Skoda Enyaq iV 80X Reichweite und Verbrauch - Erfahrungen aus der Praxis

  • Und wenn Du jetzt noch Deine Wallbox bei der BNetzA als öffentlich anmeldest, könntest Du noch mal 10-13 Cent/kWh THG-Quote zusätzlich einnehmen ... :)

  • Mein AG vergütet mir jede geladene kWh mit dem Preis, den ich an meinen Stromanbieter zahlen muss. Aber es wird nicht unterschieden, ob der Strom vom Stromanbieter oder von meiner PV kommt. Entsprechend bekomme ich 37 Cent vergütet, davon entgangene Einspeisevergütung abziehen (6,7 Cent/kWh) macht also etwa 30 Cent, die ich vergütet bekomme.


    Dafür muss ich aber eine Wallbox installieren, die die Lademengen erfasst.

    Hoffen wir mal für Dich, daß Dein AG hier nicht mitliest... Ich wüsste schon, wie ich das Verhalten als AG bewerten würde.

  • Wie würdest du es denn mit dem AG abrechnen? Das bekommst du doch überhaupt nicht auseinander gedröselt

  • Scheint mir tatsächlich ein (neues) komplexes Problem zu sein, vor allem unter steuerlichen Gesichtspunkten. Der AG würde nämlich, so wie von Modellbauhuette beschrieben, dem AN einen geldwerten Vorteil verschaffen, den er versteuern müsste. Keine Ahnung, wie das zu lösen wäre. Bei Verzicht auf PV-Laden wäre das anders.

  • Scheint mir tatsächlich ein (neues) komplexes Problem zu sein, vor allem unter steuerlichen Gesichtspunkten. Der AG würde nämlich, so wie von Modellbauhuette beschrieben, dem AN einen geldwerten Vorteil verschaffen, den er versteuern müsste. Keine Ahnung, wie das zu lösen wäre. Bei Verzicht auf PV-Laden wäre das anders.

    Und nicht nur er genießt diesen Vorteil, sondern alle anderen auch, die sein Auto fahren dürfen. Ein wirklich ganz Feiner... dieser AG. 🤩👍

  • Hoffen wir mal für Dich, daß Dein AG hier nicht mitliest... Ich wüsste schon, wie ich das Verhalten als AG bewerten würde.

    Oh Leute! Was ihr immer böses vermutet!


    Das ganze ist rechtlich geklärt. Die Wallbox loggt die geladene Energiemenge und der AG vergütet den Strom zum Bezugspreis. Wenn ich den Enyaq an eine Ladesäule fahren würde, würde der AG den Strom auch bezahlen, so wie er auch den Diesel bezahlt, wenn ich meinen Golf betanke.


    Und ich verkaufe, sofern der Strom gerade aus der PV kommt, den Strom an meinen AG. Wo ist das Problem? Ich kann meinem AG auch Brötchen verkaufen, wenn ich welche backe.


    Und ja, der AG hat ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass der Strom aus der PV zum gleichen Preis vergütet wird wie wenn der Strom aus dem Netz käme. Denn das auseinanderzurechnen wäre viel zu aufwendig. Oder ich dürfte den Enyaq nur nachts laden, damit kein PV-Strom im Enyaq landet🤦

  • Das kann sich eine börsennotierte Aktiengesellschaft gar nicht leisten.

    Das Problem dürfte einfach zu neu sein, als dass das schon steuerrechtlich durchgeregelt ist.


    Wenn Du Deinem AG Deinen PV-Strom verkaufst, sind das Einnahmen, die zu versteuern sind. Das fällt nicht mehr unter die Hobbyregelung.

    Bei der Tankrechnung erstattet (oder bezahlt direkt) der AG die Kosten. Schlägst Du was drauf, sind das Einnahmen.

    Der PV-Strom kostet wieviel? Das könnte dann gegengerechnet werden. Das dürfte eine interessante Steuererklärung werden.

    Auch an den AG mit Gewinn verkaufte Brötchen dürften steuerlich interessant werden.

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  • Das kann sich eine börsennotierte Aktiengesellschaft gar nicht leisten.

    O.k. das ist natürlich ein absolutes Killerargument. Nicht... ^^

    Das dachte ich eigentlich auch, dass sich solche Unternehmen keine Machenschaften leisten können -bis "meine" börsennotierte Aktiengesellschaft zu einer saftigen Geldstrafe wegen Preisabsprachen verdonnert wurde.


    Aber zurück zum Thema, wir schweifen ab ...

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