Okay, möglich.
Totalausfall der Frontbeleuchtung nach nur 150 km! Noch keine Erklärung…
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Es geht um die Typzulassung.
Deshalb werden sie bei Skoda entsprechend hinterher sein das Problem zu lösen.
Da möchte ich Dir nicht widersprechen. Das Auto ist zwar geleast und der Km-Stand spielt eigentlich erst wieder in 4 Jahren eine Rolle, aber z.B. bei einem Unfall für Wertgutachten o.ä. kann das natürlich jederzeit von Relevanz sein. Also Skoda ist schwer dahinter her, das Auto wohl vor der Lösung dieses Problems nicht mehr rauszurücken.
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Soweit ich weiß, muss ein Wegstreckenzähler nur bei Mietwagen/ Taxis eingebaut sein.
Ändert aber nichts daran, dass es hochnotpeinlich ist, dass dieser nicht mehr zum Erscheinen gebracht werden kann. Das ist doch Murks - um es mal vorsichtig auszudrücken.
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Der "Wegstreckenzähler" gilt als technische Dokumentation und ist nach § 57 StVZO in jedes Kfz einzubauen.
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ist nach § 57 StVZO in jedes Kfz einzubauen.
Urban Legends... Jedenfalls steht das so nicht in der StVZO. Ist so ähnlich wie "Eltern haften für Ihre Kinder", (fast) jeder plapperts nach, (fast) jeder glaubts, aber eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht. Nur weil etwas in Wikipedia steht, muss es nicht stimmen.
In § 57 Abs. 3 StVZO steht wörtlich geschrieben:
Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.
(Hervorhebung von mir, BTW das Geschwindigkeitsmessgerät aka Tacho ist Pflicht, steht in § 57 Abs. 1 StVZO)
Allerdings:
Wenn ein Wegstreckenzähler in dem der Bauartzulassung zugrundegelegten Typmuster fest drin war, muss er auch in allen in Verkehr gebrachten Fahrzeugen drin sein, sonst erlischt im Zweifel die Zulassung wegen Abweichung vom Typmuster. Notfalls brauchts dann halt ein Einzelgenehmigungsverfahren nach § 21 StVZO.
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In § 57 Abs. 3 StVZO steht wörtlich geschrieben:
Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.
(Hervorhebung von mir, BTW das Geschwindigkeitsmessgerät aka Tacho ist Pflicht, steht in § 57 Abs. 1 StVZO)
Allerdings:
Wenn ein Wegstreckenzähler in dem der Bauartzulassung zugrundegelegten Typmuster fest drin war, muss er auch in allen in Verkehr gebrachten Fahrzeugen drin sein, sonst erlischt im Zweifel die Zulassung wegen Abweichung vom Typmuster. Notfalls brauchts dann halt ein Einzelgenehmigungsverfahren nach § 21 StVZO.
Ok. Ein Wegstreckenzähler ist nach §57 Abs. 3 StVZO also optional. Im gleichen Absatz steht, dass die angzeigte Wegstrecke höchstens 4% von der tätsächlichen Wegstrecke abweichen darf.
Daraus folgt doch, wenn die Wegstrecke NICHT angezeigt wird, ist der Wegstreckenzähler nicht erforderlich.
Bei Quattro wird der km-Zähler nicht angezeigt. Demnach dürfte es doch jetzt (in diesem Zustand) egal sein, oder der da ist oder nicht. Er muss nicht vorhanden sein; die Anzeige muss aber korrekt sein. Keine Anzeige, kein Problem.
Daraus ergibt sich dann gleich die Frage, inwiefern das Auto die Typzulassung verliert, wenn der angezeigte Werte nicht falsch ist. Es wird gar kein Wert angezeigt?
(Ich bin zwar auch der Meinung, dass die Zulassung dadurch gefährdet ist, aber wenn wir schon Haare spalten, dann wenigstens richtig.)
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Daraus ergibt sich dann gleich die Frage, inwiefern das Auto die Typzulassung verliert, wenn der angezeigte Werte nicht falsch ist. Es wird gar kein Wert angezeigt?
(Ich bin zwar auch der Meinung, dass die Zulassung dadurch gefährdet ist, aber wenn wir schon Haare spalten, dann wenigstens richtig.)
Also wenn wir beim Spalten sind: Ich bin beruflich dazu befähigt, Haare nicht nur zu spalten, sondern ggf. auch zu vierteln oder zu achteln.
1. Wenn im Typmuster ein Wegstreckenzähler vorgesehen ist, dann ist ein Wegstreckenzähler einzubauen.
2. Wenn ein Wegstreckenzähler eingebaut ist, dann muss er auch funktionieren, mit max. +-4% Abweichung. Wenn er nicht funktioniert, ist ja schon die Abweichung >4%.
Ich gehe aber soweit mit: Wenn ein Wegstreckenzähler eingebaut ist und auch (mutmaßlich, das wäre ggf. über OBD zu verifizieren) erfolgreich zählt, aber nur das Ergebnis nicht angezeigt wird, haben wir eine Regelungslücke.
Die offenbar bestehende Skoda-interne Regelung, die derzeit ausgelieferten Fahrzeuge per Auswertung der Telemetrie weiter fürs Beta-Testing zu nutzen und notfalls reklamierte Fahrzeuge zur genaueren Diagnose von softwarebasierten Fehlfunktionen auch mal ins Werk oder nach Zwickau abzutransportieren, ist allerdings ein anderes Kapitel.
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Genau, MuesLee
Was aber nie mehr wieder erschien, seit dem, ist der Gesamtkilometerstand im kleinen Display unten links.gesamtkilometerstand links unten? Wo? Im kleinen Fahrerdisplay? Hab ich auch nicht. Noch nie gehabt.
Und da geh ins Auto um nachzusehen.
Kommt doch glatt beim öffnen ein Sceeen damit.
Im normalen Fahrbetrieb ist der dann aber weg...
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Genau so ist es - war im TRoc Active Display auch das der Gesamtstand nur beim einschalten bzw. Ausschalten angezeigt wurde
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