Du darfst mit einem Fahrzeug, dass kein E-Kennzeichen hat, nicht auf Flächen parken, die für E-Fahrzeuge reserviert sind (siehe entsprechende Verkehrszeichen).
Ein Kollege von mir hat vor einigen Wochen ein Ticket für verkehrswidriges Parken mit Behinderung über 60 € bekommen. Er stand 2 Stunden an einer 22-kW-Allegro-Säule in Berlin und hat geladen. Sein Anwalt hat ihm erklärt, dass es keine Rolle spielt, ob es sich eindeutig um ein E-Fahrzeug handelt oder ob er lädt, verkehrsrechtlich zählt nur die eineindeutige Kennzeichnung eines E-Fahrzeugs durch das nachgestellte "E" im KFZ-Kennzeichen.
Gilt das auch für Ausländer? Die können ja kein E Kennzeichen haben, laden müssen sie ja trotzdem.