Ich will das jetzt nicht zu offtopic machen, gibt ja auch einen PV Thread, irgendwo glaube ich gesehen zu haben
Wie wäre es mit dem hier:
Ich will das jetzt nicht zu offtopic machen, gibt ja auch einen PV Thread, irgendwo glaube ich gesehen zu haben
Wie wäre es mit dem hier:
Alles anzeigenWoau !! Wo muß man denn da wohnen, um in den Genuß dieses PReises zu kommen?
Hier in Kassel kostet ePrimo etwas mehr:
Arbeitspreis für 12 Monate 63,38 ct/kWh
Grundpreis für 12 Monate 12,99 €/Monat
Grund- und Arbeitspreis gültig ab 30.3.2022
Das war jetzt der Preis für Oberhausen. Bin aber auch noch im zweiten Jahr der zweistufigen Preisgarantie. Die Erhöhung von ca 27 auf 29 cent war aber ja dann diesmal eher glücklich. Sonst hätte ich im Normalfall nach dem ersten Jahr gekündigt.
Dass es jetzt sogar nochmal runtergeht find ich gut. Auch wenn ich mir die gleiche Frage Stelle wie Wolle701, warum die Änderungen erst zum Mai kommen, aber momentan nehm ich das einfach mit und freu mich dass ich nicht gekündigt wurde oder ähnliches.
Die Preisanpassungen später im Jahr müssen höher ausfallen, als die ca. 3 ct. Reduzierung par Januar 2022, und dann ab Juli nochmals auf den Preis ohne EEG fallen.
Daher ist die Senkung auch nicht überall gleich. Mein Stromversorger hat sich z.B. noch gar nicht gemeldet. Wie viele Andere auch.
Wirkt so eine Preisgarantie nicht in beide Richtungen? Also für steigende und fallende Preise? Bei fallenden Preisen guckt man dann halt in die Röhre...
Oder sind bei diesen garantierten Preisen gewisse Preiskomponenten (wie z.B. die EEG-Umlage) ausgenommen?
Preisgarantien gibt es immer nur auf den Netto-Preis, da für staatliche Eingriffe (Umlagen, Steuern) der Energieversorger nichts kann.
Die EEG-Senkung und spätere Abschaffung muss weitergegeben werden an den Kunden.
Es war sogar geplant, in diesem Zusammenhang getätigte Nettopreiserhöhungen zu unterbinden. Ob das durchgesetzt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Preisgarantien gibt es immer nur auf den Netto-Preis,
Das kommt doch immer auf die Bedingungen des Anbieters an und kann keinesfalls pauschal beantwortet werden.
Hier ein Auszug aus der Preisgarantie eines Grundversorgers im Rhein Main Gebiet:
Das kommt doch immer auf die Bedingungen des Anbieters an und kann keinesfalls pauschal beantwortet werden.
Hier ein Auszug aus der Preisgarantie eines Grundversorgers im Rhein Main Gebiet:
Gibt es dazu einen Link?
Das hätte n.m.M. keinen Bestand, da Umlagen und Steuern ja 1:1 an den Endkunden weitergegeben werden müssen. Ebenso Senkungen.
Zumindest wäre es betriebswirtschaftliches russisches Roulette, würde der Versorger eine Steuer- oder Umlagenerhöhung aus eigener Tasche zahlen wollen. Auch würde sich der Versorger ja gesetzwidrig an Senkungen bereichern.
Ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
Das hätte n.m.M. keinen Bestand, da Umlagen und Steuern ja 1:1 an den Endkunden weitergegeben werden müssen. Ebenso Senkungen.
Nein müssen sie nicht, bei der EEG Umlage haben sie es ja jetzt extra ins Gesetz geschrieben das sie es weitergeben müssen. Sie hätten nicht mal die Senkung der Mehrwertsteuer weitergeben müssen. Weil sie gleichzeitig ja auch keine Erhöhung weitergeben müssen...
Nein müssen sie nicht, bei der EEG Umlage haben sie es ja jetzt extra ins Gesetz geschrieben das sie es weitergeben müssen. Sie hätten nicht mal die Senkung der Mehrwertsteuer weitergeben müssen. Weil sie gleichzeitig ja auch keine Erhöhung weitergeben müssen...
Ich war ja bisher auch ein "Viel-Wechsler" beim Strom. (Discounter und Regional-Versorger wegen der Wechselprämie). Mit 2 BEV ist das nicht mehr so entscheidend, da der Anteil der Prämien am Gesamtpreis sinkt.
Alle Preisgarantien bezogen sich auf den Netto-Strompreis. Deshalb gehe ich davon aus, dass das den Grund hat, dass die sich vor Erhöhungen schützen wollen. Allein 2% MwSt. mehr würde den einen oder anderen Versorger in den Ruin treiben, wenn die das selbst tragen.
Ein Link auf eine solche PG wäre interessant.
Die Senkung der EEG-Umlage (zumindest die teilweise Senkung zum 01.01.2022) muss wohl nicht zwingend weitergegeben werden ...
Hier ein Auszug aus einer Abrechnung:
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