Versteuerung von Dienstwagen - Preiserhöhungen und co.

  • Moin,


    Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Preisrunde bei Skoda wurde die Dienstwagenbesteuerung und deren Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) an verschiedenen Ecken kontrovers diskutiert. Das Problem ist: Es gibt viele allgemeingültige Artikel. Wie diese aber in einem speziellen Fall anzuwenden sind, ist dann aber schwierig rauszulesen.


    Grundsätzlich gilt, dass der Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Zulassung (nicht nicht zum Zeitpunkt der Bestellung) für die Bemessung der Besteuerung dient. Das ist besonders kritisch, wenn dieser knapp über die 60k Grenze springt und somit von 0,25% auf 0,5%

    Ich habe mittlerweile gelernt, dass ein Wirtschaftsprüfer oder das Finanzamt immer überprüfen kann, wie der BLP zum Zeitpunkt der Zulassung war, um die 60k€ Grenze zu prüfen. Ein BLP von 59.950€ drängt sich da sicherlich zur Überprüfung auf.


    Im einfachen Falle hätte Skoda nun Basispreise und Ausstattungspreise um 2% erhöht. Dann könnte man am Zulassungstag einfach zusammenrechnen, unabhängig davon, was der BLP der Bestellung war. Pech für alle, die sich knapp an die 60k€ konfiguriert haben und nun doppelte Steuern zahlen.


    In unserem Falle des ENYAQ Coupe hat Skoda nun eine neue, nicht vergleichbare 2023er Basisversion geschaffen. Ich habe keine Ahnung, wie die durch einen Prüfer zu einer 2022 Basisversion in Bezug gesetzt werden kann. Anbei mal mein Beispiel nebst Fragen, zu denen ich noch keine Antwort erhalten hatte.


    Ich habe das Coupe „damals“ im Februar extra unter die 60k€ - 0,25% konfiguriert, sprich:

    • 2022er RS Basis
    • Farbe anders
    • Innen Leder
    • Wärmepumpe

    —> 59.980€ BLP Bestellung


    Kann ich jetzt davon ausgehen, dass mein BLP zur Bestelllung für die Steuer angezogen wird, da es ja kein vergleichbares Modell zum Zeitpunkt der Zulassung gibt? (2023er Basis hat ja einige Pakete mehr drin!)


    ODER/ABER, wenn ich die 2022er RS Basis 57.700€ + die 2023 Preise für die Extras addiere komme ich auf 60.080€. Da vermischt man aber 2022er und 2023er Preise. Das wäre ja egtl nicht statthaft, aber dennoch im schlimmsten Fall anwendbar?


    Was wisst ihr dazu?


    Gruß

    Bestellt 07.03.22,

    Geliefert 13.07.23


    Skoda ENYAQ Coupe IV RS

    Graphite grey, 20“ Taurus, Design Selection RS suite, Wärmepumpe

  • Kann es sein, dass der Titel hier "Versteuerung von Dienstwagen - Preiserhöhungen und co" heissen sollte?

    Enyaq iV80 - Arctic-Silber - Suite

    Plus: Convenience / Fahrerassistenz / Infotainment / Klima / Parken - Basic: Licht & Sicht / Sitzkomfort / Family

    mit 19" Regulus AERO / Transport

  • LG-Erik

    Hat den Titel des Themas von „Versteigerung von Dienstwagen - Preiserhöhungen und co.“ zu „Versteuerung von Dienstwagen - Preiserhöhungen und co.“ geändert.
  • Genau das Problem habe ich auch, dass mein Enyaq 80x so jetzt nicht mehr konfigurierbar wäre.


    Ich hab das Head up mit drin, wenn ich das jetzt konfigurieren möchte, müßte ich mindestens Sportline Advanced nehmen, das aber dann andere Dinge mit drin hätte, die ich in meiner Konfiguration nicht mit drin habe (Crystal Face, Canton, beheizbare Rücksitze usw.).


    Wie soll ich den Listenpreis ermitteln, für ein Fahrzeug, das nicht mehr konfigurierbar ist.


    Der letzte Listenpreis nach der Preisliste von Februar liegt bei 59.709 € vor Abzug der Herstellerbeteiligung.

  • Doch meiner ist im Firmenleasing. Der Leasinggeber wird wohl den BLP bestätigen, auf dessen Basis bei Bestellung der Leasingvertrag geschlossen wurde.


    Ich lass das ganz entspannt auf mich zukommen. Selbst mit 0,5% Versteuerung ist es noch günstig.

  • Meiner ist auch Firmenleasing und der Leasinggeber hat mir kurz nach der Bestellung den BLP mit dem Hinweis, dass er sich bis zur Lieferung noch ändern kann, bestätigt.

  • Das wäre ja grundsätzlich kein Problem, wenn es nicht jetzt die Pakete Plus, Advanced und Maxx gäbe.


    So wie Meiner kommt, kann man ihn momentan nicht konfigurieren, wie will man da auf einen richtigen BLP kommen? Nach dem aktuellen Konfigurator ist entweder mehr drin, oder weniger.


    Ich werde es vermutlich so machen, dass ich den neuen Basispreis für den 80x ansetze und dann die Sonderausstattungen mit den Preisen aus der alten Preisliste zusammenzähle und da dann denselben prozentualen Aufschlag aufrechne, wie beim Basispreis.


    Dann bin ich zwar auch über 60 k€, aber egal.

  • Sieht bei mir genauso aus. Bin auch knappe 500 € unter 60.000 € gewesen im September letzten Jahres.


    Ich habe meinen Verkäufer ein paar Mal darauf angesprochen. Der macht sich da keine Sorgen. "Keine Angst, das betrifft Sie nicht. Die Leasing macht das schon."

    Wie ihr schon sagtet: Was wollen die denn als aktuellen BLP festsetzen? Der Wagen ist doch so nicht mal mehr annähernd zu konfigurieren.


    Ich gehe zu 99% davon aus, dass der BLP zum Kaufdatum von der Leasing eingetragen wird und das Finanzamt da aufgrund von o.g. Grund keine Möglichkeit hat, das anzufechten.

    Sollen die schätzen? Oder pi mal Daumen einfach mal 5 % draufschlagen? Das wäre lächerlich.


    Ich vertraue den Händler bei dieser Angelegenheit, es ist ein großes Autohaus mit vielen Standorten und entsprechender Erfahrung.


    Und wenn es am Ende doch ganz dumm kommt, dann zahle ich mit 0.5% immer noch weniger als jetzt für den Octavia RS.

    "Man geht schon ein Risiko ein wenn man Morgens aufsteht, über die Straße geht und sein Gesicht in einen Ventilator steckt."



    Ehemaliges Mitglied im 500'er-Club!

  • Hier noch mal meine Info der Skoda-Leasingbank zu dem Thema (aus einem anderen Thread hier):

    Ich zitiere mich kurz selber und habe nun eine Antwort von Skoda Leasing:

    Nachdem mehrere Mitarbeiter bei der Skoda-Leasing sich mit dem Anliegen beschäftigt haben, konnte mir nach gut 25 Minuten am Telefon bestätigt werden, dass die BLP-Bestätigung gemäß dem vereinbarten Vertrag/Preis bei Vertragsunterzeichnung erstellt wird. In der Regel bekommt man diese bei Skoda (anders als bei VW und AUDI) aber erst nach Zulassungsmeldung des Händlers bei der Leasing. Also somit kein Problem durch die Preiserhöhung mit dem BLP für Besteller vor dem Modellwechsel.

    Ultimative Forenweisheit:

    Es wurde schon alles gefragt und alles gesagt — nur noch nicht von jedem. :D

    (ganz frei nach Karl Valentin ;))

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