Unabhängig vom Sinn,
Laut Gesetz und einschlägiger Regeln (VDE z.b.) sind 1,5mm² bei gleichmäßiger Dreiphasenbelastung korrekt dimensioniert, wenn die Verlegeart der Leitung korrekt ist.
Weitere Werte wie Spannungsabfall, Kontaktwiderstände usw. unberücksichtigt gelassen.
Die Meldepflicht für 16-A CEE-Dosen kann vom örtlichen Netzbetreiber individuell auferlegt sein. Bei uns, gibt es diese z.b. nicht.
Auch nicht für 32A-CEE-Dosen, erst ab 63A (gewerblicher Bereich) gilt hier eine Meldepflicht.