Travel assist

  • Ich wäre auch vorsichtig, in meinem jetzigen Gutachten sind alle Assistenten aufgeführt.

    Bei unklarer Rechtslage wird da die eine oder andere Versicherung sicherlich genau darauf achten, wie und was an der SW manipuliert wurde.


    So könnte man auch sagen, durch den nicht autorisierten Eingriff erlischt die Betriebserlaubnis.

    An der Software wird nichts Manipuliert!

    Der schon vorhandene, im Fahrzeug gekaufte TA wird aktiviert oder deaktiviert.

  • da werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen… der Chip zwischen STGT und Stecker war bestimmt eine Leistungssteigerung und das hier die Versicherung nicht bezahlt ist eigentlich nachvollziehbar.


    Bei dem TA handelt es sich um einen Assistent (teilautomatisiert) und nicht um autonomes fahren. Da haben sich die Hersteller schon längst abgesichert.

    Egal ob „nachträglich freigeschaltet“ oder ab Werk, Hände ans Lenkrad und immer wachsam bleiben.

    Das sind keine Birnen mit Äpfel vergleiche, in beiden fällen wird die Software manipuliert. Aber nicht falsch verstehen, ich will hier niemandem etwas verbieten oder sonnstiges. Ich weise nur darauf hin, da ich viel mit Autoversicherungen zu tun habe in meinem Job, das ich schon alles erlebt habe ;) Vor kurzem erst: Kunde kaufte sein gebrauchtes Auto vor drei Jahren. Vor einige Wochen: Einer fährt auf seine Heckstoßstange. Fall kommt zum Anwalt der sich um alles kümmert. Die Stoßstange muss neu. Gegnerische Versicherung sagt: Zahlen nicht. Anwalt will wissen wieso. Das Auto hatte beim Vorbesitzer schonmal einen Heckschaden, der ausbezahlt wurde. Jetzt muss die Versicherung nichts mehr zahlen ^^ Ich weiß hat jetzt nix mit Codieren zu tun, wollte nur zeigen auf was die alles kommen um nicht zahlen zu müssen ;)

  • Das sind keine Birnen mit Äpfel vergleiche, in beiden fällen wird die Software manipuliert. Aber nicht falsch verstehen, ich will hier niemandem etwas verbieten oder sonnstiges. Ich weise nur darauf hin, da ich viel mit Autoversicherungen zu tun habe in meinem Job, das ich schon alles erlebt habe ;) Vor kurzem erst: Kunde kaufte sein gebrauchtes Auto vor drei Jahren. Vor einige Wochen: Einer fährt auf seine Heckstoßstange. Fall kommt zum Anwalt der sich um alles kümmert. Die Stoßstange muss neu. Gegnerische Versicherung sagt: Zahlen nicht. Anwalt will wissen wieso. Das Auto hatte beim Vorbesitzer schonmal einen Heckschaden, der ausbezahlt wurde. Jetzt muss die Versicherung nichts mehr zahlen ^^ Ich weiß hat jetzt nix mit Codieren zu tun, wollte nur zeigen auf was die alles kommen um nicht zahlen zu müssen ;)

    Travel assist

  • da werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen… der Chip zwischen STGT und Stecker war bestimmt eine Leistungssteigerung und das hier die Versicherung nicht bezahlt ist eigentlich nachvollziehbar.

    Um nicht leisten zu müssen, muss die Versicherung nachweisen dass der Unfall durch die Veränderung (mit)verursacht wurde. Bei einer Leistungssteigerung liegt der Verdacht nahe. Beim Freischalten einer Assistenzfunktion, die dann genauso wie bei der "offiziellen" Freischaltung funktioniert, wird das kaum möglich sein.


    Früher wurde immer das Märchen erzählt, dass man den Versicherungsschutz der Teilkasko verliert wenn man nach einem Einbruch ins Auto und dem Diebstahl des Radios (das gab es zu meinen Jugendzeiten noch) in dem Formular einträgt, dass die Profiltiefe der Reifen zu niedrig ist...

  • Vor kurzem erst: Kunde kaufte sein gebrauchtes Auto vor drei Jahren. Vor einige Wochen: Einer fährt auf seine Heckstoßstange. Fall kommt zum Anwalt der sich um alles kümmert. Die Stoßstange muss neu. Gegnerische Versicherung sagt: Zahlen nicht. Anwalt will wissen wieso. Das Auto hatte beim Vorbesitzer schonmal einen Heckschaden, der ausbezahlt wurde. Jetzt muss die Versicherung nichts mehr zahlen ^^ Ich weiß hat jetzt nix mit Codieren zu tun, wollte nur zeigen auf was die alles kommen um nicht zahlen zu müssen ;)

    Was ist daran verkehrt? Die Versicherung hat den Schaden schließlich schon einmal bezahlt. Da kann sich der jetzige Eigentümer mal schön an den Vorbesitzer wenden, wenn der ihm einen Unfallschaden verschwiegen hat.

  • Was ist daran verkehrt? Die Versicherung hat den Schaden schließlich schon einmal bezahlt. Da kann sich der jetzige Eigentümer mal schön an den Vorbesitzer wenden, wenn der ihm einen Unfallschaden verschwiegen hat.

    Der Schaden ist jetzt entstanden, der ist nicht virtuell oder nicht passiert. Der Unfallgegner hat den Schaden verursacht, also muss seine Versicherung zahlen. Was hat das mit einem Fall viele Jahre zuvor zu tun? Aber egal, Ihr merkt schon, ich bin kein Freund von Versicherungen...

  • Der Schaden ist jetzt entstanden, der ist nicht virtuell oder nicht passiert. Der Unfallgegner hat den Schaden verursacht, also muss seine Versicherung zahlen. Was hat das mit einem Fall viele Jahre zuvor zu tun? Aber egal, Ihr merkt schon, ich bin kein Freund von Versicherungen...

    hat hier beim TA eigentlich nichts verloren, aber wenn die Reparatur vom Vorbesitzer nicht dokumentiert wurde, hat die Versicherung recht.

  • Der Schaden ist jetzt entstanden, der ist nicht virtuell oder nicht passiert. Der Unfallgegner hat den Schaden verursacht, also muss seine Versicherung zahlen. Was hat das mit einem Fall viele Jahre zuvor zu tun? Aber egal, Ihr merkt schon, ich bin kein Freund von Versicherungen...

    Ich schon, die beauftragen mich schließlich... Aber nicht für Schäden an Kraftfahrzeugen.


    Das Heck war schon durch einen vorherigen Unfall beschädigt, der Vorbesitzer hat den Schadenersatz eingestrichen und keinen Nachweis über eine erfolgte Reparatur erbracht. Also ist der Schaden für die Versicherung auch nicht repariert, sie lehnt erst einmal ab. Wenn sich jetzt ein Sachverständiger finden ließe, der sauber die Alt- und die Neuschäden voneinander trennen kann, könnte der Geschädigte evtl. einen Teil des neuen Schadens ersetzt bekommen. So ist aber davon auszugehen, dass die alte Stoßstange nach dem ersten Crash lediglich mit Spachteln und Lackieren etwas aufgehübscht wurde und die darunter liegenden Bauteile gar nicht oder notdürftig repariert wurden. Der Geschädigte hat aber nach einem Unfall nur Anspruch darauf, dass der Zustand wie vor dem Unfall wieder hergestellt wird. Bekäme er nun eine neue Stoßstange und alles andere fachgerecht repariert, würde er besser dastehen als vorher. Da gibt es aber einen schönen Begriff für: Bereicherungsverbot...


    ...ob der Geschädigte von dem Altschaden wusste oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

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