Moin,
wenn ich die beim Netzbetreiber angemeldete Wallbox gegen ein anderes Modell tausche, muss ich dann den NB informieren?
Oder ist es egal, wenn die Leistung (11kW) gleich bleibt?
Danke!
Gruß der Nordkanaler
Moin,
wenn ich die beim Netzbetreiber angemeldete Wallbox gegen ein anderes Modell tausche, muss ich dann den NB informieren?
Oder ist es egal, wenn die Leistung (11kW) gleich bleibt?
Danke!
Gruß der Nordkanaler
Was wurde den bei der ersten Meldung angegeben, bei mir nur 11kW Wallbox?
Ohne es ganz genau zu wissen, glaube ich, dass nichts gemeldet werden muss, wenn sich an der Anschlussleistung nichts ändert.
Alles anzeigenMoin,
wenn ich die beim Netzbetreiber angemeldete Wallbox gegen ein anderes Modell tausche, muss ich dann den NB informieren?
Oder ist es egal, wenn die Leistung (11kW) gleich bleibt?
Danke!
Gruß der Nordkanaler
Ich denke, das interessiert den Netzbetreiber nicht. Ihn interessiert nur die Leistung mit der sein Netz belastet wird.
Wenn ich bei mir im Haus einen genehmigten, defekten elektrischen Durchlauferhitzer mit 21 KW durch einen neuen mit 21 KW eines anderen Herstellers ersetze, interessiert sich der Netzbetreiber auch nicht dafür.
Seit diesem Jahr müssen die Wallboxen doch auch durch den Netzbetreiber steuerbar sein - auch wenn noch nicht geklärt ist, wie das funktioniert.
Wenn er nicht weiß, was da verbaut ist, wie kann er da reglen? Meine wurde angemeldet, aber ich hab noch keinen Plan, wie die dann regelbar wäre - aber zumindest habe ich den Hersteller, den Typ und die Seriennummer angeben müssen.
Es muss nur die Möglichkeit der Steuerung geben. Ob das in den nächsten Jahren mal umgesetzt wird halte ich für fraglich.
Erstmal Danke für Eure Hinweise!
Die Wallbox ist ca. 3 Jahre alt, da musste noch nix abregelbar sein.
Angemeldet hat die der Elektriker, daher auch keine Ahnung was dort gemeldet ist.
Möchte nur vermeiden, da irgendwann Stress zu bekommen mit dem Netzbetreiber.
Bin auch nur unzufrieden mit der Wallbox weil die Regelung über EVCC seltenst funktioniert.
--> Ich werde dann lieber doch beim Netzbetreiber nachfragen
--> Ich werde dann lieber doch beim Netzbetreiber nachfragen
und uns hoffentlich eine Rückmeldung geben.
Auch ich habe meine erste Wallbox (Skoda Connect) gegen eine andere Wallbox (Wattpilot 11 von Fronius) weil meine PV ein Fronius Wechselrichter hat und ich alles von einer Marke wollte.
und uns hoffentlich eine Rückmeldung geben.
Auch ich habe meine erste Wallbox (Skoda Connect) gegen eine andere Wallbox (Wattpilot 11 von Fronius) weil meine PV ein Fronius Wechselrichter hat und ich alles von einer Marke wollte.
Genau diesen Gerätewechsel habe ich auch gemacht. Bei der Anmeldung der ersten WB wurde auf dem Formular auch Hersteller/Typ usw. abgefragt. Beim Wechsel der Box habe ich dann aber erstmal nichts unternommen, da die Anschlussleistung gleich blieb und auch keine Regeländerung zur Steuerbarkeit zutraf.
Seit diesem Jahr müssen die Wallboxen doch auch durch den Netzbetreiber steuerbar sein - auch wenn noch nicht geklärt ist, wie das funktioniert.
Wenn er nicht weiß, was da verbaut ist, wie kann er da reglen? Meine wurde angemeldet, aber ich hab noch keinen Plan, wie die dann regelbar wäre - aber zumindest habe ich den Hersteller, den Typ und die Seriennummer angeben müssen.
Meines bescheidenen Wissens nach:
Die Steuerung, bzw. die Signalbereitstellung erfolgt über das dafür notwendige Smartmeter mit Gateway. Dieses muss mit den Geräten, die unter §14a fallen (Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte) kommunizieren können, bzw. alle Komponenten in ein EMS (Energiemanagementsystem) eingebunden werden. Kommt dann das Signal vom Netzbetreiber, wissen die darüber angesprochenen Geräte, wieviel Leistung sie noch ziehen dürfen (WB wird begrenzt, Wärmepumpe wird heruntermoduliert). Die Leistungsbegrenzung betrifft nicht den gesamten Hausanschluss, sondern nur die §14a-Geräte. Der normale Hausverbrauch ist davon nicht betroffen. Es wird unterschieden zwischen Direktansteuerung und Steuerung über EMS. Bei Direktansteuerung bekommt jede Geräteklasse (mehrere Wärmepumpen z.B. werden zusammengefasst) 4,2kW. Bei Verwendung eines EMS wird die Mindestleistung nach einer Formel berechnet, die einen Gleichzeitigkeitsfaktor berücksichtigt. Hierbei kann die Leistung durch das EMS flexibel den Verbrauchern zugewiesen werden. Weitere Infos:
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