E-Mobilität und Anhänger ?

  • Gabs keinen Verbrennerparkplatz nebenan, den du hättest blockieren können? 😏

    Nein.

  • Bin zwar kein Gespannfahrer, fand die Zahlen aber trotzdem wirklich interessant, erstaunt haben sie mich nicht.

    Das eröffnet doch ein neues Feld für Konstrukteure der Wohnwagenhersteller: aerodynamisch optimierte Wohnwagen.

    Die schon gezeigte Idee eines Wohnwagens mit eigenem Antrieb samt Traktionsbatterie scheint bisher nicht der Burner zu sein . . .

    aerodynamisch geeignetere WoWa gibt es schon lange......Ende der 50er Jahre hat der Flugzeugkonstrukteur Erich Bachem (Eriba...) den Eriba Touring konstruiert, den es bis heute gibt. Früher war nicht die Reichweite so sehr das Problem, sondern eher die Motorleistung.....


    Diese Wohnwagen haben ein Hubdach, welches die Höhe um ca 30cm reduziert (wobei der WoWa auch mit abgesenktem Dach mehr oder weniger begehbar bleibt) und die WoWa sind an der Front spitz zulaufend und haben komplett gerundete Ecken. Für E-Fz wäre die sicher recht gut geeignet, wenn sichder Besitzer mit einem Hubdach und der überschaubaren Größe anfreunden kann.

    Besonders schwer sind sie zudem nicht

    In Frankreich werden ähnliche Modelle hergestellt.

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023

  • Ist das Gespann bis 100km/h freigegeben? Falls nicht, wäre ich wohl nur 80 gefahren.


    Oder gilt diese Regelung nur für 🇩🇪 und andere Länder haben dort andere zulässige Höchstgeschwindigkeiten für Gespanne? 🤔

    Das ist kein ganz einfaches Thema......


    Es gibt für einige Länder STVO-Regelungen, die unter bestimmten Umständen auf bestimmten Straßen 100km/h für ein Gespann ermöglichen. Es gibt meines Wissens aber keine dieser Regelungen, die in einem anderen Land gelten.


    Beispiel Deutschland:

    Unter bestimmten Bedingungen darf man in D auf bestimmten Straßen (AB und Schnellstraßen) mit einem Gespann 100km/h fahren. 100km/h darf man, neben einigen anderen Bedingungen, nur dann mit einem Anhänger fahren, wenn der Anhänger speziell dafür geeignet ist und diese spezielle Eignung in der Zulassungsbescheinigung steht und der Anhänger ein spezielles 100km/h-Schild am Heck hat.

    In der Zulassungsbescheinigung steht dann die "Eignung gem. der 9. Ausnahmeverordnung der STVO" o.ä.


    Eine weitere grundsätzliche Bedingung für den Anhänger ist, dass er vom Hersteller grundsätzlich für mindestens 100km/h zugelassen wurde. Nur wenn der WoWa zulassungstechnisch für mindestens 100km/h zugelassen ist, kann er auch an an der 100km/h-Sonderregelung der deutschen STVO oder den anderen Regelungen in anderen Ländern teilnehmen.

    Ab ca 1990 sind in D nahezu alle Anhänger mit mindestens 100km/h zugelassen worden.

    Anhänger können also durchaus auch für mehr als 100km/h zugelassen sein. Ob sie denn 100km/h oder eventuell etwas mehr fahren dürfen, hängt immer von der nationalen Straßenverkehrsordnung und deren eventuell vorhandenen Zusatzbedingungen ab.


    Beispiel Dänemark:

    Auch in Dänemark darf man 100km/h auf AB mit dem Anhänger fahren. Grundsätzlich ist dazu, wie in jedem anderen Land mit 100km/h-Regelung auch, die herstellerseitige Zulassung für mindestens 100km/h obligatorisch.

    (Wenn bereits der Hersteller dem Anhänger keine 100km/h zutraut, wird sich keine nationale STVO darüber hinwegsetzen...)


    Die technischen Bedingungen der dänischen 100km/h-Sonderregelung sind m.E. mit denen der deutschen Sonderregelung identisch.

    Darf man mit der Eintragung der deutschen 100km/h-Regelung (9.AVO der STVO) in die Papiere des Anhängers in Dänemark 100km/h fahren.

    "Natürlich" nicht (wir sind ja in der EU...). Wenn man überlegt, was die EU so alles regelt, ist kaum zu verstehen, dass solche Dinge, nicht EU-weit geregelt sind.


    Wer in Dänemark 100km/h mit dem Anhänger fahren will, muss mit seinem Gespann nach Dänemark fahren, die Eignung prüfen und sich bescheinigen lassen. Dazu gehört selbstverständlich noch das besondere dänische 100km/h-Schild für den Anhänger (eventuell zusätzlich zum deutschen 100km/h Schild...) und leider muss man die Überprüfung der Eignung, im Gegensatz zu D, alle 2 Jahre erneut durchführen lassen.


    Beispiel Österreich:

    In Österreich, darf man mit dem Gespann 100km/h auf AB fahren, wenn das Gespann noch mit dem Führerschein B gefahren werden darf (und, wie immer, herstellerseitig eine Anhänger-Zulassung für mindestens 100km/h vorliegt).

    Das ist eigentlich recht einfach zu verstehen, hat aber zur Folge, dass man z.B. mit Enyaq keinen ernsthaften Wohnwagen mit 100km/h in A ziehen darf. Dafür ist das zul GG des Enyaq schlichtweg zu hoch.

    Diesel-Kompaktwagen plus 1500kg WoWa funktioniert aber meist.


    Mir fällt momentan eigentlich nur die Schweiz ein, wo man seit noch relativ kurzer Zeit schlichtweg, ohne besondere Bedingungen (abgesehen von der herstellerseitigen Zulassung des Anhängers für mindestens 100km/h), mit dem Pkw-Gespann 100km/h fahren darf.

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

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  • Na hier an der Stelle hätte man den Hänger doch auch einfach rückwärts die Kante hochschieben und sich das abkuppeln sparen können. ;)

    Das wäre auch meine pragmatische Lösung gewesen, zumal der Bordstein eher nur wie eine kleine Kante aussieht.

  • Mir fällt momentan eigentlich nur die Schweiz ein, wo man seit noch relativ kurzer Zeit schlichtweg, ohne besondere Bedingungen (abgesehen von der herstellerseitigen Zulassung des Anhängers für mindestens 100km/h), mit dem Pkw-Gespann 100km/h fahren darf.

    ... und Frankreich, die Franzosen dürfen sogar (Auto unter 3.5 Tonnen und Führerschein > 3 Jahre) mit 130 km/h auf die Autobahn.


    Ich bin da unsicher ob ich mit meinem 100er auch 130 km/h fahren darf. Sicherheitshalber fahre ich in F auch nur max. 100 km/h.

    ENYAQ iV 80, Arctic Silber Metallic, ecosuite Leder, Comfort Seat plus, Convenience Plus, Drive Sport Plus, Licht & Sicht Basic, Parking Plus, Assisted Drive Plus, Klima plus, Family Plus, Infortainment Plus, AHK, WP, Panorama Schiebedach, So Betria 235/255 R21 anthrazit, Wi Rial Luca R19;

    ENYAQ iV 60, Brilliant-Silber, Loft, Comfort Seat Basic, WP, Klima Plus, Licht & Sicht Basic, Transport Paket, Assisted Drive Plus, Family Basic, Regulus 235/55 R19/Rial Lucca 235/55 R19.

  • Laden ist halt blöd:


    20220327_145729.jpg


    Bin extra nicht an die vom Navi geplante Raststätte Pforzheim gefahren.

    Wieviel hast Du denn mit dem kleinen Hänger verbraucht?

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  • Wieviel hast Du denn mit dem kleinen Hänger verbraucht?

    Insgesamt 19 kWh/100 km. Das konstant 90 Fahren macht sich halt bemerkbar.

  • ... und Frankreich, die Franzosen dürfen sogar (Auto unter 3.5 Tonnen und Führerschein > 3 Jahre) mit 130 km/h auf die Autobahn.


    Ich bin da unsicher ob ich mit meinem 100er auch 130 km/h fahren darf. Sicherheitshalber fahre ich in F auch nur max. 100 km/h.

    Zu den Franzosen hatte ich extra nichts geschrieben, weil es offenbar kaum eine wirklich stimmige Übersetzung der franz. Regelungen gibt.

    Unsere Automobilklubs sind da eventuell nicht so gut informiert.

    Ich versuche es mal kurz zusammen zu fassen. Das sind aber nur Hinweise meinerseits, die ich gelesen habe. Meine eigenen Französisch-Kenntnisse gehen eher gegen Null....


    In 2008 wurde die "code de la route" geändert. Einen Artikel dazu findet man unter:

    http://www.lacaravane.com/images/PTRA3500b.jpg


    Die Schwierigkeiten bei deutschen Übersetzungen, sind wohl beim Unterschied zwischen "PTRA" und "PTAC" zu suchen.

    PTAC entspricht dem deutschen zul Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.

    PTRA (poids total roulant autorisé) meint das zul. Zuggesamtgewicht des Fz.


    In Frankreich darf mit einem PTRA von über 3,5T auf der AB maximal 90km/h gefahren werden und die Franzosen meinen anscheinend tatsächlich das zul Zuggesamtgewicht des Zug-Fz und nicht die Summe aus zul Gesamtgewicht des Fz plus zul Gesamtgewicht des real benutzten Anhängers, wie es z.B. in Österreich der Fall ist.

    Das bedeutet schlichtweg, dass vor allem größere Zug-Fz selbst mit relativ kleinen Anhängern nur 90 fahren dürfen.


    Die Problematik ist dann in Frankreich 2009 wohl hoch gekocht. In wie weit und ob das später eventuell verändert wurde, weiß ich nicht.

    Bestellt 23.11.2021: Enyaq iV80/ unverbindliches Lieferdatum: 4.Q 2022

    Auslieferung: 22.03.2023

  • Ich hatte an anderer Stelle ja schon geschrieben, daß ich den Enyaq mit Wohnwägelchen schon nach Kroatien (Mali Losinj) getrieben habe. Ich habe auf der Autobahn mit der 100er-Zulassung einen Verbrauch von um die 30KWh/100km gehabt, auf der Landstraße um die 25kWh/100km. Abhängen mußte ich bei keinem Ladestop. Allerdings hatte ich Klötzchen mitgenommen, um nötigenfalls auch einen Bordstein überwinden zu können. Meist reichte eine Anfahrt im Bogen oder ein leichtes Vorbeifahren an der Säule, um den Anhänger mit unter zu bekommen. Zwei Bilder in D., 2x in Slowenien.

  • Darf man den Wohnwagen auf Raststätten nicht abkoppeln?

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