Photovoltaik Wärmepumpe Speicher und mehr

  • Jep, so war es seit 01/2020. Vorher wurde jährlich gesenkt. Jetzt, seit dem 30.07.2022 ist wieder alles anders.

    Bei uns gab es keine jährliche Senkung.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher mobile Wallbox die an alle Steckdosen passt.

  • Bei uns gab es keine jährliche Senkung.

    Du hast PV, aber 0 Ahnung/Interesse an rechtlichen, steuerlichen und politischen Hintergründen. Das hast Du inzwischen qualifiziert bewiesen. Deswegen rate ich zu eigeninitiativer Weiterbildung in diesen Themen, wenn Du diesbezüglich ernsthaft mitreden möchtest.

    Die Einspeisevergütung wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer PV-Anlage gemäß geltenden Sätze aus dem EEG festgelegt. Der Satz hat sich anfangs jährlich um x% reduziert. Ab 2020 (ich weiß es aber nicht mehr genau) wurde diese "Marktanpassung", sprich Reduzierung der Einspeisevergütung monatlich neu berechnet.

    Eine einmal festgelegte Einspeisevergütung (z.B. 9,3 Cent/kWh bei Dir, 23,6 Cent/kWh bei mir) gilt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gemäß EEG für 20 Jahre, ändert sich also so lange nicht mehr.

    Hast Du also 2019 eine Anlage in Betrieb genommen, hattest Du z.B. 9,3 Cent/kWh Einspeisevergütung bei Anlagen bis 9,99 kWp. Im Jahre 2020 bekommst Du weiterhin 9,3 Cent/kWh. Nahm Dein Nachbar im Januar 2020 seine Anlage in Betrieb, bekam und bekommt er so um 7,8 Cent/kWh. Im Februar neu in Betrieb genommene Anlagen brachten dann schon nur noch 7,6 Cent. Nagele mich jetzt nicht auf den Betrag fest, ich kenne die Sätze nicht. Das war nur zur Veranschaulichung.

    Alle 3 o.g. Anlagen bekommen jetzt den für Sie festgelegten Vergütungswert 20 Jahre lang.

    Am 30.07.2022 trat jetzt endlich das neue EEG oder zumindest ein Teil dessen in Kraft und nun gibt es a) wieder mehr Vergütung und sie wird wohl auch nicht mehr gesenkt (will ich noch konkret nachlesen - kannst Du auch tun, tut nicht weh).


    Und nun bist Du dran, A 662 E ! Erkläre uns nun bitte mal konkret, warum Du für 3 PV-Anlagen mit jeweils unter 9,99 kWp aus ein und dem selben Inbetriebnahmejahr unterschiedliche Einspeisevergütungen bekommst! Das interessiert bestimmt nicht nur mich.

    Wenn Du das nicht konkret erklären kannst oder willst, bestätigst Du nicht nur meine Meinung, dass unser schönes Enyaq-Forum endlich seinen forenüblichen Forumstroll gefunden hat. ;)

    Nichts für ungut, Unwissen kann vorkommen (ich weiß auch nicht viel), aber dagegen kann man etwas tun. Ein Troll zeigt sich jedoch gerne unwissend und lernresistent.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • Bei uns gab es keine jährliche Senkung.

    Lt EEG wurde jährlich später monatlich die Vergütung gesenkt und ab Inbetriebnahmedatum für 20 Jahre festgelegt. Nach Inbetriebnahme gab es keine Senkung mehr außer die 20 Jahre sind rum.


    Also 1 Monat bzw. 1 Jahr später mit der Einspeisung starten hat den Preis für die nächsten 20 Jahre gesenkt.


    Kannst Du mal darlegen was Du mit Deinen Angaben zu den unterschiedlichen Vergütungen verschiedener VerteilNetzbetreiber meinst? Wann und wo wurden diese Vergütungen für welche Anlagen mit welchem kWp denn festgelegt?


    Was Du schreibst ist sehr verwirrend.

  • Hallo.

    Vergesst das. Altanlagen mit den Neuanlagen durcheinander zu bringen.


    Ich betreibe eine Altanlage. Für die 2 anderen Altanlagen bin ich nicht der Betreiber. Aber ich kenne die Betreiber weil diese auch ein BEV fahren. Und nochmal .........bei den Altanlagen gab es keine gesetzlichen Vorgaben für die Einspeisevergütung.


    Ja wir fahren elektrisch. Im Abrechnungsjahr 2021 sind wir 18.000 km elektrisch gefahren und haben ausschließlich unser BEV zu Hause geladen. Unter dem Strich haben wir mehr eingespeißt wie verbraucht und unseren Haushalt versorgt, mit dem Ergebnis eine jährliche Belastung von 200 € gehabt.


    Wir warten schon einige Monate auf die Firma die uns eine thermische Brauchwasseranlage installiert. Das senkt nochmal Kosten.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher mobile Wallbox die an alle Steckdosen passt.

  • Ich sag's ja: Ein Troll.

    Wenn Deine 2019-er Anlage eine Altanlage ist, dann ist meine 2015 ganz sicher keine Neuanlage, sondern eine Nochälteranlage. Kann man nicht vergleichen? Logisch nicht, wenn man nicht weiß, was man vergleicht.


    Du bist gerade auf bestem Wege in meine "Ignorieren-Liste".


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • Du bist gerade auf bestem Wege in meine "Ignorieren-Liste".

    Das wird ihn aber kaum tangieren - er hat sich ja schon lange "ausgesorst" und solche Reaktionen wie Deine "eingespeißt" :P

  • Jep, so war es seit 01/2020. Vorher wurde jährlich gesenkt. Jetzt, seit dem 30.07.2022 ist wieder alles anders.

    schon seit 2019 wurde monatlich gesenkt.

    Einspeisevergütung für Photovoltaik - 2021 / 2022
    Die Einspeisevergütung für Photovoltaik wird bei jeder neuen Anlage auf 20 Jahre festgesetzt. Im Februar 2022 bekommen Sie zum Beispiel 6,73 Cent pro…
    www.energieheld.de

  • Also ich gehe jetzt mal davon aus, dass seine Einspeisevergütung durch die noch zu installierende thermische Brauchwasseranlage kräftig ansteigen wird. Je nachdem, wie effizient sie ist. 😏😆

  • Die Einspeisevergütung hängt im Norden vom Sonnenstand ab und im Osten vom Putin. Im Westen nichts Neues und abends scheint nachts die Sonne. 8o

  • Mal eine Frage an die Steuerfüchse und die PV-Anlagen Neubesitzer. Verkürzt und vereinfacht gesagt: Zum 1.1.2023 sollen PV-Anlagen auf privaten Einfamilienhäusern bis 30 kWp umsatzsteuerfrei sein. Wenn ich meinen Solateur dazu bekomme, dass er die Anlage also erst in 2023 in Betrieb nimmt, dann zahle ich nur die Nettosumme (brauche mir also nichts erstatten zu lassen) und hätte den Vorteil, dass ich gleich die Kleinunternehmerregelung ziehen könnte und keine Umsatzsteuermeldung machen müsste. Und bei der Einkommensteuer wäre ich auch gleich befreit. Sehe ich das richtig oder übersehe ich da etwas?


    Wie gestaltet Ihr das steuerlich, die Ihr gerade in der Planungs- und Realisierungsphase seid? Meine Anlage sollte Mitte/Ende Oktober kommen und nun überlege ich, die Installation zu verschieben.

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