Achso, du hast noch den Booster-Tarif. Na dann warte mal bis der abgelaufen ist... 😏
Aber dann greifen die doch für die Abrechnung derzeit auf unterschiedliche Messmethoden zurück (einmal die gestopte Uhrzeit und einmal die -hoffentlich geeichten- Energiemengenzähler). Wäre für mich jetzt fraglich, ob die zeitbasierte Abrechnung noch zulässig ist, wenn es gleichzeitig einen geeichten Zähler gibt. Evtl. gelten noch Übergangsfristen. 🤔
Wenn man es weis und mit voller Leistung lädt, ist der Preis am Ende ja ok. Das passiert nur einmal