Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man einen BEV auch ohne E-Kennzeichen haben. Und alle ausserhalb Deutschlands (also beispielsweise wir Schweizer) haben sowieso kein E auf dem Kennzeichen. Wie wird denn das gehandhabt mit E-Auto Ausnahmen? Also beispielsweise kostenloses parken oder Durchfahrt nur für E-Autos, Radfahrer und Fussgänger gestattet? Ich stell mir das ganz schön schwer vor, da ja inzwischen schon mehr als nur Teslas unterwegs sind.
Schau mal hier ist es gut beschrieben: https://service.berlin.de/dienstleistung/327517/
Oder hier: https://www.e-plakette.eu/de/a…%2C%20finden%20Sie%20hier.
Ich selbst habe auf beiden Fahrzeugen nur die Feinstaubplakette drauf. Für die blaue ist mir der Aufwand zu hoch, resp. die Vorteile zu gering.