Wenn der Hersteller 77kwh netto angibt, existiert zumindest offiziell kein Grund, davon aus zu gehen, dass es einen zweiten Nettowert gibt, der nochmals 5kWh niedriger angesiedelt ist.
Wo schreibt VW/Skoda davon?
Sämtliche offizielle Berechnungen (WLTP) basieren z.B. auf dem "1." Nettowert von 77kWh.
Der muss zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Natürlich hängt die effektiv nutzbare Maximal-Kapazität der Batterie, genau wie bei jeder Bleibatterie, u.a. von der Belastunghöhe und der Temperatur ab.
Deshalb wird die Kapazität einer Batterie ja auch unter Normbedingungen angegeben, wie auch bei jeder Bleibatterie. Diese sogenannte Nennkapazität ist die Grundlage, für SOH-Berechnungen.
Wenn diese Prüffirma dem Akku nur noch rund 68kwh maximal nutzbare Energieabgabe attestiert, obwohl der Hersteller davon schreibt, dass 77kWh maximal entnommen werden können, ist der SOH halt nur noch bei rund 88% und das wäre für so ein junges Fz mit relativ wenig Kilomtern definitiv schlecht.
Die tolle Garantie von 160tkm und/oder 8 Jahren tritt nur dann in Aktion, wenn ein SOH von 70% unterschritten wird.
Wenn man diesen Test zu Rate zieht, müsste man daher annehmen, dass der Fz-Halter dieses Fz, wenn es so weiter gefahren wird, durchaus von der Garantie Gebrauch machen kann....
Aber wie Speicher schon ganz richtig sagte: am Ende interessiert nur, wie weit ich mit einer Füllung komme.
Das ist in meinen Augen eine etwas merkwürdige Ansicht.
Wir reden hier davon, dass angeblich effektiv (im Neuzustand) nur 72kWh zur Nutzung zur Verfügung stehen sollen.
Die reale Reichweite hängt immer von der real nutzbaren Energie ab. Wenn nur 72kWh (im Neuzustand) zur Nutzung (also inkl. Heizung, Kühlung usw.) zur Verfügung stehen, kommt man halt unter gleichen Bedingungen nicht so weit, wie mit 77kWh.....also der werkseitig zugesicherten, nutzbaren Energiemenge.
Mir wäre es daher nicht unwichtig, ob ich effektiv nur 72 oder 77kWh zur Verfügung habe.
Egal wie weit ich mit 72kWh komme, mit 77kWh komme ich weiter.....und daher möchte ich, zumindest im Neuzustand, 77kWh-Nennenergie real zur Verfügung haben.
Wie weit würdest du deine Aussage noch aufrecht erhalten?
Wärst du auch noch mit 60kWh effektiv nutzbarer Energie zufrieden.......?
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Die WLTP-Reichweite wird unter bestimmten, genormten Bedingungen erreicht und muss/sollte unter diesen Bedingungen reproduzierbar sein.
Die WLTP-Reichweite wird aber nicht, wie der WLTP-Verbauch, "erfahren", sondern berechnet.
Als Grundlage für die Reichweitenberechnung wird der vom Hersteller genannte Netto-Energieinhalt und ein bestimmter, real ermittelter, bestimmter Durchschnittsverbrauch verwendet.
Wenn es anstatt 77kWh nur 72kWh letztendlich tatsächlich nutzbarer Energie sind, wären alle aktuellen WLTP-Reichweitenangaben automatisch und grundsätzlich falsch.