Speicher Besuch(e) in Mlada Boleslav: Alle Videos

  • Wir haben Matrix bestellt. Da gibt es keine Probleme.

    Danke für die Info. Das wird allen mit einer defekten LWR weiterhelfen.

    Enyaq iV 80 seit 26.04.2023:


  • Gebe diese Woche meinen Oktavia iV Firstedition nach 4,5 Jahren ab , da klappt die Leuchtweitenregulierung noch tadellos ! Das tolle ist auch , es sind sogar noch die ersten Scheibenwischer vorn u. hinten drauf ! Habe ich auch noch nicht erlebt , sie wischen Tadellos :) !! Die ,,Pfützen -Beleuchtung leuchtet auch wie am ersten Tag ! :) Gruß

  • Und so ein gutes Auto gibst du ab

    :(

  • Moi WW--- , Ja , weil ich das Auto im 5.Jahr abgeben will ( wollte ) , u. bin letzten Montag bei meinem 8) zwei Tage nach der Anlieferung eines Elroq 85 genau in der Ausstattung wie ich ihn mir vorgestellt hatte , auf eben diesen ,,gestoßen ,, u. habe ihn am letzten Mittwoch vom ,,Tablett ,, gekauft , gleich einen Satz Winterräder bestellt , welcher heute angeliefert wurde , u. so habe ich das Glück gehabt ,ohne lange Warterei meinen neuen Wagen in dieser Woche noch zu bekommen ! (?) Der Oktavia ist ohne irgend welche Probleme gelaufen , u. der den bekommt , kriegt einen ehrlichen Wagen ! Sehr gut gepflegt u. schonend gefahren! :) Gruß

  • Na ja da war ich doch schneller als du :P

  • Na ja da war ich doch schneller als du :P

    Das seh ich auch so. Für mich bist Du der erste dokumentierte Fahrer eines Elroq.


    Herzlichen Glückwunsch auch in diesem Forum :thumbup:

  • Danke für die Info. Das wird allen mit einer defekten LWR weiterhelfen.

    Hier ist ja auch nicht der Faden für defekte LWR...... Dann darf er das hier also schreiben.

  • Kurzes Update, ich bin in letzter Zeit hier ja recht ruhig gewesen. Ich hab sehr viel auf meiner Agenda, daher ziemlich absorbiert.


    Hochfahren meiner Firma - Damit ich meine Inhaltserstellung und Dienstleistungen professionell anbieten kann liegt hinter allem eine Firma. Die muss ans laufen gebracht werden mit allen Verwaltungsthemen, Versicherungen, Lohn(abgaben), Buchhaltung usw.

    Zollabklärung - Klärung ob ich nicht auf einen anderen Weg temporär Fahrzeuge in der Schweiz nutzen kann

    Website - Aufbau einer neuen Website für Speicher elektrisiert mit diversen Mehrwerten und Bonusmaterial, Informationen

    Videodreh - muss ja auch noch laufen :)


    Glücklicherweise hat mir ein Mitarbeiter eines Autohauses hier in der Schweiz einen ELROQ stundenweise geben können (Vorführfahrzeug) sodass ich zumindest ein paar ELROQ "vs." ENYAQ Videos machen konnte.


    Thema Zoll: Hier habe ich nun abschliessend keine Bewilligung erhalten. Ich kann also keine Fahrzeuge temporär nutzen. Seitens Importeur erhalte ich leider keine. Somit habe ich keinen Zugang zu Fahrzeugen ausser meinem eigenen ENYAQ.

    Wie ich das lösen möchte in Zukunft bleibt also offen, ich bin dran. Sollte dies nicht gelingen wird es sehr schwierig.


    Ich halte euch auf dem Laufenden.


    Heute kommt jedenfalls der grosse Kofferraum-Vergleich

  • Was haben Testfahrzeuge mit Zoll zu tun? Steh ich grad aufm Schlauch?

  • Immer noch das gleiche Thema, dass ich keine Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung in der Schweiz fahren darf. So ist die Nachfrage nach Videos zum ELROQ 50 enorm, aber den gibt es nicht in der Schweiz. Der Generalimporteur bietet ihn auf dem CH-Markt nicht an. Es wird also keinen ELROQ 50 Schweiz geben, der hier eingelöst ist und somit CH-Kontrollschilder hat (von Skoda oder Händlern).


    Also habe ich beim Zoll angefragt und einen Grundsatzentscheid erwirkt. Denn viele Content Creator und Journalisten haben das Problem. Deshalb gibt es nun einen definitiven Entscheid vom Zoll in Bern (BAZG). Keine Bewilligung möglich. Die Autos müssen in die CH importiert und veranlagt (verzollt) werden und hier eingelöst (zugelassen) werden vor der Nutzung. Alles andere ist ein zollrechtlicher Verstoss.


    Begründung, ich zitiere: Ein besonderes Augenmerk liegt in der Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten. Personen, die ein verzolltes Beförderungsmittel einsetzen, sollen nicht unverhältnismässig benachteiligt werden. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt betreffend die vorübergehende Einfuhr von unverzollten Beförderungsmitteln würde zu einer massiven Ungleichbehandlung der anderen Wirtschaftsbeteiligten führen.


    Auf Deutsch: Ich könnte dann ein unverzolltes Fahrzeug fahren und alle anderen müssen ein verzolltes fahren. Das ich privat ein in der Schweiz gekauftes, verzolltes und zugelassenes Fahrzeug fahre ist irrelevant. Denn bei Tests verschmelzen die Grenzen zwischen testen und nutzen. Ebenso irrelevant ist, dass die Fahrzeuge vertraglich nach wenigen Monaten zurückgegeben und wieder exportiert werden. Zudem gelten Content Creator für den Schweizer Zoll nicht als Journalisten oder Medienhaus sondern als Marketing- bzw. Werbeagenturen. Für Journalisten gab es Ausnahmen, diese gelten aber auch nicht mehr.


    Weiterhin würde mit einer Bewilligung dies mit einem Fahrzeug zu tun ein Präzedenzfall geschaffen, der dazu führen würde das dann auch andere Waren unverzollt eingeführt werden wollen für ähnliche Zwecke, beispielsweise Velos, Uhren.


    Fairerweise sei auch gesagt, dass diese Argumentation durchaus nachvollziehbar ist.


    Daraus folgt: So lange ich in der Schweiz lebe, kann ich nur Autos in der Schweiz testen die hier zugelassen sind. Das die Zusammenarbeit mit dem Importeur schwierig ist, kommt noch hinzu. Zudem gibt es dort nur eine sehr kleine Auswahl (meist 1-2) an Fahrzeugen für PR-Zwecke. Alternativ kann ich einen Vorführwagen eines Händlers testen. Allerdings kann ich damit z.B. keine Langstrecken fahren oder ins Ausland.


    Möchte ich also bestimmte Fahrzeuge testen, muss ich dies in DE, AT oder CZ (EU-Raum) tun. Hier kann ich die Fahrzeuge quer über alle EU-Grenzen fahren, aber natürlich nicht in die Schweiz einreisen (so lange ich meinen Wohn- und Firmensitz in der Schweiz habe). Bedingt aber lange Anreise, Hotels und viele weitere Einschränkungen.

    Das wird kurzfristig die Lösung sein. Mittelfristig bleibt mir, so ich das weiter hauptberuflich betreiben möchte, die Verlagerung meiner beruflichen und! privaten Existenz zurück in den EU-Wirtschaftsraum (was glücklicherweise mit Überlegungen unsererseits deckt).


    Sorry für die lange Erklärung :/

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