Strompreise ab 2022 - Strompreisdeckel 2023

  • Der Einbau eines (anderen) Zählers kostet den Stromkunden gar nichts, er kauft ihn ja nicht, er ist nicht sein Eigentum.

    Der Zähler ist Eigentum des Messstellenbetreibers, oftmals ist das auch der Netzbetreiber, muss aber nicht so sein.


    Was der Stromkunde bezahlen muss, ist eine jährliche Miete für den Zähler.


    Es gibt

    - konventionelle Zähler (Ferraris Zähler, die mit der Drehscheibe)

    - moderne Messeinrichtungen (mME), also ein digitaler Zähler mit einem oder mehreren Zählwerken, u.U. auch Zweirichtungszähler

    - intelligente Messsysteme (iMSys), das ist eine mME erweitert um ein Smartmeter-Gateway, um die Zählerstände in 15-Minuten-Abständen zum Messstellenbetreiber funken zu können.


    Die Kosten sind gesetzlich begrenzt.


    Ein konventioneller Zähler (Drehscheibe) kostet 17,26 Euro brutto pro Jahr.

    Eine mMe darf maximal 20 Euro brutto pro Jahr kosten.

    Die Kosten eines iMSys sind abhängig von der gezählten Strommenge. Bis 10.000 kWh sind das 100 Euro brutto pro Jahr (und diese Kosten sollen in Zukunft auch auf 20 Euro gedeckelt werden, aber gesetzlich verabschiedet ist das noch nicht).


    Hier mal beispielhaft die Preise meines Grundversorgers E.ON

    pasted-from-clipboard.png


    Oft ist es bei der Installation einer PV-Anlage so, dass der Stromversorger (der ja weder mit dem Netz noch mit der Messstelle etwas zu tun hat), die in der Grundgebühr enthaltenen Kosten für den Messstellenbetrieb dem Kunden gutschreibt und dieser dann einen gesonderten Vertrag mit dem Messstellenbetreiber über die 20 Euro abschließt.


    Intelligente Messsysteme müssten eigentlich lt. MsbG bei allen Erzeugeranlagen ab 7 kWp verbaut werden - aber darum kümmern die MSB sich nicht und verbauen normale digitale Zweirichtungszähler.

    Das ist aber auch der Tatsache geschuldet, dass es kaum Zähler gibt, die die (gesetzlichen) Voraussetzungen eines iMSys erfüllen.

  • Ist das nicht gerade gesetzlich geregelt worden, dass intelligente Messeinrichtungen höchstens 20 €/Monat kosten dürfen? Mir war da so.

    pro Jahr :)

  • Der Einbau eines (anderen) Zählers kostet den Stromkunden gar nichts, er kauft ihn ja nicht, er ist nicht sein Eigentum.

    Der Zähler ist Eigentum des Messstellenbetreibers, oftmals ist das auch der Netzbetreiber, muss aber nicht so sein.


    Was der Stromkunde bezahlen muss, ist eine jährliche Miete für den Zähler.

    Dem möchte ich widersprechen. Erfolgt der Austausch des Zählers auf Wunsch des Kunden, dann wird zumindest bei Netze BW eine Wechselgebühr fällig. Tauscht Netze BW von sich aus ( zb wegen Ablauf des Eichdatums), dann kostet es nix: https://www.netze-bw.de/zaehler/zaehlerwechsel


    Das kann bei anderen messstellenbetreibern natürlich anders sein.

  • Aus welchem Grund sollte ich denn den MSB damit beauftragen, den Zähler bei mir zu wechseln?


    Das liegt doch komplett im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers. Der will ja schließlich wissen, wieviel Strom ich bezogen (oder eingespeist) habe.

    Dann kann der auch dafür sorgen, dass der MSB einen dafür geeigneten Zähler einbaut - und zwar auf Kosten des VNB.


    (MSB und VNB sind in vielen Fällen derselbe Verein - das sollen die mal schön untereinander ausmachen)


    Ok, mein MSB sieht das tatsächlich anders:

    pasted-from-clipboard.png

    Einmal editiert, zuletzt von jens__k ()

  • Du beauftragst den NB z.B. wenn du Solar anschließen möchtest aber noch keinen geeigneten Zähler hast.

    390 Tage Wartezeit, statt 16 Wochen, haben endlich ein Ende

  • Ich beauftrage da niemanden ... Ich stelle ein Netzanschlussbegehren.

    Der VNB ist dann dafür zuständig, die Messlokation so auszustatten, dass er die Einspeisung mit mir abrechnen kann. Mit dem Zähler habe ich absolut nix zu tun.

  • Wenn du tibber möchtest und eine zeitbasierte Abrechnung möchtest, dann sagt z. B. Netze BW in meinem Fall: machen wir gern, aber das kostet, da ihr kostenloser Zähleraustausch erst Ende 2025 ansteht.

    Bei Einspeisung ist das anderer Fall.

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