KfW-Förderung von Wallboxen sinnvoll?

  • Hallo,

    ich überlege mir zu meinem Enyaq eine Wallbox zuzulegen und entsprechend dem Förderprogramm der KfW fördern zu lassen.


    Nun haben mir bisher zwei Elektriker gesagt, dass

    1. die Lieferzeiten für neue Wallboxen teils > 6 Monate liegen.

    2. der Fördertopf auf dem einen Seite demnächst zeitnah ausgeschöpft sein könnte.


    Hinzu kommt, dass mein Vermieter mir ggfs. erst im Februar 2022 grünes Licht wegen der Installation einer Wallbox an meinem Tiefgaragenstellplatz geben kann.


    Nun dazu die Frage:

    WENN ich jetzt schonmal einen Antrag auf Zuschuss stelle (und damit die Wallbox in 9 Monaten online sein muss aka die Rechnung vorliegen muss:

    A Wie seht ihr die Chance, dies zw. Februar (grünes Licht von Vermieter und dann erst Beauftragung Elektriker) und Juli (9 Monate!), also in nur 4 Monaten hinzubekommen?

    B WENN ich jetzt den Zuschuss beantrage, um mir die Mittel zu sicher, ich es aber nicht in 9 Monaten schaffe: Ist bekannt, ob man dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Fördertopf noch bestehen sollte, erneut einen Antrag stellen kann oder die Nichterfüllung/der Nichtabruf des Zuschusses nach dem ersten Antrag (weil die 9 Monate nicht gereicht haben) ausschließt, dass man nochmal einen Antrag stellt. Nach dem Motto, wenn man es einmal nicht hinbekommen hat, dann darfst du nicht nochmal.


    Vielleicht könnt ihr mir da Tipps geben/eure Kenntnisse mitteilen!


    Danke vorab!!

  • WENN ich jetzt schonmal einen Antrag auf Zuschuss stelle

    Das musst du sogar unbedingt machen BEVOR mit der Maßnahme begonnen/die Wallbox bestellt wird.
    Anträge kannst du soviele stellen, wie du lustig bist. Das bedeutet, dass wenn dir die 9 Monate nicht reichen und eine Fristverlängerung nicht möglich ist, kannst du einfach einen neuen Antrag stellen.
    Allerdings weiß niemand wie lange es das Programm noch geben wird. Vielleicht denkt sich die neue Regierung etwas anderes aus oder schießt einfach nicht immer wieder neues Geld nach.

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  • E1986

    Von den langen Lieferzeiten sind nicht alle Wallboxen betroffen. Bisher waren z.B. die bei Skoda erhältlichen WB recht kurzfristig lieferbar. Du kannst Dir die Förderung jetzt reservieren lassen, wenn Du innerhalb von 9 Monaten keine Rechnungen zum Einreichen hast, kannst Du den Zeitraum auch verlängern lassen. Sollte der Vermieter nicht zustimmen, verfällt die Zusage der KFW halt. Du trägst jedenfalls kein Risiko.

  • E1986

    Wallbox kann auch jetzt schon bestellt werden mit Zahlung bei Verfügbarkeit (z.B. direkt bei Heidelberg für die Energy Control). Dann fällt nicht die gesamte Lieferzeit in den 4 Monats-Zeitraum. Das ist dann aber sicherlich nicht der beste Preis im Markt.

  • Mash007

    Danke. Mein Problem ist nur, dass ich VOR der Freigabe des Vermieters KEINE Wallbox auf meine Kosten bestellen will. Deswegen werde ich bis ca. Februar 2022 warten müssen. Und dann sind es eben nur noch knapp 4 Monate.


    Aber notfalls stelle ich, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen, eben einen neuen Antrag oder kümmere mich um eine Fristverlängerung (sofern möglich).

  • dass ich VOR der Freigabe des Vermieters KEINE Wallbox auf meine Kosten bestellen will.

    Warum soll dir dein Vermieter nicht die Erlaubnis erteilen?
    Er ist dazu verpflichtet.

    Das findet man, wenn man googelt:


    Hat Mieter Anspruch auf E Ladestation?


    Elektroauto zu Hause laden: Anspruch auf Ladestation für Mieter und Eigentümer. Wer ein E-Auto besitzt, benötigt eine Ladestation. ... Im Rahmen einer neuen Gesetzesänderung erhalten sowohl Mieter als auch Eigentümer einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf die Installation einer Ladestation für Zuhause.15.04.2021
    Quelle: Deurag Versicherung

    Enyaq IV 80, quarz-grau metallic, 21", First Edition, EZ 5/21 - PV Solarwatt 9,45 kWp, Speicher Solarwatt MyReserve 12 kWh, Wallbox Keba P30x + Keba P30c

  • Ja, das stimmt. Aber es gibt noch andere Hauseigentümer. Und bei einem MFH kann/wird es da ja Netzanschlusskosten geben müssen (weil oft wann > 11 kW mehr, und die anderen Eigentümer denken auch sicher auch mal weiter), die dann alle Eigentümer der Gemeinschaft zu tragen haben. Deswegen hängen da noch andere Punkte und Leute dran!


    Außerdem: wer will sich deswegen mit seinem Vermieter (in dessen Wohnung man zur Zeit zu einer relative geringen Miete man wohnt) juristisch anlegen? Deswegen muss/möchte ich da schon drauf warten. Am Ende habe ich die Wallbox bestellt und kann diese nicht abnehmen.

  • Ja, das stimmt. Aber es gibt noch andere Hauseigentümer. Und bei einem MFH kann/wird es da ja Netzanschlusskosten geben müssen (weil oft wann > 11 kW mehr, und die anderen Eigentümer denken auch sicher auch mal weiter), die dann alle Eigentümer der Gemeinschaft zu tragen haben. Deswegen hängen da noch andere Punkte und Leute dran!


    Außerdem: wer will sich deswegen mit seinem Vermieter (in dessen Wohnung man zur Zeit zu einer relative geringen Miete man wohnt) juristisch anlegen? Deswegen muss/möchte ich da schon drauf warten. Am Ende habe ich die Wallbox bestellt und kann diese nicht abnehmen.

    Genau so ist das. Der Rechtsanspruch ist schön und gut, aber Juristen verstehen ja nun eher weniger von der Technik und sonstigen Gegebenheiten. Hier in meinem Neubauobjekt in Berlin gibt es eine Tiefgarage mit 40 Stellplätzen. Gerade einmal ca. 10 davon haben entweder eine bereits installierte Wallbox (wie ich) bzw. die Vorbereitung dazu. Jetzt nach knapp zwei Jahren kommen natürlich etliche andere Eigentümer und wollen auch so etwas haben. Einen Anspruch darauf haben sie, aber die Umsetzung wird sich kompliziert gestalten. Ob der zuständige Grundversorger eine evt. notwendige Ausweitung des Hausanschlusses überhaupt genehmigt, weiß derzeit noch niemand, alternativ dazu wäre die Installation eines intelligenten Lastmanagements notwendig, so daß sich alle später vorhandenen Nutzer die zur Verfügung stehende Kapazität teilen. Je nach aktuellem Bedarf bleiben dann von den 11 kW an Deiner eigenen WB nicht mehr viele übrig. Ganz zu schweigen mal von den Installationskosten einer solchen Gesamtanlage. In der Bauphase war das noch relativ einfach. Als zukünftiger Eigentümer hat man das (sehr teuer) investiert oder eben nicht. Jetzt im nachhinein muß sich die gesamte WEG damit kostenmäßig einig werden und mit Mehrheit dazu die Beschlüsse fassen. Wer WEG-Versammlungen kennt - Viel Vergnügen!!

  • Hallo,

    ich überlege mir zu meinem Enyaq eine Wallbox zuzulegen und entsprechend dem Förderprogramm der KfW fördern zu lassen.

    Du kannst als Mieter keinen Antrag stellen.

    Das muss der Eigentümer -in Deinem Fall die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)- machen.

    Es muss dabei dann auch eine Liste der Eigentümer inkl. Vollmacht bei der KfW eingereicht werden. Ansonsten wird der Antrag direkt abgelehnt.

    ENYAQ iV80 First Edition|Race-Blau ME3.7 OTW

    Bestellt 07.07.21|Lieferung: 20.07.2021:love:

    Mokka-e Ultimate

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