... der Listenpreis zum Zeitpunkt der Zulassung ist der Listenpreis, der im Vertrag steht.
Dieser ist auch beim Gebrauchtwagen anzusetzen, der schon 10 Jahre alt ist.
Ansonsten macht wohl Skoda und unser Finanzamt einen Fehler .
im Gesetz steht:
Listenpreis zum Zeitpunkt der Zulassung
andernfalls würde da stehen:
Listenpreis bei Vertragsabschluss
Was dann der Prüfer an der eventuellen Steuerprüfung in paar Jahren macht, steht auf einem anderen Blatt