Alles anzeigenBei der ganzen Steuersache geht es immer um das Leistungsdatum, also wann der Käufer die Verfügungsmacht über die (komplette) bestellte Lieferung und Leistung erhält.
Und wenn das in 2023 ist, dann gilt auch der Steuersatz zu dem Zeitpunkt.
Für den Solarteur ist die Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten, der rechnet eh' nur netto.
Auch wenn Du Abschläge mit 19% bezahlt hast, wird das bei der Schlussrechnung mit dann 0% entsprechend verrechnet.
Der Solarteur trägt dahingehend kein "Risiko" und muss nichts nachzahlen.
Absolut richtig. Nur leider trägt er das Risiko, falls ihm das Finanzamt bei späterer Prüfung nicht folgt. Dann muss er nachträglich 19% Umsatzsteuer nachzahlen und kann selber sehen, wie er das nachträglich bei seinen Kunden eintreibt.
aus diesem Grund braucht der Solateur auch einen Steuerberater. Ganz grob, Abschlagszahlung ist kein Problem, die Zahlung von Teilleistungen dagegen schon. Aber, Ist beispielsweise die Montage von 5 Leitungen und das anziehen von 10 Schrauben in 2023 ausreichend, um eine Rechnung mit 0% auszustellen? Ich weiß es nicht.
im Moment ist das Gesetz aber noch nicht durch. Es könnte sich immer noch etwas ändern, auch wenn es unwahrscheinlich ist. So höre ich es jedenfalls von den Steuerberatern.
Ich empfehle weiterhin sich mal die YT Beiträge von Steuerberater Mückemzu diesem Thema anzusehen.