Ich habe mein Coupé am 04. März 2022 bestellt und wurde endlich am 29. März 2023 ausgeliefert.
Ich musste 2.000,00 Euro weniger überweisen, da sich das Autohaus die 2.000,00 Euro verlorengegangene BAFA wiederholen kann. In der ersten Mitteilung von Skoda hieß es: „Fahrzeuge mit einem verbindlichen Liefertermin in 2022 haben ein Anrecht“. In einem zweiten Schreiben von Skoda an die Autohäuser hieß es „alle Coupé Bestellungen bis einschließlich Mai 2022 haben ein Anrecht“. Ich weiß aber nicht, ob das Autohaus sich beteiligen muss bzw. ob das Autohaus dazu pflichtet ist oder nur freiwillig teilnehmen kann, falls sich das Autohaus an den 2.000 Euro beteiligen muss.