Wallbox anmelden/genehmigen lassen

  • Wann lädt man denn zuhause mit dem Juice Booster mehr als 22kW? Mit der CEE habe ich maximal 9-10 kW rausgezogen. Geht m.W.n. nur mit dem Typ 2 Ladeadapter an einer 22 kW Ladesäule.


    Oder zählt hier mehr der Leitsatz: "das Gerät kann, als muss [genehmigt werden]"?

    Wenn ich die NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) richtig interpretiere - ja. Es könnte ja sein, das ein Bekannter ein E-Fahrzeug hat, was mit 22kW an Deinem Anschluss mit Deinem Booster laden könnte......

    Gruß

    Rainer

  • Ob es jetzt eine 32A-Dose ist, oder eine 22 kW Wallbox, beides muss der Netzbetreiber genehmigen. Auskunft meines Netzbetreibers (EnBW Süd) 11kW / 16A CEE müssen angemeldet werden.

    Ging bei mir aber Problemlos. 22kW go-e HomeFix Wallbox UND 32-A CEE (Hängt eine von mir auf 22 A gedrosselte 22kW go-e Home+ Wallbox dran) wurden genehmigt. (MFH mit entsprechend guter Stromnetzanbindung)

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  • Ob es jetzt eine 32A-Dose ist, oder eine 22 kW Wallbox, beides muss der Netzbetreiber genehmigen. Auskunft meines Netzbetreibers (EnBW Süd) 11kW / 16A CEE müssen angemeldet werden.

    Ging bei mir aber Problemlos.

    Alles andere wäre auch fatal, da der Netzbetreiber die 11 kW gar nicht verweigern kann. Selbst wenn alle 100 Einfamilienhäuser am selben Netztrafo am gleichen Tag ihre WB anmelden würden, könnte der Netzbetreiber (außer zügigst seine Monteure mit einem größeren Trafo auf den Weg schicken) nichts dagegen unternehmen...

  • Verweigern will der Netzbetreiber eh nichts. Die Anmeldung wird für die Kapazitätsplanung benötigt, damit er rechtzeitig genug MWh Ökostrom für die KFW440-geförderten Wallboxen einkaufen kann.


    Und doch, er kann etwas machen. Da nur Smart-Wallboxen gefördert wurden, kann er die smart fernabschalten, wenn ein Brown-Out droht bzw. die Netzfrequenz zu stark abfällt.

  • Ernst Stavro Blofeld

    Mit Ökostrom hat das nichts zu tun :) Nur die Kapazität allgemein. Ob Ökostrom oder nicht vereinbarst du nur mit deinem Stromanbieter, nicht aber unbedingt mit dem Grundversorger.

  • Und doch, er kann etwas machen. Da nur Smart-Wallboxen gefördert wurden, kann er die smart fernabschalten, wenn ein Brown-Out droht bzw. die Netzfrequenz zu stark abfällt.

    Ich wüsste nicht, dass der Netzbetreiber die Zugangsdaten zu meiner Wallbox hat. Da kann im Moment gar nix abschalten.

  • Ich wüsste nicht, dass der Netzbetreiber die Zugangsdaten zu meiner Wallbox hat. Da kann im Moment gar nix abschalten.

    Doch, kann er. Auch ohne Zugangsdaten. Wenn du die KfW-Förderung beantragt hast, hast du sogar schriftlich zugestimmt, dass diese Abschaltvorrichtung in deiner Wallbox vorhanden ist.

  • Ernst Stavro Blofeld

    Mit Ökostrom hat das nichts zu tun :) Nur die Kapazität allgemein. Ob Ökostrom oder nicht vereinbarst du nur mit deinem Stromanbieter, nicht aber unbedingt mit dem Grundversorger.

    Die Förderung für die Wallbox war aber u.A. auch an den Bezug von Ökostrom oder den Betrieb einer PV-Anlage gebunden. Nur haben das die wenigsten wohl beachtet und es wurde auch nicht streng kontrolliert (z.B. Nachweis darüber bei der Antragstellung ggü. KfW).

  • Doch, kann er. Auch ohne Zugangsdaten. Wenn du die KfW-Förderung beantragt hast, hast du sogar schriftlich zugestimmt, dass diese Abschaltvorrichtung in deiner Wallbox vorhanden ist.

    Soweit ich weiß, muss die WB dafür vorbereitet sein. Deswegen gab es ja auch eine Liste der förderfähigen Boxen. Man ist sich aber wohl über den Kommunikationsweg mit der Box noch nicht einig und deswegen kann die Abschaltung derzeit noch nicht stattfinden.

  • Doch, kann er. Auch ohne Zugangsdaten. Wenn du die KfW-Förderung beantragt hast, hast du sogar schriftlich zugestimmt, dass diese Abschaltvorrichtung in deiner Wallbox vorhanden ist.

    Wie denn? Wie Stella schrieb: theoretisch ist die Möglichkeit da, praktisch (noch) nicht.

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