Meine Werkstatt hat gesagt, wenn die das anschauen und nichts finden ( was ich vermute), werden die das in Rechnung stellen müssen.
Es ist ein Trauerspiel.
Da geht man als Besitzer eines teuren Gefährtes im Rahmen der Gewährleistung/Garantie mit einem Mangel zur Werkstatt und wird dann gleich mit einer Rechnung in nicht unerheblicher Höhe bedroht.
(Dass bei Dir noch die Garantiezeit vorliegt, setze ich mal voraus...)
Nächste Frage:
Wie will man zwei dunkle Bildschirme rechtssicher und beweiskräftig dokumentieren, ohne dass man sich ggf. dem Verdacht aussetzt, diese(s) Foto(s) im -nur- ausgeschalteten Zustand gemacht zu haben?
Weil man ja auch sonst nichts zu tun und Langeweile hat, und seine Zeit gern in Werkstätten verplempert...?
Muss man denn bei jedem Sch*** schon gleich einen Notar dabei haben, um einen Mangel, der nach allgemeiner Erfahrung auf den Hersteller, bzw. dessen luschiger Endkontrolle, bzw. eine gewisse Unerfahrenheit im Qualitätssicherungsmanagement zurück zu führen ist, rechtssicher belegen zu können?
Irgendwie und -wann kann man da die Lust verlieren...
(nur -meine- Meinung...)