Ich habe heute meinen Zuwendungsbescheid bekommen. Antragstellung war am 20.01.2022.
BW-e-Solar-Gutschein .. Baden-Württemberg neues Förderprogramm
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Ich habe heute meinen Zuwendungsbescheid bekommen. Antragstellung war am 20.01.2022.
Wie hast Du die Bedingungen erfüllen können?
Du hast Deinen Enyaq nicht vor dem 01.12.21 bestellt, aber hast ihn jetzt schon!??
Von dieser „Förderung“ werden wohl viele nichts haben… obwohl das Förderziel (mehr e-Autos mit PV) objektiv eigentlich erfüllt wäre…
Bei mir klappt das schon mal nicht trotz neuer PV, Zappi und Enyaq:- Enyaq im September 21 bestellt… Lieferdatum noch fraglich!
- Motorleistung >160kW (brauche halt den Allrad, warum ist das begrenzt?)
…und die KfW-440-Förderung hab ich auch nicht bekommen… war dann gerade ausgelaufen…Tja, manchmal verliert man, manchmal gewinnen Andere.
Aber bei dem Kleingedruckten hat man schon den Eindruck, dass man eigentlich nicht will, dass die Anträge überhaupt gestellt werden. -
Hab selbst nicht damit gerechnet, dass es einen Zuwendungsbescheid gibt. Denn bei uns ist es so Enyaq IV 60 im Oktober 21 bestellt mit Änderung der Farbe im November 21. Diesen habe ich nicht versucht.
Für meine Frau haben wir einen Enyaq 50 am 5.12.21 bestellt mit ULT Q4/2022. Mit dieser Bestellung habe ich den Antrag ausgefüllt und eingereicht. PV Anlage mit laufenden Gewerbeanmeldung ist vorhanden.
War eigentlich selbst überrascht, dass es den Zuwendungsbescheid gab. War aber als Punkt aufgeführt, dass abweichend zur Vorgabe entschieden wurde. Deswegen bin ich gerade am Überlegen es für den 60er auch versuchen zu beantragen.
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Zitat
- Motorleistung >160kW (brauche halt den Allrad, warum ist das begrenzt?)
Steht im Fahrzeug Schein nicht irgendwas von 77 kW?
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Hab selbst nicht damit gerechnet, dass es einen Zuwendungsbescheid gibt. Denn bei uns ist es so Enyaq IV 60 im Oktober 21 bestellt mit Änderung der Farbe im November 21. Diesen habe ich nicht versucht.
Für meine Frau haben wir einen Enyaq 50 am 5.12.21 bestellt mit ULT Q4/2022. Mit dieser Bestellung habe ich den Antrag ausgefüllt und eingereicht. PV Anlage mit laufenden Gewerbeanmeldung ist vorhanden.
War eigentlich selbst überrascht, dass es den Zuwendungsbescheid gab. War aber als Punkt aufgeführt, dass abweichend zur Vorgabe entschieden wurde. Deswegen bin ich gerade am Überlegen es für den 60er auch versuchen zu beantragen.
Interessant… das heißt, Du bekommt die Förderung für ein Auto, dass Du noch gar nicht hast… ich dachte, das geht nur, wenn der Wagen auch schon da ist und auf Dich zugelassen!?
Steht aber auch nicht so in den Förderrichtlinien drin… Ich bin einfach selbstverständlich davon ausgegangenen, dass er auf Dich angemeldet sein muss. Eine Bestellung ist ja kein Kauf und könnte eigentlich auch wieder, nach Zuwendung, storniert werden… sehr komisch!
Ich dachte mir auch schon, ich versuche es einfach, aber hab irrgigerweise auf die Lieferung meines Enyaqs gewartet ?
Meine Wallbox hatte ich am 06.12.21 bestellt, das würde passen…Steht im Fahrzeug Schein nicht irgendwas von 77 kW?
Ich hab ja noch keinen Fahrzeugschein und die Leistung ist auf der Bestellung mit 195kW angegeben… wenn also das Bestelldatum mich nicht disqualifiziert, dann wohl die Leistungsbegrenzung ??♂️
Aber vielleicht versuche ich es trotzdem… gibt ja wohl nicht wirklich was zu verlieren…
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Das eine ist die max. Leistung das andere die Dauerleistung.
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Ja, mir ist das schon klar… die Frage ist: Was weiß der Amtsschimmel?… in den Antragsbedingungen wird hier nichts unterschieden, da steht nur Zitat: „Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW“
Vermute halt, dass die Angabe auf der Bestellung mit 195kW der Genickbruch sind… Da fallen ja so einige aktuelle BEV schon sehr schnell raus… inkl. z.B. aller (!) Tesals…
Komische Einschränkung, wenn man bedenkt, dass so ein BEV ja in der Regel schon eine höhere Leistung hat (braucht) weil das Gesamtgewicht recht hoch ist…
Die Förderung inkludiert ja sogar Nutzfahrzeuge!
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Hab selbst nicht damit gerechnet, dass es einen Zuwendungsbescheid gibt. Denn bei uns ist es so Enyaq IV 60 im Oktober 21 bestellt mit Änderung der Farbe im November 21. Diesen habe ich nicht versucht.
Für meine Frau haben wir einen Enyaq 50 am 5.12.21 bestellt mit ULT Q4/2022. Mit dieser Bestellung habe ich den Antrag ausgefüllt und eingereicht. PV Anlage mit laufenden Gewerbeanmeldung ist vorhanden.
War eigentlich selbst überrascht, dass es den Zuwendungsbescheid gab. War aber als Punkt aufgeführt, dass abweichend zur Vorgabe entschieden wurde. Deswegen bin ich gerade am Überlegen es für den 60er auch versuchen zu beantragen.
Ich denke, Du hattest echt Glück und/oder einen „besonderen“ Bearbeiter bei der L-Bank… Gratuliere??Nach meiner Auffassung kann die Förderung doch eigentlich erst mit Kauf und Bezahlung des BEV möglich sein:
Zitat:- Das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre bzw. entsprechend der Leasingdauer (Förderung von max. 3 Jahren) in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren (Zweckbindungszeitraum).
- Die L-Bank überweist gerne die Fördersumme an Sie, nachdem Sie der L-Bank Folgendes übermittelt haben:
- Verwendungsnachweis
- Kaufverträge
- Zahlungsnachweise für Ihr gefördertes E-Fahrzeugs
Oder erfolgt die Auszahlung erst nach Zulassung und Du hast nur die Zusage, dass Du die Förderung dann erhältst, wenn das Fahrzeug da ist!?
Sorry, dass ich da so nachhake, aber interessiert mich natürlich, ob ich nicht doch eine Chance hätte ? -
Der Zuwendungsbescheid bedeutet ja nicht gleichzeitig Auszahlung. Diese gibt es erst nach dem Verwendungsnachweis, ähnlich der Wall Box Förderung.
Was mich aber verwirrt ist, dass hier bisher nicht erwähnt wurde, dass eine Privatperson nicht zur Förderung vorgesehen ist. In den FAQ steht zur Frage ob Privatpersonen durch den E-Gutschein gefördert werden:
Nein, der BW-e-Gutschein kann nicht von Privatpersonen in Anspruch genommen werden, da er ausschließlich für unterschiedlichste Unternehmensformen, Institutionen und Kommunen ausgelegt wurde.
Quelle: L-Bank BW
Kann das jemand bestätigen, oder mit Quellenangabe widerlegen?
Ich hatte meine ganzen Antrags-Papiere beinahe fertig, bis ich kapiert habe das ich für den E-Gutschein erst eine Fahrschule oder örtliche Altenpflege gründen muss… -
Also bei mir hat das Gewerbe auf die PV Anlage gereicht. Ich habe aber handschriftlich in den Antrag geschrieben, dass es eine PV Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht ist. Und das Geld gibt es erst, wenn Auto da. Dies war lediglich die Zusage, dass mir die Förderung gewährt wird.
Anlagengröße 15kwp auf Einfamilienhaus.
Bei Schwiegervater kam ebenfalls bei gleichen Voraussetzungen der Zuwendungsbescheid.
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