Werkstattbesuche habe ich eingeplant
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Bei meinem ENYAQ habe ich bisher nur einen Aufkleber an der A-Säule der Fahrer-Türe gesehen — muss mal schauen, was da drauf steht und angekreuzt ist.
Auf dem Aufkleber steht was von jährlicher Inspektion der Hochvoltbatterien. Komisch, wenn der Service im 2-Jährigen Tonus stattfindet...
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Also ich richte mich nach der Anzeige ins Info-Screen. Was sollte denn an den Batterien inspiziert werden? Wenn dann sicherlich nur das Auslesen der Daten über das Batteriemanagement.
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Auf dem Aufkleber steht was von jährlicher Inspektion der Hochvoltbatterien. Komisch, wenn der Service im 2-Jährigen Tonus stattfindet...
Hast du ein Firmenfahrzeug? Falls ja, greiftdie UVV:
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UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift. Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29), Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen."
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Also ich richte mich nach der Anzeige ins Info-Screen. Was sollte denn an den Batterien inspiziert werden? Wenn dann sicherlich nur das Auslesen der Daten über das Batteriemanagement.
Glaubst du, man kann mein Lade- und Fahrverhalten auslesen? In dem Sinne "Sie haben immer 100% geladen, da lehnen wir die Garantie ab"? Oder kann man ein Gutachten beim Verkauf machen "Die Fahrerin hat immer langsam und vernünftig geladen"?
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Glaubst du, man kann mein Lade- und Fahrverhalten auslesen? In dem Sinne "Sie haben immer 100% geladen, da lehnen wir die Garantie ab"? Oder kann man ein Gutachten beim Verkauf machen "Die Fahrerin hat immer langsam und vernünftig geladen"?
Man kann eigentlich immer den Anteil AC- zu DC-Ladungen auslesen. Ebenso die Akkudegradation.
Das Fahrverhalten wird ohnehin gesammelt und ausgewertet.
Da in der Bedienungsanleitung jedoch nur Empfehlungen und keine Anweisungen bzgl. des Ladens gemacht werden, kann man deswegen die Garantie nicht einschränken. -
naja, wenn es eine Anweisungen wären hätten wir keine 77 kw Netto sondern nur 68 von 80 oder so
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Man kann eigentlich immer den Anteil AC- zu DC-Ladungen auslesen. Ebenso die Akkudegradation.
Das Fahrverhalten wird ohnehin gesammelt und ausgewertet.
Da in der Bedienungsanleitung jedoch nur Empfehlungen und keine Anweisungen bzgl. des Ladens gemacht werden, kann man deswegen die Garantie nicht einschränken.Sehe ich auch so. Das Ladeverhalten / Zyklen speichert ja schon jedes Handy. Und die Hersteller müssen lernen um besser zu werden. Und dazu wollen die wissen, wie lange welche Zelle hält, wie oft geladen wurde usw. Da der Enyaq nur alle 2 Jahre zur Inspektion soll. gehe ich schwer davon aus das jedes der Fahrzeuge mit SIM-Karte zyklisch die Werte der Batterie (und anderes) an den Hersteller sendet. Auch das macht Tesla ja seit Jahren vor. Nur das es "Gegen den Kunden" verwendet wird, glaube ich nicht. Da fehlt sicherlich die Rechtsgrundlage. Außer beim Speicher vor Unfällen. Laut Bestellschein das "Fahrzeug mit Datenloggerleitungen" Damit braucht man sich nach einem Unfall gar nicht mehr rumstreiten. Das Ding ist da und darf verwendet werden. Mit alle Daten wie Geschwindigkeit / Bremse / Blinker usw. Das kann gut sein wenn man nicht schuld ist, aber andersherum auch eben halt nicht.
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Mit alle Daten wie Geschwindigkeit / Bremse / Blinker usw. Das kann gut sein wenn man nicht schuld ist, aber andersherum auch eben halt nicht.
Das ist ja mehr, als ein Fahrtenschreiber notiert. Ich hätte gern einen Fachartikel, der das alles transparent macht. Ich weiß auch nicht, ob das personenbezogene Daten sind, dann könnte ich sie abfragen, oder ob man stur argumentiert, dass sie sich nur auf das Auto beziehen. Ich bezweifle, dass ich dann das Recht habe zu erfahren, was mein Auto so alles gespeichert und gesendet hat. Ich bekomme immer mehr Lust, diese Daten auszulesen.
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Das ist ja mehr, als ein Fahrtenschreiber notiert. Ich hätte gern einen Fachartikel, der das alles transparent macht. Ich weiß auch nicht, ob das personenbezogene Daten sind, dann könnte ich sie abfragen, oder ob man stur argumentiert, dass sie sich nur auf das Auto beziehen. Ich bezweifle, dass ich dann das Recht habe zu erfahren, was mein Auto so alles gespeichert und gesendet hat. Ich bekomme immer mehr Lust, diese Daten auszulesen.
Es geht ja tatsächlich darum, für Unfälle die Aufzeichnung zu haben, was in den letzten (ich glaube 30s) vor einer Kollision passiert ist. Das müsste im Netz zu finden sein, habe ich vor langer Zeit da schon mal gelesen. Ob und wie damit umgegangen wird.... Es gab da mal ein Gerichtsurteil gegen SIXT (meines Wissens waren die das) und ich glaube in Hamburg. Da wurde nach einem Unfall festgestellt, das im Auto noch die Daten des vorletzten Miet-Fahrers gespeichert waren, obwohl in den Datenschutzbestimmungen steht, das diese vom Auto-Vermieter nach Rückgabe gelöscht werden müssen. Theorie und Praxis sind auch hier 2 unterschiedliche Löcher im Schweizer Käse.
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Skullz101
Hat das Thema aus dem Forum Skoda Enyaq Forum Kaufberatung - Konfigurator Rabatt Bestellung und Co. nach Skoda Enyaq - Service und Wartung verschoben.
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