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  • Keine Bewilligung möglich.

    Sorry, aber was für eine Begründung soll das sein??? Von AMS bis Autobild bis QLMD fahren die Tester alle hin und wieder Autos mit allen möglichen Zulassungen...


    Beispiele:


    Bugatti (frz Zulassung in Molsheim-getestet in Deutschland und auch in F...)

    Ferrari (meistens Zulassung in Frankfurt)

    Mercedes (nicht nur in D mit Stuttgart oder Böblingen Zulassung, sondern auch US Fahrzeuge)

    usw...


    drei Möglichkeiten sehe ich da.

    Da du die Autos nicht besitzen oder als "Endkunde" Probe fahren willst, ist es irrelevant, wo die Autos zugelassen sind. Sie sollen ja nicht verkauft werden. So funktioniert Auto-Journalismus nicht. Ich würde mich bei der höheren Stelle beschweren und um Klarstellung bitten.


    Zweite Möglichkeit: Du bemühst dich um einen Kontakt zu Auto Bild (oder ein Schweizer Pendant) oder AMS und schaust wie die das machen... vielleicht helfen die dir...


    Dritte Möglichkeit: Du bemühst dich um einen Presseausweis für die Schweiz. Dann sollte das alles hinfällig sein, was du oben schreibst.


    https://www.schweizermedien.ch/SCHM/media/SCHMMediaLibrary/Mitglieder/180403_Antrag_Presseausweis_S-1-und-2.pdf

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  • Danke Speicher, jetzt habe ich die Sache verstanden.

    Nach deinem Beitrag war ich etwas verwirrt, zumindest bei dem Sachverhalt, ist die EU doch nicht so schlecht.😉

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  • Da du die Autos nicht besitzen oder als "Endkunde" Probe fahren willst, ist es irrelevant, wo die Autos zugelassen sind. Sie sollen ja nicht verkauft werden.

    Das ist leider auch in DE so.

    Wir haben als Spedition öfters Autos welche aus den USA oder Emiraten kommen und dort zugelassen sind.

    Die Jungs wollen damit auf die AB und Bleifuß geben.


    Als Deutscher darfst Du diese Autos nicht auf öffentlichen Straßen fahren, was uns die Überführungen deutlich verteuert

    Servus, da Chris


  • ...Daraus folgt: So lange ich in der Schweiz lebe, kann ich nur Autos in der Schweiz testen die hier zugelassen sind. Das die Zusammenarbeit mit dem Importeur schwierig ist, kommt noch hinzu. Zudem gibt es dort nur eine sehr kleine Auswahl (meist 1-2) an Fahrzeugen für PR-Zwecke. Alternativ kann ich einen Vorführwagen eines Händlers testen. Allerdings kann ich damit z.B. keine Langstrecken fahren oder ins Ausland...

    Das ist nicht ganz richtig: Wenn Du einen Mietvertrag hast (der nachvollziehbare Kosten ausweist und eine akzeptable Laufzeit hat (nicht länger als 3 Monate)), dann darfst Du auch Autos mit ausländischer Zulassung in der Schweiz fahren. So wurde es mir von einer Werkstatt in DE gesagt, dem ich mein Auto so lange geben musste, dass er mir aus schlechtem Gewissen ein Leihfahrzeug überliess. Wichtig: Du musst den Mietvertrag immer dabei haben! Ob Du die Miete tatsächlich zahlst, geht dann die Grenzwache nichts an.

  • Das ist leider auch in DE so.

    Wir haben als Spedition öfters Autos welche aus den USA oder Emiraten kommen und dort zugelassen sind.

    Die Jungs wollen damit auf die AB und Bleifuß geben.


    Als Deutscher darfst Du diese Autos nicht auf öffentlichen Straßen fahren, was uns die Überführungen deutlich verteuert

    mag ja alles sein... Es geht hier aber um eine quasi-Journalistische Verwertung ... Solange der Speicher als Privatmensch versucht, journalistische Inhalte mit privatrechtlichen Mitteln zu verbreiten, wird er scheitern, wenn er sich nicht bald wenigstens einen Presseausweis mit allem drum und dran zulegt.


    Bei Matthias Malmedie (QLMD) oder auch AMS (Alexander Bloch) sieht alles immer so homemade aus. Das sind aber hochprofessionelle Inhalte, aufgearbeitet durch diese beiden Journalisten, die übrigens auch abgesichert sind durch den Arbeitgeber (AMS, GRIP, AutoBild etc.)... Das sieht alles immer so locker flockig aus, hat aber eine ganz andere rechtliche Relevanz... Privatmensch mit Hobby vs Grundrechtlich geschützte Pressefreiheit (in der Schweiz ist das mit Sicherheit auch so!). matthais muss, wenn er sich weiter so medial betätigen will, von der "Hobbyschiene" weg und nicht nur eine Firma gründen, sondern sich auch Journalistisch richtig aufstellen. Dann hat er nämlich ganz andere Möglichkeiten und Rechte, als ein (sorry) "Privathansel Influencer"... Vielleicht5 muss er sogar eine Journalischte Ausbildung durchlaufen. Oder zumindest die minimalanforderungen erfüllen, um in den Genuss verfassungsrechtlicher Vorteile (Pressefreiheit usw) zu kommen.


    Ganz einfaches Beispiel: DU als Privatmensch bekommst massiv Ärger wenn du ein "Gaffervideo" machst... Bist du aber mit presserechtlichen Befugnissen ausgestattet darfst du sogar hinter Polizeiabsperrungen und direkt an den Ort des Geschehens (Unfall, Straftat etc)- Natürlich nur solange du die Ermittler nicht behinderst.....


    Matthias Speicher muss sich darüber im Klaren sein.

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  • Das ist nicht ganz richtig: Wenn Du einen Mietvertrag hast (der nachvollziehbare Kosten ausweist und eine akzeptable Laufzeit hat (nicht länger als 3 Monate)), dann darfst Du auch Autos mit ausländischer Zulassung in der Schweiz fahren. So wurde es mir von einer Werkstatt in DE gesagt, dem ich mein Auto so lange geben musste, dass er mir aus schlechtem Gewissen ein Leihfahrzeug überliess. Wichtig: Du musst den Mietvertrag immer dabei haben! Ob Du die Miete tatsächlich zahlst, geht dann die Grenzwache nichts an.

    Nicht mit Schweizer Wohnsitz, hier sind es maximal 8 Tage sofern Du es entsprechend anmeldest. Da ist das Zollrecht sehr eindeutig. Es ist überhaupt kein Problem, wenn Dein Wohnsitz in der EU ist mit einem ausländischen Kontrollschild bzw. Zulassung in der Schweiz zu fahren.

    Siehe für private Personen hier: https://www.bazg.admin.ch/bazg…-wasserfahrzeuge/faq.html

    mag ja alles sein... Es geht hier aber um eine quasi-Journalistische Verwertung ... Solange der Speicher als Privatmensch versucht, journalistische Inhalte mit privatrechtlichen Mitteln zu verbreiten, wird er scheitern, wenn er sich nicht bald wenigstens einen Presseausweis mit allem drum und dran zulegt.


    Bei Matthias Malmedie (QLMD) oder auch AMS (Alexander Bloch) sieht alles immer so homemade aus. Das sind aber hochprofessionelle Inhalte, aufgearbeitet durch diese beiden Journalisten, die übrigens auch abgesichert sind durch den Arbeitgeber (AMS, GRIP, AutoBild etc.)... Das sieht alles immer so locker flockig aus, hat aber eine ganz andere rechtliche Relevanz... Privatmensch mit Hobby vs Grundrechtlich geschützte Pressefreiheit (in der Schweiz ist das mit Sicherheit auch so!). matthais muss, wenn er sich weiter so medial betätigen will, von der "Hobbyschiene" weg und nicht nur eine Firma gründen, sondern sich auch Journalistisch richtig aufstellen. Dann hat er nämlich ganz andere Möglichkeiten und Rechte, als ein (sorry) "Privathansel Influencer"


    Matthias Speicher muss sich darüber im Klaren sein.

    Der Unterschied hier ist der Wohnort. Alle jene haben diesen in der EU, ich nicht. Es ist kein Problem innerhalb der EU mit ausländischen Kennzeichen bzw. Zulassungen zu fahren, sofern mein Wohnsitz nicht in der Schweiz ist.

    Da nützt auch ein Journalistenausweis nicht (mehr). Ich habe etlichen Schriftverkehr und Telefonate mit dem Zoll geführt und keine Sorge, nicht als Privathansel, sondern als Medienschaffender mit eigenem Unternehmen.


    Es gibt kein Grundrecht auf die Einführung von Gütern ohne Veranlagung. Das hat mit Pressefreiheit überhaupt nichts zu tun. Hier geht es um die Einfuhr von Wirtschaftsgütern aus der EU in den Schweizer Wirtschaftsraum zu deren Nutzung im Schweizer Wirtschaftsraum. Auch Tests oder journalistische Berichte ändern daran nichts. Diese kann ich veröffentlichen wie ich mag und erstellen wie ich mag. Firmensitz und Wohnsitz sind in der Schweiz, das Fahrzeug im Ausland zugelassen. Eine Einführung in die Schweiz ohne Veranlagung ist nicht möglich, auch nicht für journalistische Zwecke. Selbst mit schriftlichem Vertrag seitens Skoda der die temporäre Überlassung und die Pflicht zur Rückgabe regelt.


    Die Lösung ist einfach: Auto offiziell importieren, verzollen, einlösen, fahren. Finanziell nicht darstellbar für mich.

    Die Alternative lautet: Test im EU-Ausland. Dann ist es wie bei all den anderen Content-Creator oder Journalisten. Mit dem Unterschied das ich nicht in die Schweiz damit fahren darf, weil dort mein Firmensitz (und Wohnsitz) ist. Weil dies bei den meisten deutschen Medienschaffenden nicht der Fall ist, können diese auch mit ausländischem Fahrzeug in der Schweiz drehen.


    Ihr könnt mir gerne das Gegenteil beweisen indem ihr mit dem BAZG sprecht und eine entsprechende Bewilligung erwirkt. Firmensitz und Wohnsitz Schweiz, Fahrzeug in der EU zugelassen, temporäre Einfuhr in die Schweiz ohne Veranlagung - Viel Erfolg.

  • Es gibt kein Grundrecht auf die Einführung von Gütern ohne Veranlagung. Das hat mit Pressefreiheit überhaupt nichts zu tun.

    Ich erinnere Dich auch an Leute wie Supercarblondie... Oder noch besser: TopGear (produziert von der BBC Grossbrittanien) ... ALs GB nicht in der EU war, hatten sie schon AUtos mit deutschen Kennzeichen im Studio stehen... Später als EU mitglied immernoch... und jetzt immernoch.... Die sollten als Nicht EU Land doch ähnliche Zollgesetze wie die Schweiz haben... Wobei übrigens die Schweiz ein Zollrechtsabkommen mit der EU hat und somit "quasi EU" ist... Irgendwas stimmt an der Angelegenheit nicht... Ich gebe dir keine Schuld. Aber irendwas läuft falsch wenn alle etwas hinbekommen aber in der Schweiz geht es angeblich nicht... Gibts in CH keine Automagazine oder TV Shows über Autos? Die werden mit Sicherheit für eine TV Show von 45 Minuten netto einen, sagen wir Königsegg für 2,5 Millionen Franken einfliegen, verzollen, abfilmen und wieder verkaufen... Das ist absurd....


    Wie gesagt: Ich gebe dir keine Schuld...


    Solange du aber das Presserecht ignorierst und die Rechte daraus nicht nutzt, wird man dich weiter behandeln wie bisher: Als "Privathansel mit medialem Bedürfnis"....


    Es bleibt dabei: Du muss dich Journalistisch registrieren/ausbilden lassen.

  • Speicher ich kann das voll und ganz nachvollziehen. Ich habe das ganze einmal genau andersherum gemacht. Als Deutscher ein technisches Bauteil zollfrei in die Schweiz eingeführt und 4 Tage später wieder zurück. Das war zwar möglich, hat meinen AG aber mehrere 100 € und mir einen komplette Arbeitstag gekostet. Als Paket ist das deutlich einfacher.


    Und als Deutscher darf ich auch nicht einfach so in die Schweiz reisen und dort beim Kunden arbeiten. Das geht geht nur unter engen Grenzen und muss zum Teil angemeldet werden. Macht man das nicht, ist es Schwarzarbeit und wird richtig teuer - für den AG und auch für dich persönlich.


    Solange ich mich nur in der EU bewege, ist es deutlich einfacher. Dann muss ich beruflich nur einen Krankenversicherungsnachweis mitführen.


    Private Reisen wie Urlaub sind dagegen viel einfacher, richtig entspannt.

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