Ich hatte den Punkt als Mangel im AH gemeldet. Mangelbeseitigung wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass das Zurücksetzen Gegenstand der Zulassung sei.
Sehe ich anders. Wollte aber erstmal horchen, ob das bei Euch auch so ist.
Ja ist Teil der Homologation, also der Zulassung des Fahrzeugmodells. Wenn das abschaltbar wäre, hätte das Model nach dem Stichtag nicht mehr als konkretes Fahrzeug eine Erstzulassung erhalten können. Also ist dieses Modell schon vorher so gebaut und homogoliert, dass es eben nicht abschaltbar ist. Gilt für alle Fahrzeughersteller, wobei es wohl Freiheitsgrade gibt, wie die Meldung erfolgen muss (gebimmel, blinken usw) und wie einfach es abschaltbar ist. Da traut sich der eine oder andere Hersteller vielleichte mehr zu, als der VW-Konzern. Aber bei jedem Fahrzeugstart muss es wieder eingeschaltet sein. Dauerhaft abschalten geht nicht mehr.