Photovoltaik Wärmepumpe Speicher und mehr

  • Der "westliche Grundversorger gleich dem nördlichen" hat mit unserem Grundversorger nichts zu tun. Jeder macht das wie er es im gesetzlichen Rahmen zulässig ist. Mit der Grundversorgung Strombezug ändert sich nach dem neuen EEG-Gesetz erst mal nichts.


    Mit der Einspeisevergütung einiges. Wir verbrauchen sehr viel Strom vom Dach. Daher ziehen wir erheblich weniger aus dem Netz.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher mobile Wallbox die an alle Steckdosen passt.

  • Deine 9,3 Cent klingen nach einer Inbetriebnahme vor 2 oder 3 Jahren in Deutschland oder eben danach, dass Du nicht in Deutschland wohnst.

    Ich weiß auch nicht, wie A 662 E auf die Idee kommt, dass die VNBs sich die Einspeisevergütung selbst ausdenken würden.

    Aber die 9,3 Cent sind ja brutto wie A 662 E schreibt. Netto wären das dann 7,81 Cent. Das deutet auf eine IBN im April 2021 hin.


    Wenn die angesprochenen 6/7 Cent auch brutto sind, kann ich mir da gar keinen Reim drauf machen wie man darauf kommt, denn dass würde 5,04 bzw. 5,88 Cent netto entsprechen ... und diese Werte gab es bislang noch nicht (jedenfalls nicht bei Anlagen < 10 kWp).

    Falls das Nettowerte sind (oder aus einer Mischvergütung bei Anlagen > 10 kWp resultiert) könnte man noch denken, die Anlagen der Nachbarn sind halt später ans Netz gegangen ...

  • Noch mal.......

    In allen drei Fällen handelt es sich um 9,9 kwp Anlagen. Jede dieser Anlagen ist vor ca. 3 Jahren in Betrieb gegangen.

    Die Einspeisevergütung ist wie bei mir immer brutto. Und es handelt sich um drei verschiedene Grundversorger.

    Ich erkenne, das es bis dato keine einheitliche Regelung bezüglich der Einspeisevergütung gab.

    Enyaq IV 60 mit Anhängerkupplung und 19 Zoll Serienbereifung. Wagenfarbe blaumetalic.

    9,9 kwp Anlage mit 15 kw Speicher mobile Wallbox die an alle Steckdosen passt.

  • Noch mal.......

    In allen drei Fällen handelt es sich um 9,9 kwp Anlagen. Jede dieser Anlagen ist vor ca. 3 Jahren in Betrieb gegangen.

    Die Einspeisevergütung ist wie bei mir immer brutto. Und es handelt sich um drei verschiedene Grundversorger.

    Ich erkenne, das es bis dato keine einheitliche Regelung bezüglich der Einspeisevergütung gab.

    Die einheitliche EEG-Regelung der Einspeisevergütung gibt es seit - wenn ich mich jetzt recht entsinne - 2009.

    Wenn Du 3 × 9,9 kWp auf Deinem Dach hast und die alle innerhalb von 12 Monaten in Betrieb gingen, dann bekommst Du also eine Mischvergütung, mit zu damaliger Zeit geltenden 9,nochwas Cent/kWp bis 9,99 kWp und ab 10 kWp gab es weniger bis 30 kWp.

    Es ist übrigens extrem verwirrend, was DU unter Grundversorger verstehst. Deine PV-Anlagen mögen für Dich die Grundversorgung Deines Energiebedarfes abdecken, aber der Grundversorger ist eigentlich der regional zuständige "Pflicht-"versorger, also der Energieversorger, dessen Strom Du bezahlst, wenn Du keinen eigenen Vertrag gesucht und abgeschlossen hast.


    Man muss sich erst zusammensetzen, ehe man sich auseinandersetzt.

  • Noch eine Frage an A 662 E

    Sind denn die 3x9,9kWp alle auf einem Gebäude installiert? Bekommst du die Einspeisevergütung für alle Anlagen von ein und derselben Stelle oder wer zahlt dir die?

  • Ich tippe einfach mal auf eine Dachfläche in Flensburg, in Aachen und im Wohnort von A 662 E.


    Wenn alle 3 im selben Jahr ans Netz gegangen sind, dann haben alle 3 Anlagen die selbe Vergütung.


    Im Moment ist jedoch alles Rätselraten, Kaffeesatzleserei,...

  • Kurz etwas zum Thema Begriffserklärung ...


    VNB = Verteilnetzbetreiber: Das ist das Unternehmen, welches das Stromnetz in einem bestimmten Bereich betreibt. Von diesem erhält man die Einspeisevergütung für eigenerzeugten Solarstrom ausbezahlt (für Anlagen, die an das Netz des VNB angeschlossen sind). Entweder netto oder brutto (= inkl. Umsatzsteuer). Welche Netzbetreiber es gibt, kann man im Marktstammdatenregister einsehen. Anleitung wie genau findet man auf den Seiten der Bundesnetzagentur. Welcher Netzbetreiber für einen selbst zuständig ist, steht auf jeder privaten Stromrechnung, meist an der Stelle, wo die Kosten für Netzentgelte aufgeschlüsselt sind.


    Grundversorger: Das ist das Unternehmen, welches in einem bestimmten Netzbereich die meisten Haushaltskunden hat. Das kann also auch mal wechseln. Herausfinden, wer der eigene Grundversorger ist, kann man am einfachsten über die Webseite des eigenen Netzbetreibers, so ist z.B. mein Netzbetreiber Westfalen Weser Netz und mein Grundversorger E.ON Energie Deutschland.


    EVU = Elektrizitätsversorgungsunernehmen = Stromlieferant: Das ist das Unternehmen, mit dem man einen Vertrag zur Stromlieferung an den eigenen Haushalt abschließt bzw. abschließen kann - wer keinen solchen Vertrag abschließt wird automatisch vom Grundversorger beliefert (und zwar ohne jegliche Strom-Unterbrechung).


    MSB = Messstellenbetreiber: Das ist das Unternehmen, das mit der Messung des gelieferten Stroms beauftragt ist. Diesem Unternehmen gehört also der Stromzähler. Wird z.B. eine PV-Anlage installiert und vorher war nur ein Einrichtungs-/Bezugszähler installiert, dann wird der VNB den MSB beauftragen, einen 2RZ = Zweirichtungszähler zu installieren. Für den Zähler muss der Endkunde eine jährliche Gebühr bezahlen. Bei vielen Stromlieferverträgen ist das mit inkludiert, muss aber nicht zwingend so sein.


    VNB, MSB, EVU und Grundversorger kann ein und dasselbe Unternehmen sein, das muss aber nicht zwingend so sein. VNB und MSB sind sehr oft dasselbe Unternehmen, aber bei den 4 Akteuren ist ein bunter Mix zulässig.

  • die Einspeisevergütung wurde ja jeden Monat neu berechnet, je nach Ausbau wurde es weniger

    also sind die Anlagen wohl einfach nicht im gleichen Monat in Betrieb genommen worden

  • die Einspeisevergütung wurde ja jeden Monat neu berechnet, je nach Ausbau wurde es weniger

    Upps, sind wir echt bei monatlich neuen Vergütungen ?

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