Du kannst als Mieter keinen Antrag stellen.
Das muss der Eigentümer -in Deinem Fall die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)- machen.
Es muss dabei dann auch eine Liste der Eigentümer inkl. Vollmacht bei der KfW eingereicht werden. Ansonsten wird der Antrag direkt abgelehnt.
Genau das hätte ich vor drei Jahren auch schon alles wissen müssen, als der Bau verkauft wurde. Dann hätte ich auch nur die Vorbereitung für die WB gekauft und nicht alles dem Bauträger überlassen. So habe ich jetzt für teures Geld eine strunzdumme WB (Schneider EV Link), die auch gar nicht KfW-förderfähig ist. Auch, daß die an einem extra Zähler hängt, separat von dem Wohnungszähler, war zwar gut gemeint, führt aber dazu, daß ich zwei Verträge und zweimal Grundgebühr bedienen darf. Geht laut grundzuständigem Versorger und Stromlieferant nicht anders.... Zwei Zähler - zwei Verträge!
Hätte, hätte, Fahrradkette!