Meinen DLE musste der Elektriker anmelden.
Wallbox anmelden/genehmigen lassen
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Meinen DLE musste der Elektriker anmelden.
der hat ja auch 24 KW
ich schreib ja irgendwo über 11kw ist ne Grenze
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Jetzt nochmal es gibt für CEE dosen keine Meldepflicht und was man daran anschließt bleibt jedem selbst überlassen und da es eine nicht Stationäre Lösung ist ich anmelde frei wenn man da nen juice Poster anschließt, ...
Das ist so nicht richtig. In der entsprechenden Norm über Ladeeinrichtungen steht eindeutig, dass Ladeeinrichtungen für E-Autos anzumelden sind. Ab 12kW sind diese genehmigungspflichtig.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese fest angeschlossen oder über eine CEE-Dose betrieben werden.
Dies hat mit den Richtlinien der KfW-Förderung absolut nichts zu tun.
Solche Themen sollte man den Fachleuten überlassen und in einem Forum eigentlich nicht diskutieren.
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nach.
h.
h ist.
ser.
iert.
Es geht bei der gesamten Anmeldung um mehr als jemanden zu kontrollieren.
Beispiel:
Natürlich habe ich eine Cee Steckdose und hänge dort hin und wieder mal meine Heutrocknung Holzspalter oder Trocknungsmaschinen dran.
Interessiert den Netzbetreiber nicht da immer genügend Reserven vorhanden sind und es temporär ist.
Jetzt denkt nur mal weiter keiner in einem Bereich würde seine Wallbox egal ob Fest oder mobil anmelden. (Nachbarschaftstalk ist sehr schnell) .Anstatt einem Auto/ Verbraucher wären es auf einmal 5 und dies „kann“ zu Problemen führen. Vor allem wenn aus 5 weil das auf einmal alle toll finden noch 5 mehr werden.Nur Mal angenommen Deine Nachbarn wollen auch alle Heutrocknen !
Das würden auch alle ohne Anmeldung machen.
Ich hatte 22kW Anschlussleistung nach gefragt, geht lt. NB nicht.
Allerdings hat der Elektriker, der meinen neuen Hausverteiler installierte, nicht schlecht geschaut als er die 63 A Sicherungen im HAK gesehen hat.
Von da ging es, aktuell noch, mit 4x 6mm² zur Verteilung und da hängen 2 Wohnungen dran. BJ .78
Ich warte jetzt schon 10 Monate auf den neuen HAK. In dem Alten können keine größere Querschnitte aufgelegt werden.
Der dann nur, ich glaube, mit 50 A abgesichert ist
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Bei der Meldepflicht geht es um den Gleichzeitigkeitsfaktor. Recht gut in Wikipedia erklärt.
Weiterhin weiß doch der Wallbox-Besitzer nicht, wieviele WB es in der Straße, der Siedlung, der Gemeinde gibt. Der Netzbetreiber muss es erfahren, um das Netz entsprechend nachzurüsten. Der Netzbetreiber muss genügend Kapazitäten bereitstellen, dass es keine Überlastung gibt. Er erfährt aber nicht von der Zulassungsstelle, wieviele BEVs oder PHEVs es im Netzbereich gibt.
Sicher laden nicht alle zum gleichen Zeitpunkt, aber: die halbe Siedlung kommt um 17.30 bis 18.30 heim. Dann wird gejoggt, danach geduscht (Durchlauferhitzer an), es wird gekocht (wenn Durchlauferhitzer dann sicher auch das mit Strom), einige Häuser werden auch elektrisch geheizt, die Autos gehen an die Ladung (bei vielen heisst es auch heute noch: steht er, dann lädt er. Wenn auch nur bis 80%, aber die verbrauchten kWh bleiben die selben)
Wo Gasleitungen liegen, rechnet der Netzbetreiber nicht mit vielen Durchlauferhitzern, also wurde ein schwächeres Netz geplant. Aber auch dort kochen viele mit Strom.
Der hier angeführte Heutrockner spielt in Wohnsiedlungen wohl keine Rolle. Und wurde deshalb auch nicht als Lastverursacher eingeplant. Die CEE Dose wurde meist nur als Goodie installiert, falls sie mal gebraucht würde. Bei den meisten wird sie erst jetzt mit dem E-Auto genutzt. Deshalb wurde sie früher auch nicht als „Großlastverursacher“ im Netz gesehen. Und viele CEE16-Dosen sind nicht für 11kW als Dauerlast ausgelegt. Meist haben die eine kleinere Stundenlast. Siehe Datenblatt der Dose. Und die meist verlegten 5x2,5 Quadratmillimeter vom Hausanschluss bis in die Garage sind auch suboptimal (Spannungsabfall, Leitungserwärmung etc.) Ist aber ein anderes Thema.
Das ist richtig Stress für das Netz. Die Zeit zwischen 17.00 und ca. 20.00 ist echte Spitzenlastzeit in Wohngebieten. Und die Netze dort wurden zumeist geplant, als noch nicht an eine E-Auto-Quote bei den Neuzulassungen von mehr als 20 Prozent gedacht wurde. Meist stehen die BEVs eben noch in EFH- oder RH-Siedlungen.
Niemand bricht sich einen Zacken aus der Ego-Krone, wenn er seine Wallbox anmeldet. Das ist gut für uns alle.
Ergänzung: Und das schließt Ladeziegel und JuiceBooster, NRGKick etc. mit ein.
Wer mehr als 11kW will, muss eben mit einer "netzdienlichen Steuerungsmöglichkeit" durch den Versorger einverstanden sein (zumindest bei EnBW wird verlangt, dass remote auf die Boxen zugegriffen werden kann, dementsprechend sollte man die Wallbox aussuchen. Praktiziert wird es (noch) nicht).
Und wer 2 oder 3 Boxen anschließt, muss jede einzelne anmelden bzw. genehmigen lassen.
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Niemand bricht sich einen Zacken aus der Ego-Krone, wenn er seine Wallbox anmeldet. das ist gut für uns alle.
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Genau so sehe ich das auch....
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Mein Netzbetreiber ist Netze BW. Da gibt es ein Online-Formular für die Wallbox. Adresse eingeben, Wallbox Typ und Leistung, Anzahl geplanter Ladepunkte, geplantes Installationsdatum (also vorher anmelden) und Seriennummer des Stromzählers an den die Wallbox angeschlossen wird. Ich habe das alles wahrheitsgemäß beantwortet und dann abgeschickt. Ein paar Stunden später kam eine Bestätigungsmail "alles klar, sie können die Box jetzt anbauen". Soweit also problemlos.
Leider war mein Elektriker zum geplanten Termin Corona-positiv. Jetzt habe ich einen Termin kommende Woche, hoffentlich klappt es dann da. Auf ein paar Tage kommt es auch nicht an. Zum einen ist der Enyaq noch nicht da und zum anderen läuft meine KfW Förderung eh erst im April ab. Plus dann noch die drei zusätzlichen Monate. Sollte also auch klappen.
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(1)...
(2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist. Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet; der Netzbetreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Stimmt der Netzbetreiber nicht zu, hat er den Hinderungsgrund, mögliche Abhilfemaßnahmen des Netzbetreibers und des Anschlussnehmers oder -nutzers sowie einen hierfür beim Netzbetreiber erforderlichen Zeitbedarf darzulegen. Einzelheiten über den Inhalt und die Form der Mitteilungen kann der Netzbetreiber regeln.
(3)...
Wie Praktikabel das nun ist darüber lässt sich streiten. Aber der § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) besagt ganz klar, das Ladeeinrichtungen bis 12 kVA bei dem Versorger anzumelden sind. Bei mehr wie 12 kVA ist es sogar genehmigungspflichtig. Da in dem Gesetztestext von "Ladeeinrichtungen" gesprochen wird und dies nicht näher eingegrenzt wird, gilt dies sowohl für feste als auch Mobile Ladeeinrichtungen.
Wenn man den Lader hin und wieder extern nutzt .. naja wo kein Kläger da kein Richter... aber die meisten werden ihn Zuhause nutzen... und da verstehe aber auch nicht was das Problem ist, dem Versorger kurz ne Mail zu schreiben und die Wallbox oder den Mobilen Lader anzumelden.
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Wie Praktikabel das nun ist darüber lässt sich streiten. Aber der § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) besagt ganz klar, das Ladeeinrichtungen bis 12 kVA bei dem Versorger anzumelden sind. Bei mehr wie 12 kVA ist es sogar genehmigungspflichtig. Da in dem Gesetztestext von "Ladeeinrichtungen" gesprochen wird und dies nicht näher eingegrenzt wird, gilt dies sowohl für feste als auch Mobile Ladeeinrichtungen.
Wenn man den Lader hin und wieder extern nutzt .. naja wo kein Kläger da kein Richter... aber die meisten werden ihn Zuhause nutzen... und da verstehe aber auch nicht was das Problem ist, dem Versorger kurz ne Mail zu schreiben und die Wallbox oder den Mobilen Lader anzumelden.
Die Frage ist was er dann macht, wenn Du auf eine feste Wallbox umstellst. Streng genommen müsste man dann erst den Ladeziegel ab- und die WB anmelden.
Dazu kommt die Unwissenheit. Jeder den ich kenne, und da sind einige dabei die schon seit Jahren mit dem mitgelieferten Ziegel laden, hat erst mit der Beschaffung der Wallbox bzw. der Beantragung des KFW-Zuschusses überhaupt von der Anmeldepflicht gehört. Auch ich wäre nicht auf die Idee gekommen, dass die Nutzung eines mitgelieferten Ladeziegels anmeldepflichtig sein könnte...
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Die Frage ist was er dann macht, wenn Du auf eine feste Wallbox umstellst. Streng genommen müsste man dann erst den Ladeziegel ab- und die WB anmelden.
Dazu kommt die Unwissenheit. Jeder den ich kenne, und da sind einige dabei die schon seit Jahren mit dem mitgelieferten Ziegel laden, hat erst mit der Beschaffung der Wallbox bzw. der Beantragung des KFW-Zuschusses überhaupt von der Anmeldepflicht gehört. Auch ich wäre nicht auf die Idee gekommen, dass die Nutzung eines mitgelieferten Ladeziegels anmeldepflichtig sein könnte...
Da gibt es garantiert noch viel mehr was in solchen NAV steht und vorgeschrieben ist. Problem ist halt am Ende des Tages immer das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Wahrscheinlich wird nie irgendetwas passieren...falls doch hat man dann ggfls. doch die A-Karte.
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