild nur auf der linken Seite. Evtl erkennt er es dann ja nicht?

    EINMAL MIT PROFIS WAR FRÜHER...

    ... HEUTE LANGT SCHON EINMAL OHNE IDIOTEN. :S :)

  • §17 StVO, ist eindeutig: Das Fernlicht darf man innerorts nur auf nicht durchgehend und nicht ausreichend beleuchteten Straßen einschalten. Gleiches gilt auch außerhalb geschlossener Ortschaften.


    Somit sollte es eigentlich egal sein inner- oder außerorts.

  • §17 StVO, ist eindeutig: Das Fernlicht darf man innerorts nur auf nicht durchgehend und nicht ausreichend beleuchteten Straßen einschalten. Gleiches gilt auch außerhalb geschlossener Ortschaften.


    Somit sollte es eigentlich egal sein inner- oder außerorts.

    Hier mal der entspreche Paragraph: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html

    Absatz 2 regelt die Nutzung des Fernlichts.

    Zitat

    Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden

    Es gibt keine Unterscheidung zwischen inner- und außerorts.

    Mein Fahrlehrer hat mich damals regelrecht aufgefordert innerorts (war auch eher ländlich) mit Fernlicht zu fahren, weil man dort mit unbeleuchteten bzw. dunkel gekleideten Fußgängern und Radfahrern rechnen muss.

  • Zumal der § ja sehr unterschiedlich ausgelegt werden kann. Was bedeutet nicht ausreichend beleuchtet? Durchgängig kann ich mir noch einigermaßen herleiten.
    In einer Großstadt (im Innenstadtbereich) wird wohl eine ausreichende Beleuchtung gegeben sein. Am Dorf mit 3 Straßen und 30 Einwohner (und pro Kopf/Kuh Verhältnis von 1/200) wird sich das ggf. anders darstellen.

  • Mein Fahrlehrer hat mich damals regelrecht aufgefordert innerorts (war auch eher ländlich) mit Fernlicht zu fahren, weil man dort mit unbeleuchteten bzw. dunkel gekleideten Fußgängern und Radfahrern rechnen muss.

    Und mein Fahrlehrer hat genau das Gegenteil gesagt, damit ich andere Verkehrsteilnehmer nicht blende, weil die sich innerorts überall verstecken.

    Davon ab fährt man innerorts so langsam, dass man nicht wirklich "Fern"-Licht braucht. Bremsweg bei 50kmh selbst mit Gedenksekunde ist bei 35m oder so, da braucht es wahrlich kein Fernlicht.

  • Hier mal der entspreche Paragraph: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html

    Absatz 2 regelt die Nutzung des Fernlichts.

    Es gibt keine Unterscheidung zwischen inner- und außerorts.

    Wie gesagt, in der Bretagne hat er sich mitten in der Pampa in stockdunkler Nacht geweigert, das Fernlicht einzuschalten. Wenn also keine Einflussgrößen "von außen", in Form von Straßenbeleuchtung, reflektierenden Schildern Ortsschildern o.ä. vorhanden waren, muss er sich die Information "von innen" (Navidaten) geholt haben.

  • Mit Fernlicht wird nicht nur die Leuchtweite größer, sondern speziell auch der Bereich zum linken Fahrbahnrand besser ausgeleuchtet. Die Menschen laufen z.T. einfach über die Straße ohne den Verkehr (vollständig) zu beobachten. Wenn ich die sehe, habe ich die Möglichkeit zu reagieren. Der natürliche Reflex beim Blenden ist ja eher stehen bleiben und nicht auf die Lichtquelle zu gehen.

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