Viel wichtiger als die Alarmanlage zu deaktivieren ist es 12V Verbraucher während der Fährüberfahrt zu deaktivieren.
Auf den Kieler Fährverbindungen nach Oslo und Göteborg hat es schon so einige durch Kühlboxen etc. erwischt.
Viel wichtiger als die Alarmanlage zu deaktivieren ist es 12V Verbraucher während der Fährüberfahrt zu deaktivieren.
Auf den Kieler Fährverbindungen nach Oslo und Göteborg hat es schon so einige durch Kühlboxen etc. erwischt.
Am NOK kenne ich das auch, da fahre ich öfter mit dem Motorrad rüber. Oder mit der Familie Kanal 33 Kuchen essen.
Wobei das beim NOK auch Quatsch ist, die Fähre fährt Quer zum Kanal, da kannst du keine Schifffahrt iritieren. Die Fähre selber fährt ja auch nicht dunkel...
ZitatVorweg die vier goldenen Grundregeln für Lkw- und Autofahrer: Motor aus, Bremsen fest, Gang rein, Licht aus. Vor allem den letzten Punkt vernachlässigen viele Autofahrer in der Dunkelheit. Der Schiffsverkehr auf dem Kanal darf durch Lichter, die nicht zum Schiff gehören, nicht gestört werden. Auch beim Anlegemanöver sollte zunächst nur Standlicht eingeschaltet werden – sonst kann der Schiffsführer durch die Reflexionen der Lichtstrahlen bei Regen oder Nebel die letzten Meter bis zum Andocken schlecht erkennen. – Quelle: https://www.shz.de/10318896 ©2022
ok für die Fähre selber, das macht Sinn
ok für die Fähre selber, das macht Sinn
Und ich wollte schon schreiben: Ich wollte mit dem Fährmeister keine Diskussion anfangen - der sah groß und stark aus ...
@Mr. Manual
Das mit dem Licht ist doch ganz einfach 😉. Siehe hier:
Ich kapere mal kurz den Thread. Da es hier um Fähren geht, ist Kapern ja noch nichtmal richtig OT.
Wie kommst Du Oberleinsiedler mit der elektronischen BA zurecht? Ich finde keine Möglichkeit, einfach weiterzulesen wie in einer gedruckten Version. Immer muss ich zurück zum Menü und weiß bei den Millionen Unterpunkten dann nicht mehr, wo ich war.
....und Weißbier...
Du brauchst mindestens 5 Hefe. Dann geht's. 😂
An Bahnschranken soll man ja auch das Licht ausschalten. Oder ist das geändert worden?
Beim Warten an Bahnschranken sind nur Standlicht und Abblendlicht zulässig.
"An einem Bahnübergang mit geschlossener Schranke sollten Sie das Abblendlicht ausschalten und zum Standlicht wechseln, wenn Sie warten müssen. Das ist zwar keine Pflicht, aber so vermeiden Sie, dass ein Autofahrer, der auf der anderen Seite der Schranke wartet, geblendet wird." (Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 3. April 2022)
Das mit dem Licht ist doch ganz einfach 😉. Siehe hier:
Ich hatte seinerzeit vergessen, dass ich die BA ja geschrieben hab ;D
Wie kommst Du Oberleinsiedler mit der elektronischen BA zurecht?
bzw. Ich habe nicht gefunden was ich nicht gesucht habe.
Ergo: Ich komm mit beidem nicht zurecht.
In der BA: Stichwort suchen und mit dem Browser Back Button wieder eine Stufe zurück.
Ggf. neu suchen und einen weiteren Treffer aus der Liste auswählen.
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen (heisst doch so, oder?)
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