Ach so, stimmt. Meine Box ist auch softwareseitig gedrosselt und kann somit auch 22 kW wenn man das freischalten lässt. Dann hätte ich allerdings als Zuleitung gleich 6 qmm verlegen lassen müssen. So sind nur 4 qmm drin und die Box bleibt auf 11 kW.
Ladeleistung Enyaq am 22kw Lader keine 11kw?
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Ja, zwei Probleme: eine 11 KW muss ich nicht genehmigen lassen sondern nur anmelden. 22 KW muss genehmigt werden. Meine beiden PV Anlagen (30 Kwp + 25 Kwp) "belasten" das Netz da ich dort die 30 Kwp komplett und von der 25 kWp den "Überschuss" einspeise. Also werde ich wohl die 22 KW Box für den Hof nicht genehmigt bekommen. Brauche ich wahrscheinlich nicht länger drauf warten.
Welche Spannung unser Anschluss aufweisen kann? Muss ich morgen mit dem Elektriker klären. DA wir auf dem Hof diverse E-Maschinen betreiben dürfe es über einen "normalen" Hausanschluss hinausgehen.
Martin -
Und was will der Netzbetreiber dagegen unternehmen? Die sind ja schließlich nicht genehmigungspflichtig, nur meldepflichtig.
das hab ich mich auch schon gefragt, aber das ist es, was ich vom ortsansässigen solaranlagen-installateur mitbekommen habe...
ist ja genauso, wie wenn du dir ne CEE-Dose (heissen die so?) setzen lässt und da einen mobilen Ladeziegel dran hängst...
sind ja auch 11KW.
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das hab ich mich auch schon gefragt, aber das ist es, was ich vom ortsansässigen solaranlagen-installateur mitbekommen habe...
ist ja genauso, wie wenn du dir ne CEE-Dose (heissen die so?) setzen lässt und da einen mobilen Ladeziegel dran hängst...
sind ja auch 11KW.
11 kW sind in Deutschland nicht meldepflichtig. Die Netzbetreiber/Energieversorger wünschen sich eine Meldung, aber es besteht keine Pflicht dazu.
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11 kW sind in Deutschland nicht meldepflichtig. Die Netzbetreiber/Energieversorger wünschen sich eine Meldung, aber es besteht keine Pflicht dazu.
Falsch. Siehe § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung. "...Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet..."
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Okay - das ist mir neu. Hatte im vorigen Jahr Mai bei Anschaffung extra nachgeschaut und da stand bei der edis/eon, dass nicht gemeldet werden muss, es aber der Fairness und Planbarkeit halber gemeldet werden sollte.
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War bei mir bei der Netze-BW absolut unkritisch. Da gibt es ein Online-Formular. Da schreibt man, wenn ich mich recht erinnere, nur Hersteller und Typ der WB rein und die Installationsadresse. Nach ein paar Tagen kam eine E-Mail zurück: "alles klar, leg los". Und das war's. Andere EVUs bestehen wohl darauf das der Elektriker die Meldung macht. Aber das dürfen sie wohl eigentlich nicht verlangen.
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Aber verbieten kann der Netzbetreiber den Anschluss und den Betrieb nicht. Er kann nur, wenn er merkt dass seine Leitungen / Ortsnetztrafos mit den gemeldeten WB an die Grenze kommen, schnellstens den Bagger anrollen lassen, bevor noch mehr WB gemeldet werden...
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War bei mir bei der Netze-BW absolut unkritisch. Da gibt es ein Online-Formular. Da schreibt man, wenn ich mich recht erinnere, nur Hersteller und Typ der WB rein und die Installationsadresse. Nach ein paar Tagen kam eine E-Mail zurück: "alles klar, leg los". Und das war's. Andere EVUs bestehen wohl darauf das der Elektriker die Meldung macht. Aber das dürfen sie wohl eigentlich nicht verlangen.
Bei NetzeBW eine 11kW-WB zu melden, funktioniert problemlos.
22kW stimmen sie heute kaum noch zu, ich hatte 2020 noch das Glück, in Planung von 2 BEV sogar 2 WB mit 22kW genehmigt zu bekommen. Unser Hausanschluss ist aber -aus welchem Grund auch immer- stark genug dimensioniert, und es war bei Planung unsrer Straße eine Verlängerung angedacht, deshalb sind eher „dicke“ Leitungen drin. Die Verlängerung kam und kommt dann doch nicht.
Wobei ich bis heute nur einmal testweise zwei Autos (die eigene und eine geliehene ZOE) gleichzeitig geladen habe, um das Lastmanagement der Boxen zu testen (ob es funkioniert). Damals war es eher die Idee: Der Elektriker kommt sowieso, und der geringe Mehrpreis für die Montage der 2. Box fällt auch nicht mehr ins Gewicht. Die Boxen selber waren auch bezahlbar. (Da gab es noch keine Förderung, und 22kW wurden ohnehin nicht gefördert.) Damals dachte ich „haben ist besser als brauchen, man weiß nicht, wohin der Weg führt.“ Heute würde ich keine 2 WB mehr einbauen lassen.
Es kann aber durchaus sein, dass mich NetzeBW irgendwann „drosselt“. Das Recht haben sie ja. Nennt sich Nachrüstung einer netzdienlichen Steuerung.
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Da gebe ich dir vollkommen recht.
In unseren beiden Tiefgaragen haben wir etwa 150 Parkplätze (geschätzt), da diese von 6 Mehrfamilienhäuser genutzt werden. In kürze wird abgestimmt, ob hier eine Ladeinfrastruktur mit intelligentem Lastmanagement installiert werden soll.
Wenn dann "nur" jedes fünfte Auto (30) ein E-Auto wäre, alle zwischen 18 und 19 Uhr nach Hause kommen und einstecken, dann wäre selbst bei 11 kW Ladeleistung eine Zuleitung (NUR zum Laden der Fahrzeuge) von über 300 kW notwendig!
Aus diesem Grund werden bei solchen grossen Anlagen ein Lastmanagement installiert und es gibt für jedes Fahrzeug nur so wenig Strom, damit die Batterie bis zum gewünschten Füllstand (SOC) zur gewünschten Abfahrtszeit wieder geladen ist. Da kann das Fahrzeug zeitweise auch mit unter 4 kW nuckeln, oder für 2 Stunden aussetzen, usw.
Hier hat's einer ausprobiert und kommt auf deutlich niedrigere Spitzenwert bei knapp doppelt so vielen Fahrzeugen:
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