Geltend machen kannst du einiges, ob du etwas bekommst ist die andere Sache. Dazu gibt es hier im Forum schon Seitenweise Diskussionen.
Es ist auf jeden Fall nicht so eindeutig wie manche hobbyjuristen es darstellen. Les deinen Vertrag, da findest du die Modalitäten sollte dem Vertragspartner Fahrlässigkeit bzw. leichte Fahrlässigkeit zu unterstellen sein. Denk aber immer daran das Škoda nicht liefert und dein Vertragspartner idR jemand anders ist. Dieser Jemand kann dir höchstens die Unlieferbarkeit der Sache erklären, wenn es ihm zu blöd wird. Dann bist du auf den Spatz angewiesen.
Vielen Dank für den anregenden Beitrag.
Ich habe hierzu noch folgenden interessanten Link gefunden, Link Rechtsanwaltskanzlei der mich gerade auch dazu veranlasst hat, Skoda Leasing in Verzug zu setzen.
Sicherlich werde ich deswegen nicht vor Gericht ziehen, aber ich möchte mir die Möglichkeit offen halten, um vom Vertrag zurückzutreten.