Travel assist

  • Das ja schon sehr frech von VW wenn man schon alle Sensoren immer an Bord hat, fett Aufpreis zu verlangen für den pACC und den Travel Assist ;) Is schon klar das die Software natürlich auch jemand zahlen muss. Dachte aber zumindest das der Aufpreis schon n bissl auch für Hardware ist ^^

    Du zahlst für die erhaltene Funktion. Die Hardware gibt es gratis dazu. 8o

    Enyaq iV80 - Arctic-Silber - Suite

    Plus: Convenience / Fahrerassistenz / Infotainment / Klima / Parken - Basic: Licht & Sicht / Sitzkomfort / Family

    mit 19" Regulus AERO / Transport

  • Du zahlst für die erhaltene Funktion. Die Hardware gibt es gratis dazu. 8o

    Naja, die kann man sich so auch nachträglich reinkodieren ohne zu zahlen, die Funktion ^^ hihi


    Für mich war das aber keine Option, weil ich zu deutsch bin und alles seine Ordnung haben muss ;)

  • Naja, die kann man sich so auch nachträglich reinkodieren ohne zu zahlen, die Funktion ^^ hihi

    Das machen ja auch manche.

  • Naja, die kann man sich so auch nachträglich reinkodieren ohne zu zahlen, die Funktion ^^ hihi


    Für mich war das aber keine Option, weil ich zu deutsch bin und alles seine Ordnung haben muss ;)

    Versteh mich nicht falsch; mein Mitleid mit den Herstellern hält sich in Grenzen. Aber...


    ... das ist ja wie schwarz fahren. Kann man auch machen, ohne zu zahlen.


    Ansonsten bin ich aber bei Dir. Bei meinem alten Passat (der Schrottplatz habe ihn seelig), habe ich so viel nachgerüstet. Beim neuen Passat habe ich gar nichts mehr nachgerüstet, sondern gleich von vornherein bestellt und bezahlt. Beim Enyaq hätte ich auch meine Bedenken mit dem selbst codieren. Wenn schon das Auto im Originalzustand nicht funktioniert, wie es soll, möchte ich da nicht auch noch dran rumbasteln. Deshalb kommt da alles rein, was mir wichtig ist.

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  • Da ist doch kein Trick dabei. In meinen beiden letzten SUPERBs und nun in meinem ENYAQ habe ich den TA mitgebaut und jeweils dafür Geld bezahlt. Bei allen drei Fahrzeugen ist es möglich, bei entsprechender Hardware (Kamera) den TA nicht offiziell zu kaufen und per VCDS oder OBD dennoch frei zu schalten. Der Unterschied liegt dabei dann nur im kaufmännischen Bereich, sprich einige zahlen für die Funktion und andere nicht. Von der Funktion her gibt es aber keinen Unterschied -- und daher auch nicht für die Versicherungen.

  • Muss zugeben dass ich versucht habe den pACC reinzucodieren (wollte die dumme Linie die erkannte Autos usw anzeigt im Assistenzdisplay weniger den pACC). Einmal ist sogar das Symbol im Assistenzmenü aufgetaucht, allerdings "ohne Funktion". Hab wahrscheinlich irgendweinen Wert nicht gefunden um ihn zum laufen zu bringen. Egal.

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  • Da ist doch kein Trick dabei. In meinen beiden letzten SUPERBs und nun in meinem ENYAQ habe ich den TA mitgebaut und jeweils dafür Geld bezahlt. Bei allen drei Fahrzeugen ist es möglich, bei entsprechender Hardware (Kamera) den TA nicht offiziell zu kaufen und per VCDS oder OBD dennoch frei zu schalten. Der Unterschied liegt dabei dann nur im kaufmännischen Bereich, sprich einige zahlen für die Funktion und andere nicht. Von der Funktion her gibt es aber keinen Unterschied -- und daher auch nicht für die Versicherungen.

    Täusch dich da mal nicht ^^ Hatte schon den Fall das einer nen Chip zwischen Stecker und Steuergerät gemacht hat und die Versicherung hat nichts gezahlt. Und im Fall Travelassist ist die Argumentation der Versicherung ja noch besser: Das Auto ist nicht vorgesehen für den Travelassist, kann man Ruckzuck anhand der Fahrgestellnummer und einmaligem Auslesen rausfinden. Eins steht nämlich fest, die versuchen alles um nicht bezahlen zu müssen :) Garantie geht ja auch flöten. Aber ich denke das bei kleineren Unfällen da keiner nachschauen wird. Bei einem Unfall bei dem jemand stirbt auf jeden Fall. Mir wär das zu gefährlich, aber kann ja jeder machen was er will. Weil wenn es nach mir gehen würde, gäbe es auch keine Mörder ^^ Leider hören die auch nicht auf mich xD

  • Täusch dich da mal nicht ^^ Hatte schon den Fall das einer nen Chip zwischen Stecker und Steuergerät gemacht hat und die Versicherung hat nichts gezahlt. Und im Fall Travelassist ist die Argumentation der Versicherung ja noch besser: Das Auto ist nicht vorgesehen für den Travelassist, kann man Ruckzuck anhand der Fahrgestellnummer und einmaligem Auslesen rausfinden. Eins steht nämlich fest, die versuchen alles um nicht bezahlen zu müssen :) Garantie geht ja auch flöten. Aber ich denke das bei kleineren Unfällen da keiner nachschauen wird. Bei einem Unfall bei dem jemand stirbt auf jeden Fall. Mir wär das zu gefährlich, aber kann ja jeder machen was er will. Weil wenn es nach mir gehen würde, gäbe es auch keine Mörder ^^ Leider hören die auch nicht auf mich xD

    da werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen… der Chip zwischen STGT und Stecker war bestimmt eine Leistungssteigerung und das hier die Versicherung nicht bezahlt ist eigentlich nachvollziehbar.


    Bei dem TA handelt es sich um einen Assistent (teilautomatisiert) und nicht um autonomes fahren. Da haben sich die Hersteller schon längst abgesichert.

    Egal ob „nachträglich freigeschaltet“ oder ab Werk, Hände ans Lenkrad und immer wachsam bleiben.


    Zitat

    Der Fahrzeugführer muss bei Nutzung eines Systems mit dem Automatisierungsgrad „Teilautomatisierung“ das System ständig überwachen und ggf. übersteuern. Dies gilt vor allem beim Erreichen von Systemgrenzen im Anwendungsbereich, im Fehlerfall sowie dann, wenn der Anwendungsbereich verlassen wird. Man darf dabei unterstellen, daß das Regelverhalten eines solchen Systems zumindest sehr weitgehend – fehlerfrei erfolgen wird. Mit Systemgrenzen der Sensorik sowie Fehlern im Rahmen der Anforderungen funktionaler Sicherheit muss aber weiterhin gerechnet werden. Ein Nutzen für die Verkehrssicherheit ergibt sich aus äußerst geringen Latenzzeiten automatischer Steuerungen im Vergleich mit menschlichen Reaktionszeiten. Weiterer Nutzen ergibt sich aus der Vermeidung menschlicher Fehler in den Bereichen Wahrnehmung, Informationsverarbeitung sowie Handlungsausführung hinsichtlich des automatisierten Anwendungsbereiches. Für den sicheren Gebrauch des Systems ist es jedoch weiterhin stets erforderlich, daß der Fahrzeugführer das System ständig überwacht und in Kenntnis aller Systemgrenzen sowie seiner persönlichen Fähigkeiten selbst erkennt, wann die Korrektur der Systemregelung erforderlich wird, denn Systemgrenzen bestehen und Fehler können vorkommen. Das teilautomatische System befreit den Fahrzeugführer daher bis zur erforderlichen Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung nur von der aktiven Handlungsausführung.

    Einmal editiert, zuletzt von MiSuVi ()

  • Ich wäre auch vorsichtig, in meinem jetzigen Gutachten sind alle Assistenten aufgeführt.

    Bei unklarer Rechtslage wird da die eine oder andere Versicherung sicherlich genau darauf achten, wie und was an der SW manipuliert wurde.


    So könnte man auch sagen, durch den nicht autorisierten Eingriff erlischt die Betriebserlaubnis.

    80er Sportline, Rot, mit etwas Zubehör, einem TakeOff am Haken und PV auf dem Dach.

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