Wird das dann nicht doch wieder vom FA zusammengemuschelt, wenn die Partner Eheleute sind und gemeinsam veranlagt werden?
Da bin ich, ehrlich gesagt, etwas überfragt. Die Zusammenveranlagung betrifft ja nur die Einkommensteuer. Und die fällt ja bei dieser 10kWp-Grenze dann bei beiden weg.
Ich weiß aber nicht, wie das mit der Steuernummer ist. Wenn man von Privatperson mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch die Inbetriebnahme einer PV-Anlage zum Unternehmer wird, bekommt man ja eine neue Steuernummer. Dies wäre ja dann bei beiden Betreibern/Partnern der Fall.
Ggf. geht das dann mit einer Getrenntveranlagung einher.
Noch ist diese Regelung mit der Befreiung bis 10kWp nicht in einem Gesetzestext verankert. Ich hoffe, dass diese Grenze im Zuge der Gesetzesnovelle noch einmal angehoben wird, um PV attraktiver zu machen.