Also bei uns hat einer in der lokalen E-Fahrer Gruppe mal beim Finanzamt nachgefragt. Und anscheinend ist es möglich jedes Jahr auf´s neue die Steuererleichterung für 10 kWp Anlagen zu bekommen. Das heißt wenn man ne 10 kWp Anlage baut, die Steuervereinfachung mitnimmt und dann mindestens ein Jahr später wieder 10 kWp, kann man diese auch wieder befreien. Wir versuchen das Ganze gerade auch schriftlich zu bekommen.
Ich würde mich mit den ganzen Vereinfachungen, die es jetzt gibt, jedenfalls nicht krampfhaft an die 10 kWp gesamt klammern. Wenn man ein Jahr dazwischen vergehen lässt, sind es jeweils getrennte Anlagen und auch als solche zu behandeln.
Hört sich irgendwie lustig an...ich habe z.B. eine Fläche für 4x10 KW, strecke die Installation auf 4 Jahre - egal wie sinnvoll das ist -- melde vier Jahre nacheinander jeweils eine 10 KW Anlage an und das Finanzamt macht da mit? Nie im Leben...aber ich lasse mich da gerne eines besseren belehren und bin gespannt...