Kein E-Kennzeichen

  • Ich würde mich jetzt nicht heiß machen, weil das E fehlt: Im Grunde fehlt ja auch die TÜV-Plakette (Edit: und das Siegel des Landkreises), die ja eigentlich auch hinten dran gehört. Wenn es wirklich jemanden interessiert, dann wird er oder sie schon auf das "richtige" Kennzeichen schauen. Davon abgesehen wird das Kennzeichen eh ohne das E geführt (steht auch extra so im Steuerbescheid) - es gibt also dasselbe Kennzeichen nicht nochmal ohne E, daher keine Verwechslungsgefahr.

    Einmal editiert, zuletzt von Dave Chimny ()

  • Nein, die TÜV Plakette muss nicht auf das Kennzeichen am Fahrradträger. Es gilt §10 Abs. 9 FZV:


    "(9) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Absatz 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein."


    Also, wenn man es genau nimmt: das Kennzeichen ist zu wiederholen. Ich lese das so dass es exakt das Kennzeichen sein muss, also auch mit E. Sieht das jemand anders?

    Stempel, also vom Landratsamt oder auch TÜV, sind dagegen nicht notwendig.

    Aber wo kein Kläger... Ich habe auch schon Fälle gesehen wo ein Fahrradträger ausgeliehen wurde und offensichtlich nicht daran gedacht wurde das Kennzeichen anzupassen. Also total unterschiedliche Kennzeichen. Wäre halt die Frage was so was im Zweifelsfall an Strafe kostet. Aber vermutlich mehr als sich im Internet für 15€ ein Schild machen zu lassen. Soviel habe ich glaube ich bezahlt. Und selbst das gibt es billiger.

  • So ist es ... das Kennzeichen am Fahrradträger muss exakt so aussehen wie das normale Kennzeichen, also mit "E". Die einzige mögliche Abweichung ist, dass es nicht gestempelt sein muss. Übrigens darf man auch nicht das Kennzeichen am Auto abmontieren, selbst wenn es verdeckt ist bzw. wäre.


    Verstöße werden laut Bußgeldkatalog, Tatbestand "810612" mit 60 € Strafe belegt.

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  • In der Urlaubszeit sehe ich auch oft Papp-Schilder oder Schilder mit überklebten Zeichen — da scheint viel Grauzone zu sein.

  • In der Urlaubszeit sehe ich auch oft Papp-Schilder oder Schilder mit überklebten Zeichen — da scheint viel Grauzone zu sein.

    Wird man erwischt oder nicht. Das ist hier die Frage ;)


    Ich fühle meine Frage als ausreichend beantwortet.

    Danke Euch :thumbup:

  • In der Urlaubszeit sehe ich auch oft Papp-Schilder oder Schilder mit überklebten Zeichen — da scheint viel Grauzone zu sein.

    Ich schätze eher, dass es da keine Grauzone gibt - simply schwarz und weiss. Die Leute juckt es nur nicht. 8o

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  • In der Urlaubszeit sehe ich auch oft Papp-Schilder oder Schilder mit überklebten Zeichen — da scheint viel Grauzone zu sein.

    Wobei "das Kennzeichen ist zu wiederholen" nicht explizit ein Metallschild impliziert. Also wenn das Papp-Schild gut gemacht ist... Und es gibt ja auch inzwischen zugelassene Kunststoffschilder mit so erhabenen Buchstaben (3D).

  • So ist es ... das Kennzeichen am Fahrradträger muss exakt so aussehen wie das normale Kennzeichen, also mit "E". Die einzige mögliche Abweichung ist, dass es nicht gestempelt sein muss.

    Das finde ich jetzt erstmal so im Text nicht

    Es gilt §10 Abs. 9 FZV:


    "(9) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Absatz 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein."

    Da stellt sich doch die Frage, ob das E überhaupt zum Kennzeichen gehört oder "nur" eine "Kennzeichnung" ist. Wenn es das Kennzeichen ohne das E nicht nochmal geben darf, dann ergibt sich für mich aus dem Text nicht zwingend, dass das am Ladungsträger wiederholte Kennzeichen das E beinhalten muss. Es wird ja nur von Wiederholung gesprochen, von exakt steht da sowieso erstmal überhaupt gar nichts. Gibt es da noch etwas anderes, was das regelt?


    Aber das gilt ja auch nur für das hintere Kennzeichen, vom vorderen spricht niemand. Oberleinsiedler montier den Träger doch einfach vorn.

  • Es gehört zum Kennzeichen - schau mal in dein Zulassungsbescheinigung - es ist nur kein Zwang das Du das „E“ in das Kennzeichen aufnimmst

    Seit 11.03.22 Besitzer der „Blauen Elise“ - Bisher KAUM Fehler - toi toi toi

    Aus dem Dunkel sprach eine Stimme: “Lächle und sei Froh, es könnte schlimmer kommen“

    Ich lächelte, war froh.... und es kam schlimmer…


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