KfW-Förderung von Wallboxen sinnvoll?

  • Du kannst als Mieter keinen Antrag stellen.

    Das muss der Eigentümer -in Deinem Fall die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)- machen.

    Es muss dabei dann auch eine Liste der Eigentümer inkl. Vollmacht bei der KfW eingereicht werden. Ansonsten wird der Antrag direkt abgelehnt.

    Genau das hätte ich vor drei Jahren auch schon alles wissen müssen, als der Bau verkauft wurde. Dann hätte ich auch nur die Vorbereitung für die WB gekauft und nicht alles dem Bauträger überlassen. So habe ich jetzt für teures Geld eine strunzdumme WB (Schneider EV Link), die auch gar nicht KfW-förderfähig ist. Auch, daß die an einem extra Zähler hängt, separat von dem Wohnungszähler, war zwar gut gemeint, führt aber dazu, daß ich zwei Verträge und zweimal Grundgebühr bedienen darf. Geht laut grundzuständigem Versorger und Stromlieferant nicht anders.... Zwei Zähler - zwei Verträge!


    Hätte, hätte, Fahrradkette!

  • Zwei Zähler - zwei Verträge!

    Hast du nicht die Möglichkeit der Überbrückung?
    Geht natürlich nur, wenn die beiden Zähler dicht beieinander hängen.
    Belege hier in einer WEG auch zwei Wohnungen, die aber über einen Zähler laufen.

    Enyaq IV 80, quarz-grau metallic, 21", First Edition, EZ 5/21 - PV Solarwatt 9,45 kWp, Speicher Solarwatt MyReserve 12 kWh, Wallbox Keba P30x + Keba P30c

  • Hast du nicht die Möglichkeit der Überbrückung?
    Geht natürlich nur, wenn die beiden Zähler dicht beieinander hängen.
    Belege hier in einer WEG auch zwei Wohnungen, die aber über einen Zähler laufen.

    Geht wahrscheinlich nicht. Alle WB-Zähler sind in einem Schrank zusammengefasst und der steht in einem ganz anderen Kellerraum als die Wohnungszähler. Der Änderungsaufwand würde die Einsparung wohl deutlich überschreiten.

  • SAXI

    Aber man kann im Zuschussportal der KfW bei der Beantragung unter ist das Objekt ganz oder teilweise vermietet? ein Kreuz bei "Ja, ich bin Mieter." setzen.


    Das müsste also als eben solcher gehen. Zumindest sehe ich da keine Hinternisse.

    Oder?

  • Du kannst als Mieter keinen Antrag stellen.

    Jeder kann einen Antrag stellen - auch ein Mieter.
    Ohne Zustimmung des Vermieters bzw der WEG darf natürlich die Maßnahme nicht umgesetzt werden, aber die Benatragung ist für jeden offen.

    Mitgliederkarte - Tragt hier ein, wo Euer Enyaq wohnt!

  • Du kannst als Mieter keinen Antrag stellen.

    Das muss der Eigentümer -in Deinem Fall die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)- machen.

    Es muss dabei dann auch eine Liste der Eigentümer inkl. Vollmacht bei der KfW eingereicht werden. Ansonsten wird der Antrag direkt abgelehnt.

    Kannst du bitte nochmal darlegen, woher du diese Infos hast und wie die Diskrepanz zu meinem IST (Antrag gestellt + Betätigung) zu erklären wäre?


    Danke!

  • Man könnte ja auch einfach im Programm 440 nachschauen

    "Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördern wir:

    • Private Eigentümer
    • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
    • Mieter
    • Vermieter von Wohneigentum (Privat­personen, Unter­nehmen, Wohnungs­genossen­schaften)

    Nicht antragsberechtigt sind beispiels­weise Unternehmen, die Lade­stationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kunden­park­plätze, zum Laden des Dienst­fahrzeuges)."


    Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoer…-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/#

    Mitgliederkarte - Tragt hier ein, wo Euer Enyaq wohnt!

  • Das ist wahrscheinlich im Programm 440 der KfW textlich nicht ausreichend ausformuliert:


    Als Mieter kannst Du natürlich einen Antrag stellen und auch eine Förderung erhalten, wenn:

    - Du mit Einverständnis des Vermieters UND ggf. der WEG die gesamten Kosten der Installation übernimmst inklusive des Aufwands gegenüber dem versorgenden EVU. Dann erhältst Du die Förderung


    - Der andere Fall wäre, daß sich die/der Vermieter/Eigentümer, also ggf. die WEG entschließt, selber die gesamte Infrastruktur zu schaffen, also bis hin zur Beschaffung der Wallboxen und diese dann selbst zu nutzen bzw. den Mietern zur Verfügung zu stellen. Dann beantragen sicher die Vermieter/Eigentümer die Förderung bei der KfW und kassieren die Fördermittel. Wie diese Kosten dann auf die Mieter umgelegt werden, ist dann Sache der WEG und ggf. der Vermieter


    So jedenfalls interpretiere ich den von Kermit zitierten Auszug aus dem Programm 440.

    Ich habe allerdings keine Beispiele parat, wie das WEG's tatsächlich umgesetzt haben.

  • O.k. ich gebe zu, dass die Finger zum tippen mal wieder schneller waren als das Hirn zum Denken.

    Ja in der Theorie kann der Mieter den Antrag stellen.

    Dann ist erst einmal der Antrag gestellt. Um die Förderung aber auch zu erhalten muss hinten raus alles passen. Die Rechnung darf dann nicht auf den Eigentümer oder die WEG laufen, du benötigst eine schriftliche Erlaubnis von Eigentümer usw.


    Da gibt es, wenn du das als Mieter in Auftrag gibst, gleich mehrere Fallstricke.


    Ist die Infrastruktur des Hauses überhaupt für >1 Wallbox ausgelegt? Oder wollen die anderen Mieter dann auch eine?

    Braucht man ein Lastmanagement?


    Du musst auch sicherstellen, dass alle Eigentümer einverstanden sind (je nach Größe der WEG scheitert es ja schon daran, die Eigentümer zu kennen)

    Wenn einer nicht einverstanden war musst du vielleicht alles wieder zurück bauen und erst mal Dein Recht auf eine Wallbox einklagen.


    Wer übernimmt die Haftung, wenn bei der Maßnahme etwas schief geht?

    Überspitzt: Elektriker fackelt die Butze ab und hat seine Haftpflichtversicherung nicht bezahlt, usw.


    Der einfachere und sichere Weg ist zweifelsfrei über die Eigentümer, denn die müssen ohnehin zustimmen.


    Ich mache das gerade für unsere WEG durch und habe erst einmal alle Mieter gefragt, ob sie sich in den nächsten zwei Jahren eine E-Auto zulegen würden.

    2 haben Ja gesagt, einer vielleicht.

    Jetzt kläre ich gerade mit Elektriker, Netzbetreiber und den Eigentümern, was überhaupt möglich ist, ob wir ein Lastmanagement brauchen, etc und was für Kosten auf uns zu kommen.

    Danach wird es eine Frage des Geldes sein, was die Mieter bereit sind zu tragen und was die Eigentümergemeinschaft bereit ist dafür zu investieren.

    Ich würde daher aus o.g. Gründen einem Mieter allerdings nicht blind die Erlaubnis zur Umsetzung erteilen und würde auch genau darauf achten, wer die Baumaßnahmen vornimmt.

    ENYAQ iV80 First Edition|Race-Blau ME3.7 OTW

    Bestellt 07.07.21|Lieferung: 20.07.2021:love:

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