Wobei das beim NOK auch Quatsch ist, die Fähre fährt Quer zum Kanal, da kannst du keine Schifffahrt iritieren. Die Fähre selber fährt ja auch nicht dunkel...
Es gibt nun mal diverse Vorschriften zur Lichterführung, Binneschiffahrtsstraßenordnung, SBF-See,...
Und genau deshalb ist eine Fähre auch nicht "dunkel".
Neben rot (backbords) und grün (steuerbords) je 1 weißes 225° Topplicht und ein - tiefer befindliches - weißes 135° Hecklicht, alternativ ein 360° Rundumlicht für sehr kleine Fahrzeuge.
Dann erkennt der andere Verkehrsteilnehmer a) das andere Fahrzeug und wichtiger - b) wo hinten und vorne ist, also in welche Richtung sich die Fähre bewegt.
Man passiert eine quer zur Fahrrinne fahrende Fähre auch als an sich Vorfahrtsberechtigterin der Regel immer an Heck.
Wenn aber jemand Auto-Lichter mit dem Hecklicht einer Fähre verwechselt und an Bug passieren will, dann passierts schonmal...