Und noch schlimmer, wenn der Enyaq privat geleast wurde.
... am sichersten ist: ENYAQ in der TG lassen und gleich mit der S-Bahn fahren! Geht man gleichzeitig auch den Anfeindungen der Klimaaktivisten und E-Auto-Hassern aus dem Weg!
Und noch schlimmer, wenn der Enyaq privat geleast wurde.
... am sichersten ist: ENYAQ in der TG lassen und gleich mit der S-Bahn fahren! Geht man gleichzeitig auch den Anfeindungen der Klimaaktivisten und E-Auto-Hassern aus dem Weg!
Ist das jetzt falscher Stolz von Skoda, dass sie Dir nicht einfach einen neuen Enyaq hinstellen? Wirtschaftlicher wäre es am Ende vermutlich und die könnten ganz in Ruhe am alten Studien betreiben und lernen.
wenn du solche Lieferzeit hast, denkste da wohl nichtmal im Traum dran...zumal es die Zusammenstellung heute wohl so nicht mehr gehen würde.....wäre dann wohl komplette Handarbeit.
Mich ärgert ja am meisten, dass nun die 5 Monate eigentlich umsonst waren....geht ja nun wieder von vorne los. ...tja und ob Skoda da ein schlechtes Gewissen hat? Ich glaubs nicht... hilft wohl auch kein @nextmove Speicher und Co.....
Aber woher nehmen bei der Knappheit?
Ich mache mir auch schon Gedanken was mit denen ist, deren Enyaq ein wirtschaftlicher Totalschaden erleidet. Das würde ja für einen Enyaq-Fahrer ein totales Desaster werden…
Die Versicherung setzt hier doch einen Wiederbeschaffungs/Zeitwert an, den man dann bekommt -> Preis eines direktverfügbaren Gebrauchten.
Oder sehe ich das gerade falsch?
Die Versicherung setzt hier doch einen Wiederbeschaffungs/Zeitwert an, den man dann bekommt -> Preis eines direktverfügbaren Gebrauchten.
Oder sehe ich das gerade falsch?
Ist dieser denn gleichwertig (!) und auch verfügbar? Bei den Preisen und der Knappheit des Gebrauchtmarktes ist es ganz sicher ein Desaster bei der langen Wartezeit auf das bestellte Auto.
Oder sehe ich das gerade falsch?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Versicherung diese Traumpreise bezahlen wird.
Die werden keinen Preis über Neupreis zahlen.
Ist dieser denn gleichwertig (!) und auch verfügbar? Bei den Preisen und der Knappheit des Gebrauchtmarktes ist es ganz sicher ein Desaster bei der langen Wartezeit auf das bestellte Auto.
Das muss dann zur Not ein Anwalt mit der Versicherung klären (ob den dann die Rechtssschutzversichrung des gleichen Versicherers bezahlt, bei z.B. Vollkaskoschaden)
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Versicherung diese Traumpreise bezahlen wird.
Die werden keinen Preis über Neupreis zahlen.
Ob sie das wollen ist das eine, was sie müssen ist das andere. Ich versuch mal Google ein wenig dazu zu befragen. Melde mich falls ich was konkretes finde.
Der Wiederbeschaffungswert ist gesetzlich geregelt, da gibt es keinen so großen Spielraum. Es ist eine Tabelle. (Sagt meine Frau).
Stoepsler Die Chancen stehen tatsächlich gut. Zumindest, wenn ChatGPT recht hat:
saxi:
Verkehrsunfall. Muss die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert zahlen, auch wenn der aktuell für verfügbare Fahrzeuge über dem Neuwert liegt?
Ja, in der Regel muss die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs zahlen, auch wenn dieser höher ist als der Neuwert. Dies ist der Betrag, der notwendig ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt zu erwerben. Es kann vorkommen, dass der Wiederbeschaffungswert aufgrund von Angebot und Nachfrage höher ist als der Neuwert, aber das ist eine normale Marktsituation und hat keinen Einfluss auf die Schadensregulierung.
Jupp, habe ich bisher auch nur so gefunden.
Das finde ich auch gut, dass das so geregelt ist.
In der Privathaftpflicht ist das leider anders, wie ich schon leidlich erfahren durfte.
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