Ladesäulenverordnung: Kreditkarte vs. Stromanbieterkarten?

  • Für zu Hause bekommen wir eine Wallbox mit zwei Karten gesponsert, damit zwischen dem Laden des Firmenwagens und dem eines Privatwagens unterschieden werden kann. Die Box hat einen geeichten Zähler eingebaut und einmal im Monat bekomme ich den geschäftlich verbrauchten Strom mit meinem individuellen kW/h Preis vom Abrechnungspartner zurück vergütet.

    In der Firma haben wir natürlich auch Ladestationen zur Genüge.

    Wir sind noch auf der Suche nach dem besten Modell?


    Wer ist der "Abrechnungspartner"? Zahlt dann der AG den rückvergüteten Preis an den Abrechnungspartner, was bedeutet, dass der Arbeitgeber letztendlich auch deinen "privaten Strom fürs Firmenauto" zahlt?

    Muss dies nicht als Geldwertevorteil versteuert werden, da der AG auch Ladestationen am Arbeitsplatz zur Verfügung stellt?

  • Wir bekommen vom AG eine Shell und eine novofleet (DKV Tochter) Ladekarte. Damit kann ich an ziemlich vielen öffentlichen Ladestationen laden und muss mich um keine Abrechnung kümmern, da das direkt mit dem AG abgerechnet wird

    Shell-Karte: preislich völlig uninteressant. Novofleet: interessant, die kannte ich noch nicht. Auf der Novofleet-Seite findet man leider überhaupt keine Informationen hierzu. Wie sind denn da die Tarife? Ich habe mir mal die Stationen angeschaut, die man mit der DKV + Charge nutzen kann, das ist eher dürftig...


    Preislich am interessantesten dürfte die EnBW-Karte, verknüpft mit einem Firmenkonto, sein.


    Da ich in unserer Firme BEV-Pionier bin, werde ich mich zunächst um das Laden privat kümmern und dann mit dem AG abrechnen.

  • Wer ist der "Abrechnungspartner"? Zahlt dann der AG den rückvergüteten Preis an den Abrechnungspartner, was bedeutet, dass der Arbeitgeber letztendlich auch deinen "privaten Strom fürs Firmenauto" zahlt?

    Muss dies nicht als Geldwertevorteil versteuert werden, da der AG auch Ladestationen am Arbeitsplatz zur Verfügung stellt?

    Der Abrechnunspartner ist EON: https://www.eon.de/de/gk/e-mobility/ladeloesungen.html

    Wir bekommen die eBox Professional zu Hause installiert. In der Firma haben wir noch einmal einen anderen Dienstleister.

    Ich kenne die Details zwischen AG und EON nicht, aber vermutlich zahlt der AG den Strompreis + eine Servicegebühr für jeden Mitarbeiter.


    Die Erstattung des Stroms ist ein steuerfreier Auslagenersatz. Am Ende ist das ja auch nicht anders, als wenn der AG deinen Sprit bezahlt. Die Steuer hast du ja schon für den Firmenwagen bezahlt.

    Enyaq iV 60 bestellt am 13.1.2021 in Deutschland, Übergabe am 1.7.2021

    Race-blau, Loft, 20" Vega*, WP, AHK schwenkbar, Drive + Family + Klimatisierung + Parken + Convenience + Infotainment* basic, Seitenairbags hinten, Gepäcknetztrennwand, 100 kW Ladeleistung

    *kostenlos von Skoda dazu gebucht

  • Shell-Karte: preislich völlig uninteressant. Novofleet: interessant, die kannte ich noch nicht. Auf der Novofleet-Seite findet man leider überhaupt keine Informationen hierzu. Wie sind denn da die Tarife? Ich habe mir mal die Stationen angeschaut, die man mit der DKV + Charge nutzen kann, das ist eher dürftig...


    Preislich am interessantesten dürfte die EnBW-Karte, verknüpft mit einem Firmenkonto, sein.


    Da ich in unserer Firme BEV-Pionier bin, werde ich mich zunächst um das Laden privat kümmern und dann mit dem AG abrechnen.

    Ich arbeite in einer recht großen Firma mit über 10.000 Firmenwagen. Du kannst dir also sicher sein, dass der AG da kein Geld verschenkt (evtl. gibt es da Sonderkonditionen) bzw. am Ende kommt es auch nicht nur auf den letzten Cent an. Mit Shell + novofleet kannst du z.B. auch Wischwasser + eine Autowäsche in der gesamten EU bezahlen. Das geht mit EnBW nicht.

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  • Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass der AG dir die Kosten beim privaten Laden nur steuerfrei erstatten darf, wenn er an der Arbeitsstelle keine Lademöglichkeit zur Verfügung stellt.

    Typisch Deutschland: alles ein wenig kompliziert

  • Auch hier kannst du dir sicher sein, dass sich unser Fuhrpark und die Rechtsabteilung das genauestens geprüft haben.

    Hier noch ein Link zum pauschalen Ersatz, der sogar auch möglich ist, selbst wenn der AG eine Lademöglichkeit zur Verfügung stellt:

    https://www.baden-wuerttemberg…trischer-dienstfahrzeuge/


    Wir bekommen die Auslagen verbrauchsabhängig erstattet.

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  • Dann wird der Zusatz, dass beim AG keine Lademöglichkeit vorhanden sein darf (der ja auch bei deinem Anhang drinsteht) nur für die Pauschalen gelten.


    Was mich an deiner Antwort mehr überzeugt
    " Auch hier kannst du dir sicher sein, dass sich unser Fuhrpark und die Rechtsabteilung das genauestens geprüft haben."


    Danke, hat mir weitergeholfen


    EDIT: ja ist so, die Regelung, dass beim AG keine Lademöglichkeit oder keine "Tankkarte" vom AG zur Verfügung gestellt werden darf, bezieht sich nur auf die Pauschale und nicht auf den Auslagenersatz der tatsächlichen Stromkosten.

    Einmal editiert, zuletzt von OskarMatzeratt ()

  • Dann wird der Zusatz, dass beim AG keine Lademöglichkeit vorhanden sein darf (der ja auch bei deinem Anhang drinsteht) nur für die Pauschalen gelten.

    Genau das steht da ja nicht?! Zitat von der Seite:


    Auch wenn im Betrieb des Arbeitgebers Lademöglichkeiten gegeben sind, sind steuerfreie pauschale Erstattungen möglich.

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