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Das ist so nicht ganz richtig.
Wenn 6 Wochen nach dem ULT verstrichen sind, kannst Du deinen Vertragspartner (Händler, Lesainggeber etc) schriftlich in Verzug setzen und ihn auffordern innerhalb einer gewissen Frist (meist nochmals 14 Tage) das Fahrzeug zu liefern.
Macht dein Vertragspartner das nicht, kannst du Schadenersatz geltend mchen.
Wie dieser Ersatz aussieht ist dann Verhandlungssache (entweder Leihwagen, Rücktritt vom Vertrag oder oder....)
Alles klar. Ja, offiziell ist es wohl nicht. Aber es hat schon vermehrt so stattgefunden.
Danke für deine Antwort! Ich spreche einfach mal direkt mit dem Händler. Ich habe ihn noch nicht in Verzug gesetzt und werde es einfach mal so mit ihm durchsprechen.