Photovoltaik Wärmepumpe Speicher und mehr

  • Ich überlege auch seit Tagen, die Inbetriebnahme meiner neuen Anlage auf nach dem 02.01.2023 zu verschieben. Die steuerrechtlichen Vorteile sind doch schon enorm.

    Gute Informationen dazu gibt z.B. "Steuerberater Stefan Mücke" auf YouTube.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • Langstreckenfahrer Dein Solateur muss dir eine Rechnung mit 0% ausstellen. Wenn er das nicht macht, dann hast du Pech. Falls der Solateur dir so eine Rechnung ausstellt und das Finanzamt später bei einer Prüfung dies als Fehler ansieht, dann muss der Solateur die 19% ans Finanzamt nachzahlen. Der Solateur wird sich somit hüten etwas falsch zu machen, denn das Risiko bleibt beim Solateur.


    Schau mal bei YT nach Steuerberater Mücken. Der hat einige super Videos zu dem Thema gemacht. Die richtig guten Kosten allerdings Geld.

  • Im Photovoltaik-Forum gibt es um das ganze Thema eine (zugegebenermaßen ausgeuferte) Diskussion:

    Beschluss Ministerkabinett - Befreiung UST für PV und Ertragssteuerbefreiung ab 2023 - Photovoltaikforum
    Hallo zusammen,durch das PV-Magazin bin ich auf erfreuliche Neuigkeiten gestoßen:https://www.bundesfinanzminist…4-JStG-2022/0-Gesetz.htmlEinführung einer…
    www.photovoltaikforum.com

  • Langstreckenfahrer Dein Solateur muss dir eine Rechnung mit 0% ausstellen. Wenn er das nicht macht, dann hast du Pech. Falls der Solateur dir so eine Rechnung ausstellt und das Finanzamt später bei einer Prüfung dies als Fehler ansieht, dann muss der Solateur die 19% ans Finanzamt nachzahlen. Der Solateur wird sich somit hüten etwas falsch zu machen, denn das Risiko bleibt beim Solateur.


    Schau mal bei YT nach Steuerberater Mücken. Der hat einige super Videos zu dem Thema gemacht. Die richtig guten Kosten allerdings Geld.

    Ja, danke. Das ist schon klar. Mit 0% kann, darf und wird er aber erst ausstellen, wenn die Inbetriebnahme nach dem 31.12.2022 erfolgt. Meine Frage war ja, soll ich den jetzt übernächste Woche kommen lassen, oder erst im neuen Jahr? Oder soll ich ihn jetzt schon anfangen lassen und er macht die letzte Installation und Inbetriebnahme erst im neuen Jahr? Wenn er das Spiel mitmacht und im höheren Jahr nicht höhere Preise verlangt.

    iV 80 seit 19.04.2022 (11 Monate Wartezeit)| Graphit-Grau, 19“ Regulus, Leder Schwarz (Suite) | Wärmepumpe, 125 kW Ladung, Seiten-, Center-, Kopfairbags, AHK | Drive Sport Basic, Fahrassistenz Plus, Infotainment Basic, Family Basic, Sitzkomfort Basic, Klimatisierung Plus, Convenience Plus, Transportpaket | Nachbestellt: Licht & Sicht Basic (Danke ans Forum!)

    Soundsystem: Speaker-City Smart-Upgrade

    ME 3.0 seit 16.09.2022

    ME 3.7 seit 03.07.2024

  • Bei der ganzen Steuersache geht es immer um das Leistungsdatum, also wann der Käufer die Verfügungsmacht über die (komplette) bestellte Lieferung und Leistung erhält.

    Und wenn das in 2023 ist, dann gilt auch der Steuersatz zu dem Zeitpunkt.


    Für den Solarteur ist die Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten, der rechnet eh' nur netto.

    Auch wenn Du Abschläge mit 19% bezahlt hast, wird das bei der Schlussrechnung mit dann 0% entsprechend verrechnet.


    Der Solarteur trägt dahingehend kein "Risiko" und muss nichts nachzahlen.

  • Inbetriebnahme nach dem Jahreswechsel mit Rechnungslegung danach reicht. Die können ruhig schon jetzt montieren. Nur Abschlagszahlungen solltest Du vermeiden oder zumindest nicht offiziell erscheinen lassen.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • Langstreckenfahrer

    Vertraust du deinem Solateur nicht genug, um das mit ihm direkt zu klären? 🤔

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Mein Solateur konnte mir bei Steuerfragen noch nie helfen. Er ist Elektriker. Warum frage ich hier :/ Zum Beispiel, weil ich Aussagen auf den Prüfstand stellen möchte und weil ich wissen möchte, wie das die anderen in meiner Situation angehen. U.a. passt in das Bild, dass sich die Aussage von FoG z.B. nicht mit der meines Steuerberaters deckt (dem ich auch nur bis zu einem gewissen Grad traue)

    Inbetriebnahme nach dem Jahreswechsel mit Rechnungslegung danach reicht. Die können ruhig schon jetzt montieren. Nur Abschlagszahlungen solltest Du vermeiden oder zumindest nicht offiziell erscheinen lassen.

    Lt. meinem Steuerberater ist eine Abschlagszahlung unbedenklich, jedoch eine Teilleistungszahlung problematisch. Also so wie jens__k es schrieb.

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