Zulassungszahlen in Luxemburg bis heute:
Enyaq 80: 19
Enyaq 60: 6
Alle bis auf einen Enyaq 80 wurden im Mai registriert.
Da kommt noch einiges dazu.
Zulassungszahlen in Luxemburg bis heute:
Enyaq 80: 19
Enyaq 60: 6
Alle bis auf einen Enyaq 80 wurden im Mai registriert.
Da kommt noch einiges dazu.
Betreffend Vorteile eines E-Kennzeichens, respektive einer blauen E-Plakette hier mal folgendes:
z.B.: Gratis Parken, Busspur nützen, Lärm- und Abgaszonen, Vorteile für Gemeinden,....
https://www.bundesregierung.de…n-fuer-e-fahrzeuge-444848
Der Aufwand lohnt sich. Ich werde mir auf jeden Fall eine Plakette in Trier besorgen.
Ausserdem ist es auf den Autobahnen in Österreich mit IG-L Geschwindigkeits-Beschränkung (100 - Verbrenner; 130 E-Auto) interessant. Hier wurde das Gesetz dahingehend angepasst dass nicht nur A-Kennzeichen (grüne Schrift/weisser Hintergrund) sondern auch andere, wie z.B. das deutsche E-Kennzeichen oder die blaue E-Plakette anerkannt sind. ( mit E-Auto tempo 130 am Verbrenner mit 100 vorbei)
Ich beziehe mich auf folgendes Dokument: https://www.ris.bka.gv.at/Doku…4/BGBLA_2020_I_134.pdfsig
Darin steht:
18. Nach §82 Abs.4 wird folgender Abs.4a eingefügt:„(4a) Einer Kennzeichentafel gemäß §49 Abs.4 Z5(Anm.:Kennzeichen mit grüner Schrift und weissem Hintergrund) gleichwertige, durch Gesetz oder behördlich festgelegte und klar erkennbare Kennzeichnungen wie insbesondere Kennzeichen oder Kennzeichnungsplaketten von nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb gemäß den Vorschriften anderer Staaten gelten als Kennzeichnung gemäß §49 Abs.4 Z5, wenn aus der jeweiligen Kennzeichnung oder aus beizubringenden Nachweisen (Anmerkung: Certificate of Conformity) hervorgeht, dass es sich um ein Kraftfahrzeug mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb im Sinne des §49 Abs.4 Z5 handelt.“
Ich denke dass es dann von Vorteil ist eine Kopie des obengenannten Textes dabei zu haben, nicht jeder ist immer auf dem letzten Informationsstand.
Das Thema ist zwar schon etwas älter, bewegt mich aber trotzdem. Deshalb hab ich mich mal durch die Bestimmungen des EmoG gewühlt, und durch die lokalen Umsetzungen desselben. Demnach sind die Vorteile durch die Kennzeichnung am Nummernschild überschaubar. In Niedersachsen gibt es faktisch gar keine Vorteile, ich hab zumindest nichts gefunden. In einigen größeren Städten, in der Liste NRW stehen da ca. 8-10, dazu kommt Hamburg und Berlin, geht es im Wesentlichen um das ggf. kostenlose Parken oder das Parken an Ladesäulen ohne zu aufzuladen. Selbst in diesen lokalen Regelungen steht nicht, dass man ein E-Kennzeichen haben muss, sondern dass man ein E-Auto haben muss.
Warum denke ich darüber nach? ich fahre seit 4 Autos mit "meinem" Nummernschild. Die Kombination passt leider durch das angehängte E nicht mehr drauf. Adäquate Nummern, die meinem Wunschkennzeichen nahe kommen würden, sind lt. Reservierungsanfrage schon vergeben. Ich denke, ich komme hier auf dem Land auch ohne das E aus. Und sollte ich mal in eine richtige Stadt müssen, parke ich halt wie jedes andere Auto auch. Was soll's... Die im Beitrag von RLeven genannten Vorteile sind für mich keine ...
oder das Parken an Ladesäulen ohne zu aufzuladen.
Ob du lädst oder nicht, ist unwesentlich, steht da ein blauen "P-Schild" mit dem Zusatzschild "Stecker", darfst du ausschließlich mit einem E-Kennzeichen dort stehen.
Lädst du dort mit einem normalen Kennzeichen, kann man dir dennoch ein Knöllchen verpassen.
Saudumme Regelung, ja - ist aber dennoch so.
Solche Vorteile wie z. B. in Wolfsburg können nur mit E-Kennzeichen genutzt werden:
„Alle Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen können 3 Stunden kostenlos auf gebührenpflichtigen öffentlichen Stellflächen parken, für die ansonsten ein Parkticket nötig ist. Voraussetzung ist neben dem E-Kennzeichen, dass die Höchstparkdauer von 3 Stunden nicht überschritten und eine Parkscheibe ausgelegt wird. Die Regelung gilt unabhängig von einem Ladevorgang. Die Gebührenbefreiung ist befristet bis zum 30.06.2022.“
Naja, ich könnte jetzt sagen: Wann komme ich mal nach WOB. Aber unabhängig davon. Diese "Vorteile" sind alle lokal und unterschiedlich, häufig gar nicht umgesetzt. Die Effekte der Vorteile auf den E-Auto-Kaufwunsnch scheinen auch gering zu sein. Dieses Schild mit Auto+Stecker gibt es bei uns nicht, Ladesäulen schon.
Kann ja auch letztendlich jeder machen, wie er möchte. Parkgebühren sparen war jedenfalls nicht mein Hauptbeweggrund für das E-Auto. Und in der Busspur zu fahren auch nicht. Vielleicht klemme ich mir einen kleinen Hinweis hinter die Frontscheibe. Weil Laden an Ladesäulen ist nicht vom E-Auto-Schild sondern nur vom E-Auto abhängig. Da das Kennzeichen keine Pflicht ist kann man auch nicht verbieten, an der Ladesäule zu laden. Klar kann man ein Köllchen bekommen, dagegen kann man sich aber wehren. Anders gesagt: Darauf lasse ich es ankommen. Wenn ein Stecker im Tankdeckel steckt, dürfte eigentlich alles klar sein ...
Dann könnte man sich ja als Verbrenner-Fahrer ne Typ-2 Buchse als Attrappe in den Tankstutzen klemmen und den Ladesäulenstecker da dranstöpseln und behaupten, dass man lädt. Kann man von keinem Ordnungsamtsmitarbeiter verlangen, dass der das erkennt.
Vor solchen Späßen schützt nur das E-Kennzeichen.
Nur mal so als weit hergeholten Gedanken...
In allen Auslegungen des meiner Meinung nach unnützen und unausgegorenen EmoG steht für die Ladesäulen-Beispiele immer als Voraussetzung, dass es sich um ein E-Auto oder Hybrid handeln muss. Man hat wohlweißlich darauf verzeichtet, das in Verbindung mit dem E-Kennzeichen zu bringen. Das ist nunmal keine Pflicht. Ich verstehe, dass ein Ordnungsbeamter das nicht erkennen können muss, am Ende ist es aber ein E-Auto und das Knöllchen hinfällig. Und wie gesagt, die lokalen Umsetzungen sind überschaubar. Bei uns gibt es da nix.
Ladestecker in einen Verbrennertank halte ich schon für weit hergeholt. Abgesehen davon, dass er Argumentationsprobleme beim Knöllchen bekommt, ich dagegen nicht. Von daher, eher ein theoretisches Problem.
Weder Versicherung noch BAFA Prämie sind davon abhängig. Der Rest sind kleinere Vorteile, für die ich mich teilweise schämen würde, sie zu nutzen (z.B. die Busspur), das würde mir im Traum nicht einfallen...
am Ende ist es aber ein E-Auto und das Knöllchen hinfällig.
Dein Rechtsempfinden ehrt Dich! Dennoch interessiert einen Juristen nur der genaue Wortlaut eines Gesetzes oder einer Vorschrift und das bedeutet, dass das Knöllchen leider zurecht erteilt wurde und vollstreckt wird.
Wie du schon richtig geschrieben hast, kann das jeder für sich entscheiden. Die Ausnahmen für E-Kennzeichen werden auch mittelfristig zurückgenommen werden, je mehr Zulassungen auf die Straße kommen. Und eigentlich möchten wir E-Fahrer doch gar keine Ausnahme darstellen, sondern die neue Normalität werden. Von daher ist das ganze kein Thema über das man groß diskutieren muss. ?
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