IG-L 100er in Österreich

  • Hallo zusammen,


    EMC-Austria hat eine Kurzzusammenfassung der aktuellen Situation die Strafen bei IG-L bedingten Tempolimitierungen erstellt:
    --> Beitrag bei EMC Austria


    Ich habe den Text hier reinkopriert, falls jemand nicht die Seite wechseln möchte.

    Der „IG-L Hunderter“ und wie es funktioniert

    10. März 2021 von Gert Scherhammer

    „Wie funktioniert denn das mit dem „IG-L Hunderter“ für österreichische und ausländische Elektrofahrzeuge aktuell nun wirklich?“ Eine Frage, die immer wieder auftaucht.

    Seit dem 23.11.2018 müssen österreichische Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie und entsprechenden Kennzeichentafeln (weißer Hintergrund, grüne Schrift) auf Autobahnen und Schnellstraßen elektronisch angezeigte Tempolimits nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (Zusatztafel „IG-L“) nicht einhalten.

    Auf diese Ausnahme weisen die Zusatztafeln hin, die sich aber explizit auf Kennzeichentafeln gemäß § 49 Abs. 4 Z 5 KFG 1967 beziehen. Das sind Kraftfahrzeuge der Klasse L, M1, M2, M3, N1, N2 und N3 jeweils mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb.

    [Blockierte Grafik: https://www.emcaustria.at/wp-content/uploads/2021/03/xBild2-233x300.jpg.pagespeed.ic.cahi63TuEV.webp]     [Blockierte Grafik: https://www.emcaustria.at/wp-content/uploads/2021/03/xigl100er-300x172.jpg.pagespeed.ic.fgEuE95AzW.webp]

    (Foto-Credit: Gert Scherhammer, bzw EMC)

    Da sich diese Ausnahme aber eben nur auf österreichische E-Auto Kennzeichen bezieht, hat dies nun die EU-Kommission auf den Plan gerufen, die diese Ausnahme als Ungleichbehandlung gesehen und daher aufgehoben hat.

    Was heißt das nun in der Praxis? Da der ADAC in einem Musterprozess gegen diese Ausnahme vorgegangen ist und gewonnen hat, dürfen nun auch ausländische BEV und FCEV die Geschwindigkeitsbeschränkungen nach IG-L ignorieren.

    Hier sei noch einmal explizit erwähnt, dass dies eben nur für REINE BEV und FCEV gilt!

    Wie uns das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mitgeteilt hat, ist dies in § 82 Abs. 4a KFG 1967 eindeutig geregelt:

    Einer Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 4 Z 5 gleichwertige, durch Gesetz oder behördlich festgelegte und klar erkennbare Kennzeichnungen wie insbesondere Kennzeichen oder Kennzeichnungsplaketten von nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb gemäß den Vorschriften anderer Staaten gelten als Kennzeichnung gemäß § 49 Abs. 4 Z 5, wenn aus der jeweiligen Kennzeichnung oder aus beizubringenden Nachweisen hervorgeht, dass es sich um ein Kraftfahrzeug mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb im Sinne des § 49 Abs. 4 Z 5 handelt.

    Generell ist anzumerken, dass Lenker, die in Österreich die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit ignorieren, eine Strafe von mindestens 30€ riskieren. Bei Verstößen gegen die elektronisch angezeigten IG-L-Limits zum Schutz der Luftqualität kann es sogar deutlich höher ausfallen als bei normalen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Fährt man statt der 100km/h mit einem Plug-In Hybriden 150km/h, weil man denkt eh „nur“ 20km/h zu schnell zu sein, riskiert man Strafen von bis zu mehr als 2000€. In diesem Zusammenhang hier auch noch eine wichtige Erinnerung speziell an unsere deutschen E-Auto-Freunde: Österreichische Bußgelder können generell auch in Deutschland vollstreckt werden!

    Der Vollzug im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder und wird grundsätzlich von den Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. Die einschlägigen Bestimmungen sehen – wie oben bereits ausgeführt wurde – jedenfalls vor, dass nur reine E-Fahrzeuge bzw. wasserstoffbetriebene Fahrzeuge straffrei schneller als die IG-L Höchstgeschwindigkeit fahren dürfen.



    Ich bin gespannt, wie sich das Theme weiterentwickelt. Aktuell ist es so, dass jedes Land sein eigenes Süppchen kocht und erst danach sich ansieht, wie man das mit anderen Ländern abwickeln könnte. :(

  • In Brüssel werden die Richtlinien für verschiedene Abgas- und Fahrzeugklassen ausgearbeitet. Ich verstehe nicht warum es nich auch möglich ist die Kennzeichnung derer gleich mit in die Richtlinien mit aufzunehmen.


    Lila Plaketten

    E- Kennzeichen (auch für Verbrenner)

    Grüne Schrift

    .....

    Willkommen in Schildburg.

    Enyaq iV 80, WP, 125kW, 19'' Regulus, 05/21 Deutschland: 4kWp, e-Golf 300 12/19, go-e 11kW & 22kW

  • Wer die Suppe zuerst kocht, der kann eventuell noch Standards setzen ...

  • Vielleicht sollte man noch folgendes erwähnen bzw. hinzufügen :


    Da die österr. Radar Kameras nur in SW fotografieren, bekommt auch der österr. E-Autofahrer ein Anzeige und muss dann nachweisen, dass sein Auto eben ausgenommen ist.

    Tja, wir sind halt ein Operettenstaat :/

  • Vielleicht sollte man noch folgendes erwähnen bzw. hinzufügen :


    Da die österr. Radar Kameras nur in SW fotografieren, bekommt auch der österr. E-Autofahrer ein Anzeige und muss dann nachweisen, dass sein Auto eben ausgenommen ist.

    Tja, wir sind halt ein Operettenstaat :/

    Es wird aber die Anzeige auch noch mit der Zulassungsdatenbank abgeglichen. Spätestens da sieht man dann, ob es ein E-Fahrzeug ist.

    iV80, bestellt 22.2.2021, geliefert 1.10.2021, Langzeitmiete über Instadrive, Race Blau, HUD, Eco-Suite, fast alle Komfort- und Plus-Pakete, 125 kW Laden

  • Aha, wusste ich nicht.

    Bei mir leider nicht, deshalb weiß ich es ja erst....ich musste es beweisen, dass mein ZOE elektrisch fährt :cursing:

  • Vielleicht sollte man noch folgendes erwähnen bzw. hinzufügen :


    Da die österr. Radar Kameras nur in SW fotografieren, bekommt auch der österr. E-Autofahrer ein Anzeige und muss dann nachweisen, dass sein Auto eben ausgenommen ist.

    Tja, wir sind halt ein Operettenstaat :/

    ...was für ein Verwaltungsaufwand... :rolleyes:

    iV 60 / schwarz / 19" Regulus / Drive basic / Convenience basic / Licht & Sicht basic / Fahrassistenz plus / Parken basic / keine WP


    StGB § 328 Abs. 2 N° 3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Vielleicht sollte man noch folgendes erwähnen bzw. hinzufügen :


    Da die österr. Radar Kameras nur in SW fotografieren, bekommt auch der österr. E-Autofahrer ein Anzeige und muss dann nachweisen, dass sein Auto eben ausgenommen ist.

    Tja, wir sind halt ein Operettenstaat :/

    ...das kann ich so nicht bestätigen, wenn ich mit den iPace, grüne Nummerntafel vorausgesetzt, mit Tempo 130 ins Radar fahre, wird nicht geblitzt und rechtfertigen musste ich mich bis jetzt auch nie...

    ENYAQ 80iV Sportline;

    Moon-Weiß Metallic, 21" Betria Schwarz/Silber, Fahrerassistenz-Paket Plus, Infotainment-Paket Plus, Komfort-Paket Plus, Parkhilfe-Paket Plus, Drive-Paket Sport Plus, Wärmepumpe, AHK, 125 kW DC,

    ABB Terra AC Wandladestation für Garage

  • Vielleicht sollte man noch folgendes erwähnen bzw. hinzufügen :


    Da die österr. Radar Kameras nur in SW fotografieren, bekommt auch der österr. E-Autofahrer ein Anzeige und muss dann nachweisen, dass sein Auto eben ausgenommen ist.

    Tja, wir sind halt ein Operettenstaat :/

    Dann müsste das "E" auf den Deutschen Kennzeichen doch sehr hilfreich sein...

Liebe/r Besucher/in des Enyaq-Forum. Wir würden uns freuen, wenn du etwas zum obigen Thema beitragen möchtest.

Hier klicken, um ein kostenloses Benutzerkonto im Enyaq Forum anlegen

Bereits 10179 Mitglieder sind dabei und tauschen erste Informationen rund um das neue Elektro SUV Enyaq von Skoda aus! Viel Spaß :)