Ladesäulenverordnung: Kreditkarte vs. Stromanbieterkarten?

  • Eigentlich hatte sich der Bund mit der neuen Ladesäulenverordnung (LSV) auf die Fahnen geschrieben, den Bezahlvorgang an Ladesäulen einfacher zu gestalten.


    Nun gibt es hinter den Kulissen wohl ordentliche Diskrepanzen der Platzhirsche: Bankinstitute und Stromanbieter


    Aber lest selber:


  • Hm. Dann muss an jede Ladesäule auch ein Bondrucker, bei dem regelmäßig die Papierrolle erneuert werden muss? Etwas praxisfern...


    Bondrucker deshalb, weil mit der Giro- und Kreditkarte ja keine Personendaten übermittelt werden. Wohin soll denn dann die Rechnung geschickt werden? Bei der Ladekarte ist die Karte ja schließlich einer bestimmten Person / Firma zugeordnet, deren Daten, Mailadresse etc. dem Kartenausgeber vorliegen. Die Daten des Kreditkartenbesitzers liegen dem Säulenbetreiber jedoch nicht vor.

  • Also ich würde ja gerne in Bar an der Säule bezahlen. Lässt sich das nicht irgendwie einrichten? ??

  • Hm. Dann muss an jede Ladesäule auch ein Bondrucker, bei dem regelmäßig die Papierrolle erneuert werden muss? Etwas praxisfern...


    Bondrucker deshalb, weil mit der Giro- und Kreditkarte ja keine Personendaten übermittelt werden. Wohin soll denn dann die Rechnung geschickt werden? Bei der Ladekarte ist die Karte ja schließlich einer bestimmten Person / Firma zugeordnet, deren Daten, Mailadresse etc. dem Kartenausgeber vorliegen. Die Daten des Kreditkartenbesitzers liegen dem Säulenbetreiber jedoch nicht vor.

    wenn bei Giro oder Kreditkarte keine Personendaten übermittelt werden, warum buchen dann alle von meinem Konto ab, bei denen ich bezahlt habe?

    Hab ich die

    Enyaq iV 80, WP, 125kW, 19'' Regulus, 05/21 Deutschland: 4kWp, e-Golf 300 12/19, go-e 11kW & 22kW

  • wenn bei Giro oder Kreditkarte keine Personendaten übermittelt werden, warum buchen dann alle von meinem Konto ab, bei denen ich bezahlt habe?

    Hab ich die

    Die Bank hat Deine Daten. Nicht aber der Säulenbetreiber. Und der bekommt sie auch von der Bank nicht.

  • Eigentlich hatte sich der Bund mit der neuen Ladesäulenverordnung (LSV) auf die Fahnen geschrieben, den Bezahlvorgang an Ladesäulen einfacher zu gestalten.


    Nun gibt es hinter den Kulissen wohl ordentliche Diskrepanzen der Platzhirsche: Bankinstitute und Stromanbieter


    Aber lest selber:

    Ein weiteres Beispiel dafür, was der Lobbyismus in Deutschland anrichtet. Jeder kämpft nur noch für seine rein monetären Partikularinteressen, das Allgemeinwohl bzw. der gesamtgesellschaftliche Nutzen ist irrelevant. Die Stromwirtschaft möchte gerne ein möglichst intransparentes System, das Wettbewerb untereinander vermeidet und die Kreditwirtschaft bangt um ihre Umsätze, die in Niedrigzinszeiten eh schon nachlassen. Der Gesetzgeber (Andi Scheuer: ha. ha, ha!) ist hin- und hergerissen zwischen den Lobbyisten bzw. bedient die zuerst, die die schicksten Veranstaltungen mit Gratisdinner oder mehr bieten) Dabei wäre es ganz einfach, per Verordnung zu erlassen: Es werden gefälligst beide Zahlungsmethoden angeboten und umgesetzt, online oder per Karte und das zu einheitlichen, transparenten Preisen mit deutlicher PreisauszeichnungsPFLICHT an jeder Säule.


    Es wäre nur ein weiteres Beispiel für die zunehmende Erstarrung im Land und nicht weiter schlimm, wenn man derzeit nicht erleben müsste, daß das gleiche prokrastinierende Verhalten auch im Fall der grassierenden, potentiell lebensbedrohlichen COVID19-Pandemie an den Tag gelegt wird.

  • und wozu benötige ich eine Quittung, wenn dem Säulenbetreiber Informationen vorenthalten werden?

    Ich benötige eine Quittung, um mit meinem Arbeitgeber abrechnen zu können.


    Nachtrag: Gibt es nicht eine "Bonpflicht"? Soll heißen: dem Kunden muss eine Quittung ausgestellt werden. Entweder direkt (mit einem Drucker) oder indirekt (per Abrechnung).


    Außerdem werden dem Säulenbetreiber keine Informationen vorenthalten. Die Übertragung der persönlichen Daten des Kunden an den Verkäufer ist bei der Zahlung mit Giro- oder Kreditkarte schlicht nicht vorgesehen.

  • Der Arbeitgeber kann doch eine Firmenkreditkarte ausgeben. Dann steht in der Abrechnung, welcher Ladesäulenbetreiber warum abgebucht hat. Auch eine Belegnummer erscheint auf dem Kontoauszug, indirekt. So ist es jedenfalls schon mehrfach bei der

    ...

    Energie und Wasser Wahlstedt/ Bad Segeberg der Fall gewesen. Unter

    http://www.GIRO-E.de/beleg/

    Kann man anschließend alle Transaktionen auslesen.


    Beispiel:

    "Position Messwert Grundpreis MWSt Brutto

    Start 1 0,35 € 16 % 0,35 €

    Verbrauch 1,560 kWh 0,40 € / kWh 16 % 0,62 €

    Zeit 0:13:18 Std. 0,00 € / Std"


    Und natürlich auch Buchungsinformationen. So sieht man hier, der Ladevorgang an sich hat 35ct Grundpreis und die Energie kostete 40ct/kWh. Was braucht es mehr? Man kann sich eine monatliche Aufstellung als Nachweis ausdrucken, wenn gewünscht.


    Was spricht nun noch gegen EC oder Kreditkarte?


    Und die olafsche Bonplficht ist ohnehin ein wenig 1986.

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