IG-L 100er in Österreich

  • ...das kann ich so nicht bestätigen, wenn ich mit den iPace, grüne Nummerntafel vorausgesetzt, mit Tempo 130 ins Radar fahre, wird nicht geblitzt und rechtfertigen musste ich mich bis jetzt auch nie...

    Aha, na vielleicht haben die dazugelernt. Diese Möglichkeit sollte man Ihnen ja nicht absprechen.

    Oder es war in einem anderen Bundesland, bei mir war es in OÖ vor Linz.

  • Dann müsste das "E" auf den Deutschen Kennzeichen doch sehr hilfreich sein...

    Ich glaube, dass deutsche „E“ auf den Kennzeichen bringt nicht viel. Dieses wird auch Hybrid-Fahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen erteilt (gelten nach EmoG auch als elektrisch betriebenes Fahrzeug). Die Ausnahmeregelung zum „Luft-100er“ gilt meines Wissens nur für reine Elektrofahrzeuge.


    Die Behörden in Ö können daher vom „E“-Kennzeichen nicht unmittelbar auf das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen schließen. Abgesehen von Marken die ausschließlich reine E-Fahrzeuge anbieten, wie Tesla - da geht es auch ohne „E“ im Kennzeichen.


    Ich denke aber nicht, dass bei einem dt. E-Kennzeichen das Fahrzeugmodell recherchiert und geprüft wird, ob es sich dabei zweifelsfrei um ein reines BEV handelt. Da wird wahrscheinlich erstmal „bequem“ bzw. effizient eine Zahlungsaufforderung geschickt und eine Reaktion abgewartet.


    Ob man mit einem Fahrzeug aus dem VW Konzern o.ä., die auch Hybride produzieren, oder auch mit einem BEV-Eigen(um)bau dann mit Vorlage des Fahrzeugscheins o.ä. nachweisen kann/darf, dass man „befreit“ war, weiß ich nicht. Solange D Hybride und reine BEV/Brennstoffzellen-Fahrzeuge gleichstellt, unabhängig von dem nunmehr vorhandenen Wissen um den tatsächlich elektrischen Fahranteil bei Hybrid-Fahrzeugen, dürfte Ö wohl auf Zahlung oder zumindest Nachweis der Vollelektrifizierung bestehen.

    iV 80, Arctic Silver, 19“ Regulus, Lodge, Schiebedach, Wärmepumpe, erhöhte Ladeleistung, Transport, PLUS (Convenience, Fahrassistenz, Family), BASIC (Infotainment, Klima, Licht&Sicht)


    18.01.21 bestellt, seit 12.05.21 zu Hause

    Glücklich und zufrieden

  • Solange D Hybride und reine BEV/Brennstoffzellen-Fahrzeuge gleichstellt, unabhängig von dem nunmehr vorhandenen Wissen um den tatsächlich elektrischen Fahranteil bei Hybrid-Fahrzeugen, dürfte Ö wohl auf Zahlung oder zumindest Nachweis der Vollelektrifizierung bestehen.

    Dazu dürfte beim Enyaq ja ein Scan des Fahrzeugscheins reichen. Das wird ein Spaß...

  • Dazu dürfte beim Enyaq ja ein Scan des Fahrzeugscheins reichen. Das wird ein Spaß...

    Ich hoffe es auch. Ansonsten würde das für beide Seiten unnötig viel Aufwand bedeuten.

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  • Ich hoffe es auch. Ansonsten würde das für beide Seiten unnötig viel Aufwand bedeuten.

    Was sollten die noch mehr brauchen als einen Scan des Fahrzeugscheins, aus dem klar hervorgeht, dass zu dem Kennzeichen ein BEV gehört?

  • Was sollten die noch mehr brauchen als einen Scan des Fahrzeugscheins, aus dem klar hervorgeht, dass zu dem Kennzeichen ein BEV gehört?

    Ich kenne mich im Österreichischen Recht nicht wirklich aus. Von daher weiß ich auch nicht, ob es erst zu einer informellen Anhörung kommt, bei der man das „Missverständnis“ ausräumen kann, oder ob direkt der bußgeldbewehrte Bescheid im Briefkasten landet, der mühsam angefochten werden muss, welche Fristen dafür laufen, ob diese Fristen für Deutsche überhaupt mit der deutlichen verlängerten Postlaufzeit einzuhalten sind etc.


    Nach dem gesunden Menschenverstand dürfte eine Kopie des Fahrzeugscheins genügen und wäre auch durchaus praktikabel und sachgerecht. Das ist jedoch weder in D noch in Ö in manchen Fällen der rechtliche Maßstab. :) Daher „hoffe“ ich insoweit auf die Behörden in Ö, dass die einem nicht mehr Steine in den Weg legen (wollen) als nötig, es also im Nachhinein möglichst unbürokratisch bleibt.


    Aber irgendwer wird wohl entsprechende Erfahrungen machen und sie dann hoffentlich mit uns teilen. Zumindest dürften sich die Fälle häufen, wenn die BEV Zulassungen weiter steigen und Ferien wieder mehr oder weniger genutzt werden können. Auch der ADAC wird wohl an dem Thema dranbleiben und im Notfall auch unterstützen. Und vielleicht einigen sich ja auch D und Ö auf Ministerebene auf ein einheitliches Vorgehen, wenn die Anzahl zunimmt.

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  • Erst mal in Deutschland für klare Verhältnisse sorgen:


    Laut Fahrzeugschein kann also ein Auto ein "Elektrofahrzeug" sein (z.B. der ENYAQ). Hat das Fahrzeug auch noch ein E-Kennzeichen, dann ist es (und nur dann) auch ein "elektrisch betriebenes Fahrzeug".


    Für wen gilt denn nun die österreichische Regelung?

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