Unterjähriger Wechsel der Versteuerungsmethode für Dienstwagen bei Fahrzeugwechsel?

  • Momentan führe ich für meinen Dienstwagen (Sharan) Fahrtenbuch mit Vimcar.


    Im Laufe des Jahres (so Skoda will...) steige ich ja auf den Enyaq um. Durch eine Eigenbeteiligung (mein AG möchte auch etwas von meiner Steuerersparnis abhaben) sinkt bei der 1%-Regelung (basierend auf 0,25% des BLP) mein geldwerter Vorteil auf nahezu 0. Somit lohnt sich das Fahrtenbuchschreiben nicht mehr, unter Umständen (bei der Fahrtenbuchmethode werden ja die echten Fahrzeugkosten herangezogen) würde ich sogar schlechter fahren.


    Normalerweise kann man in der Steuererklärung für das Gesamtjahr nur einen Ansatz wählen: durchgehend Fahrtenbuch oder 1%-Versteuerung. Man kann also für die Monate, in denen man viel dienstlich unterwegs war, die Fahrtenbuch-Kilometer einreichen und für die Monate, in denen man überwiegend privat gefahren ist, nach der 1%-Methode versteuern.


    Weiß jemand, ob das bei einem Wechsel des Fahrzeugs mit grundlegend anderen Voraussetzungen (hier Wechsel auf ein Elektroauto) so auch gilt? Ob man also mit dem Wechsel des Fahrzeugs auch die Methode unterjährig wechseln kann? Altes Fahrzeug (Sharan Verbrenner): vollständig Fahrtenbuch, neues Fahrzeug (Enyaq Elektro) vollständig 1%?

  • Schau mal hier:

    https://www.haufe.de/personal/…uchmethode_78_262818.html


    Bei uns in der Firma darf man unterjährig nur bei einem Fahrzeugwechsel die Versteuerungsart wechseln (teilweise pauschal / individiuell). Die Versteuerungsregel (monatlich / Einzelfahrten) kann auch beim Fahrzeugwechsel nicht unterjährig geändert werden.

    Enyaq iV 60 bestellt am 13.1.2021 in Deutschland, Übergabe am 1.7.2021

    Race-blau, Loft, 20" Vega*, WP, AHK schwenkbar, Drive + Family + Klimatisierung + Parken + Convenience + Infotainment* basic, Seitenairbags hinten, Gepäcknetztrennwand, 100 kW Ladeleistung

    *kostenlos von Skoda dazu gebucht

  • Schau mal hier:

    https://www.haufe.de/personal/…uchmethode_78_262818.html


    Bei uns in der Firma darf man unterjährig nur bei einem Fahrzeugwechsel die Versteuerungsart wechseln (teilweise pauschal / individiuell). Die Versteuerungsregel (monatlich / Einzelfahrten) kann auch beim Fahrzeugwechsel nicht unterjährig geändert werden.

    Beim Kraftfahrzeugwechsel darf auch unterjährig die Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils gewechselt werden.


    Genau das habe ich gesucht (und erhofft). Vielen Dank.

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