Ich bin auch Privat-Besitzer
Du meinst Privat-Besteller?
Ich bin auch Privat-Besitzer
Du meinst Privat-Besteller?
Ja, stimmt ... Besteller passt wohl besser
Auch Privat-Besteller. Nun mal aber eine Frage, die ich für einen Freund stelle, der den Enyaq als Firmenwagen bekommt. Er ist der erste, der einen vollelektrischen Wagen als Firmenwagen bekommt. Da hier ja doch einige dabei sind, die den Enyaq als Firmenwagen nutzen, wollte ich mal fragen, wie das mit der privaten Wallbox läuft. Welche Wallboxen können da angeschafft werden? Müssen sie eichrechtskonform bzw. MID-Konform sein? Besser die Wallbox selbst anschaffen und installieren lassen oder besser vom Arbeitgeber stellen lassen? Sonst noch irgendwelche Fallstricke? DANKE!
Ich kann Dir nur sagen, wie ich es mache.
Ich lasse mir privat eine über KfW geförderte Wallbox (Kosten im Prinzip 0,00 Euro) installieren.
Diese kommt an einen separaten Zähler vom Netzbetreiber mit einem separaten Vertrag, dessen Kosten dann vom Arbeitgeber komplett übernommen werden. (Ich habe aber sehr gute Beziehungen zum Geschäftsführer )
Alternativ kann man sich auch eine Pauschale von 70 Euro vom Arbeitgeber erstatten lassen, falls dies reicht (wären ja rund 1200km pro Monat); gilt aber wohl nur, wenn es keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber gibt.
Alternativ wäre auch eine Abrechnung über einen (geeichten) Zähler möglich.
So stehts in den Vorschriften:
Lädt der Arbeitnehmer ein ihm auch zur privaten Nutzung überlassenes (Elektro-) Firmenfahrzeug zuhause zu seinen Lasten auf, müssten deshalb eigentlich Aufzeichnungen geführt werden. Erforderlich ist dazu regelmäßig ein Einzelnachweis der Kosten, am besten mit einem gesonderten Stromzähler. Erforderlich sind Aufzeichnungen für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum, in der Regel drei Monate.
Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:
Übersteigen die vom Mitarbeiter in einem Kalendermonat getragenen Kosten für Ladestrom die maßgebende Pauschale, kann der Arbeitgeber anstelle der maßgebenden Pauschale auch die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten.
Auch Privat-Besteller. Nun mal aber eine Frage, die ich für einen Freund stelle, der den Enyaq als Firmenwagen bekommt. Er ist der erste, der einen vollelektrischen Wagen als Firmenwagen bekommt. Da hier ja doch einige dabei sind, die den Enyaq als Firmenwagen nutzen, wollte ich mal fragen, wie das mit der privaten Wallbox läuft. Welche Wallboxen können da angeschafft werden? Müssen sie eichrechtskonform bzw. MID-Konform sein?
MID-konformer Zähler reicht.
Ich habe die WB privat bestellt, schließlich soll ja eines Tages auch der private Zweitwagen damit geladen werden.
Ich muss dieses Thema noch einmal stressen. DW-Fahrer, der eine Schell Recharge Karte und New Motion Ladekarte bekommt.
Die Wallbox inkl. Installation soll ich selbst bezahlen. Das Betanken dann über Karte und MID-Zähler direkt mit AG Abrechnen.
Nun meine Frage zur KfW 440 Förderung. Gilt ja nur für Privatleute und die Wallbox darf nicht öffentlich zugänglich sein.
Wenn ich den DW meine AG damit betanke, verstoße ich dann gegen die Förderrichtlinie der BAFA? Ist ja öffentliches Betanken.
Nein. In dem Fall geht es darum, dass die Wallbox nicht für jedermann öffentlich zugänglich ist. Du hast ja vermutlich dir bzw. deinem Fahrzeug zugeordnete Ladekarten mit denen du die Box freischaltest?! Definitiv alles im grünen Bereich.
Wenn ich den DW meine AG damit betanke, verstoße ich dann gegen die Förderrichtlinie der BAFA? Ist ja öffentliches Betanken.
Öffentliches Laden wäre es, wenn jeder an der WB laden könnte. Da sehe ich für Dienstwagennutzer keine Probleme.
Aber es gibt doch dieses Sharing, wo man seine WB anderen zum Laden zur Verfügung stellt und irgendwie auch abrechnet. Das könnte dünnes Eis sein...
Nein. In dem Fall geht es darum, dass die Wallbox nicht für jedermann öffentlich zugänglich ist. Du hast ja vermutlich dir bzw. deinem Fahrzeug zugeordnete Ladekarten mit denen du die Box freischaltest?! Definitiv alles im grünen Bereich.
Danke
Öffentliches Laden wäre es, wenn jeder an der WB laden könnte. Da sehe ich für Dienstwagennutzer keine Probleme.
Aber es gibt doch dieses Sharing, wo man seine WB anderen zum Laden zur Verfügung stellt und irgendwie auch abrechnet. Das könnte dünnes Eis sein...
Danke Dir für die Einschätzung
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