Da ja zum heutigen 01.07.2022 die EEG-Umlage entfällt, stellen sich viele Menschen die Frage, ob man heute den Stromzähler ablesen und den Zählerstand dem Energieversorger mitteilen sollte.
Die Verbraucherzentralen und auch einige EVUs informieren weitestgehend gleichlautend, dass diese NICHT nötig ist, wenn man einfach nur Haushaltsstrom bezieht, da sich der Verbrauch übers Jahr gleichmäßig verteilt und man bei der Jahresabrechnung durch die Schätzung des EVU nicht schlechter gestellt ist.
Anders ist die Situation, wenn man mit Strom heizt, eine Wärmepumpe und/oder eine Nachtstromspeicherheizung hat. Hier kann lt. mehrheitlicher Ansicht eine Zwischenablesung sinnvoll sein.
Aber wie sieht das aus, wenn man eine Wallbox hat und sein BEV zu Hause lädt (ohne PVA) - ist dann die Schätzung des EVU ausreichend oder wäre es hier auch sinnvoll den Zählerstand zu übermitteln?
Wie handhabt ihr das?