Also ist der Werkspuffer von 5kWh (82-77) ein genereller Batterieschutz und 3.1kWh (77-73.9) sind dem BMS als Schutzpuffer zugesprochen?
Nein. Die 3,1kWh kannst du nutzen, indem du bei 0km Restreichweitenanzeige weiterfährst, denn das Auto bleibt dann nicht stehen. Darfst halt keine Reichweitenangst haben, wenn du das nutzen willst.
Dass Reichweitenangabe und WLTP-Verbrauch nicht zusammenpassen (über die Rechnung der Nettokapazität) liegt daran, dass der WLTP-Verbrauch die Ladeverluste mit einbezieht, die Reichweitenermittlung aber nur über entnommende Energie aus der Batterie zustandekommt. Da braucht man keine Klageschrift vorbereiten...